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knobi94

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1

Mittwoch, 31. Oktober 2012, 21:23

Als Firma eintragen???

Hi,

hab mir in letzter Zeit überlegt ob ich mich als Freiberuflicher Kameramann eintragen lasse, allerdings hab ich den Gedanken wieder verworfen, da ich noch nie einen richtigen kommerziellen Auftrag hatte und mir alles schön geträumt hab.

Nun aber bin ich kurz davor einen Auftrag zu bekommen. Es geht um ein Imagefilm. Für die Dreharbeiten bräuchte man aber mehr Equipment, müsste was leihen etc. und Bezahlung kommt noch dazu.

Nun meine Frage, ist es nicht leichter als eingetragener Freiberufler die ganzen finanziellen Dinge abzuwicklen, bzw wie viel darf ich denn laut Finanzamt an so einen Auftrag verdienen ohne das es mir böse wird wenn ich nicht eingetragen bin.

Hat da jemand mehr Ahnung wie ich und kann mir weiterhelfen?

Was waren für euch Gründe euch einzutragen/nicht einzutragen?

Vielen Dank jetzt schon für eure Hilfe!

lg Simon

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (2. November 2012, 13:59)


Telliminator

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2

Mittwoch, 31. Oktober 2012, 21:53

Hallo,

Du könntest für wenig Geld beim Gewerbeamt Deiner Stadt ein Kleingewerbe anmelden. Dann meldet sich das Finanzamt bei Dir und auch andere nette Behörden und Du wirst sehr viel Papierkram um die Ohren haben. Am besten Du informierst Dich vorab direkt beim Finanzamt und auch mal beim Gewerbeamt.

Grüße
Telli
Ear-Movies - Filme für die Ohren - http://www.blackdays.de - http://timeshift.blackdays.de - TimeShift kostenloses Hörspiel - Finale ist online, Folge 8 "And All My Dreams, Torn Asunder" * TS 7.1 TechDemo *

joey23

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3

Mittwoch, 31. Oktober 2012, 21:55

Die Anmeldung selbst kostet 25€. Vermutlich würden sie dir das aber eh schnell als Liebhaberei einstufen und dicht machen.
Nordisch bei Nature!

4

Mittwoch, 31. Oktober 2012, 22:04

Hallo,

ich will dir mal ein paar Grundlagen vermitteln, da ich vermute, dass du noch ziemlich unerfahren auf dem Gebiet bist.

Es ist ein Unterschied, ob du dich jetzt als Firma eintragen lässt, oder Freiberufler bist.
Und Freiberufler kann auch nicht jeder werden, da du dem Finanzamt beweisen musst, dass du etwas Kreatives machst. Und schlussendlich entscheidet das Finanzamt dann (willkürlich je nach Laune des Bearbeiter deines Antrages) ob du den Status Freiberufler bekommst. Das ist jedenfalls im Bereich Kamera, Filmproduktion usw. so. Du müsstest dich also so verkaufen, dass du etwas Kreatives machst.
Solltest du keinen Freiberuflerstatus bekommen, wärest du ein Gewerbetreibender oder Einzelunternehmer. Alternativ gibt es noch die Personen- oder Kapitalgesellschaft, aber das kommt denke ich nicht in Frage.
Wenn du im Falle der Rechtsform "Gewerbetreibender" die Anmeldung machst, solltest du möglichst viele Bereiche angeben, um alle Eventualitäten einzuschließen, die sich in deiner Laufbahn als Sebstständiger ergeben könnten.

Freie Berufe (Freiberufler) haben einige Vorteile:
Du brauchst keine Gewerbeanmeldung durchzuführen und musst somit auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Du bist nicht verpflichtet Mitglied der IHK (internationale Handelskammer) zu werden.
Du musst keine doppelte Buchführung machen, es reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Du musst nur deinen Gewinn versteuern, was wieder auf die Einnahme-Überschuss-Rechnung hinausläuft.
Du kann unbegrenzt Gewinn/Umsatz machen.

Als Gewerbetreibender:
Darfst du in der Rechtsform maximal 50.000€ Gewinn oder 500.000€ Umsatz pro Jahr machen.

Ich nehme an, dass du eine hauptberufliche Tätigkeit hast, du könntest also Teilzeitselbstständiger sein, wenn dein Arbeitgeber das zulässt, auch musst du deine Versicherungen usw. überprüfen...

Es gibt unterschiedliche staatliche Förderungen für Existenzgründer, wenn du diese in Anspruch nehmen willst, solltest du dir Gedanken über einen Businessplan machen. Der ist auch für dich selbst von Nutzen, da du dann einmal einen Überblick über dein Vorhaben bekommst. Sprich, ob du überhaupt Gewinn machst...

Desweiteren solltest du ein Konto für dein Gewerbe eröffnen, bzw mit deiner Bank abklären, ob dein Konto kommerziell nutzbar ist.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen... Das war jetzt erstmal das, was mir spontan eingefallen ist. Wenn du noch Fragen hast: Immer her damit, ich kenne mich auf den Gebiet relativ gut aus.

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L Lawliet, knobi94

raoulmike

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5

Mittwoch, 31. Oktober 2012, 23:26

Grüß Gott zusammen,

ich schalte mich jetzt einfach auch mal ein :rolleyes:
vielen dank für die ganzen Infos mwz! Wirklich sehr informativ, da ich mich auch gerade am schlau machen bin bezüglich diesen Themas.
Ich habe zur Zeit gut Aufträge, allerdings weiß ich net ob ich als Freiberufler gehandelt werde, wenn ich Imagefilme (sprich Dreh und gesamte Post) komplett alleine mache.
Auf jedenfall bin ich schockiert über die willkür des Finanzamtes. Ein Freund von mir, der Fotograf ist, hat mir das selbe erzählt. Traurig!
Naja.. dir Knobi auf jedenfall mal viel Glück auf dem weg zur Selbstständigkeit/Freiberufler.


lg

Mike

knobi94

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6

Donnerstag, 1. November 2012, 11:15

Hi,

vielen Dank für die Ausführlichen Infos!!! Die ganzen Rechtsformen hatte ich letztes Jahr im Wirtschaftsunterricht, was mir aber nun in dem Fall nicht wirklich was gebracht hatte.

Eine Frage hab ich nun doch noch und zwar wenn ich mich nicht eingetragen bin. Wie schaut es dann mit Bezahlung etc. aus. Muss der Verdienst nicht eigentlich auch versteuert werden?
Wie läuft das, wenn ich einen Auftrag bekomme und dafür bezahlt werde?

lg Simon

Dr_Allcome

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7

Donnerstag, 1. November 2012, 11:24


Und Freiberufler kann auch nicht jeder werden, da du dem Finanzamt beweisen musst, dass du etwas Kreatives machst. Und schlussendlich entscheidet das Finanzamt dann (willkürlich je nach Laune des Bearbeiter deines Antrages) ob du den Status Freiberufler bekommst.

Wo ist denn da der Unterschied zur Selbstständigkeit, die auch all deine Vorteile bietet aber keine Anmeldung erfordert? Jeder Privatmann kann doch beliebig Rechnungen schreiben und diese dann am Ende des Jahres versteuern.

Zitat


Du brauchst keine Gewerbeanmeldung durchzuführen und musst somit auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Du bist nicht verpflichtet Mitglied der IHK (internationale Handelskammer) zu werden.
Du musst keine doppelte Buchführung machen, es reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Du musst nur deinen Gewinn versteuern, was wieder auf die Einnahme-Überschuss-Rechnung hinausläuft.
Du kann unbegrenzt Gewinn/Umsatz machen.

Gilt alles auch für die Selbstständigkeit. Welche Vorteile hat denn eine Anmeldung als Freiberufler?

freezer

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8

Donnerstag, 1. November 2012, 11:27

Ich kenne leider die Begrifflichkeiten in Deutschland nicht, aber bei uns in Österreich gibt es die sogenannte Wirtschaftskammer, welche zum einen die gesetzliche Vertretung der Gewerbetreibenden darstellt und zum anderen eine sehr gute Beratung in allen wirtschaftlichen Belangen bietet. Dort gibt es zB den Gründerservice, der genau diese Fragen von Dir beantwortet (auf Basis österr. Gesetzgebung natürlich)

Ich bin mir sicher, so eine Einrichtung gibt es auch in Deutschland und dort wirst Du die beste Auskunft erhalten.
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9

Donnerstag, 1. November 2012, 13:04

Jeder Verdienst muss Du dem Finanzamt angeben! Unterhalte Dich am besten mal mit einem Steuerberater, um weitere Fragen dazu zu klären. Hier können nur Tipps gegeben werden, die von Land zu Land etwas abweichen können.

10

Donnerstag, 1. November 2012, 14:20

Hallo nochmal!

@knobi94:
du musst nochmal etwas verdeutlichen, was du jetzt mit "eingetragen" meinst.
Natürlich musst du deinen Verdienst versteuern, als Freiberufler fällt nur die Gewerbesteuer weg, da du ja kein Gewerbetreibender bist.
Als Freiberufler machst du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung und was du dann verdient hast, wird versteuert. Hab ich doch in meiner ersten Antwort schon geschrieben!

@Dr_Allcome:
Du bist sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender selbstständig, daher verstehe ich deine Frage nicht. Außerdem habe ich doch die Vorteile in meiner ersten Antwort aufgelistet.

Ein Steuerberater ist relativ teuer, wenn der sich inhaltlich in dein Vorhaben einarbeitet. Aber das lohnt sich auch wirklich. Einen Berater hinzuziehen ist auch sinnvoll, wenn man seine Vertragsbedingungen zu Kunden und Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufsetzt.

Dr_Allcome

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11

Donnerstag, 1. November 2012, 16:07

@Dr_Allcome:
Du bist sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender selbstständig, daher verstehe ich deine Frage nicht.


Naja, du schreibst:

Zitat


...Freiberufler kann auch nicht jeder werden, da du dem Finanzamt beweisen musst, dass du etwas Kreatives machst...


Warum muss sich ein Freiberufler anmelden, wenn er doch auch einfach ganz normal selbstständig sein kann?

Ein einfacher Selbstständiger führt irgendeine Dienstleistung aus und schreibt dann eine Rechnung. Am Ende des Jahres macht er seine Einnahmen-Überschussrechnung und fertig. Dazu bedarf es keiner Anmeldung beim Finanzamt und gar nichts. Die einzige Einschränkung die man hat ist, dass man nicht nur für einen Auftraggeber arbeiten darf, da das dann als Scheinselbstständigkeit gewertet wird.

Daher meine Frage wo der Unterschied Freiberufler vs Selbstständiger ist. Wo ist die Motivation für einen Freiberufler sich beim Finanzamt anzumelden und irgendwas zu beweisen? Als normaler Selbstständiger muss er das nämlich nicht, denn selbstständig ist erstmal jeder, der irgendeine Tätigkeit für irgendwen anderes ausführt. Wenn du also deinem Nachbarn beim Streichen hilfst und dafür Kohle bekommst, dann bist du schon Selbstständiger, denn am Ende des Jahres musst du dann eigentlich eine Einnahmen-Überschussrechnung machen und das Geld versteuern.

12

Donnerstag, 1. November 2012, 16:27

Okay ich glaube, dass ich jetzt weiß, was du meinst:
Du willst einfach ein paar Rechnungen für Aufträge schreiben, was du auch darfst, und Geld kassieren und dann in deiner Einkommenssteuererklärung als zusätzlichen Verdienst angeben.
Das geht für eine gewisse Zeit sicher gut, nur wenn das zu viel wird, prüft das Finanzamt, ob da nicht doch ein Gewerbe hinter steckt.

Ein wichtiger Punkt ist noch, dass man deinem Beispiel, also als Privatperson mit Nebenverdienst, keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden darf.

knobi94

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13

Donnerstag, 1. November 2012, 16:34

Zitat

Okay ich glaube, dass ich jetzt weiß, was du meinst:
Du willst einfach ein paar Rechnungen für Aufträge schreiben, was du auch darfst, und Geld kassieren und dann in deiner Einkommenssteuererklärung als zusätzlichen Verdienst angeben.
Das geht für eine gewisse Zeit sicher gut, nur wenn das zu viel wird, prüft das Finanzamt, ob da nicht doch ein Gewerbe hinter steckt.

Ja sowas wollt ich wissen, ob ich mich eintragen lassen muss oder sollte bzw. ob es dann einfacher ist.
Aber wenn ich als Privatperson genauso Rechnungen schreiben darf, werd ich das in Zukunft erst mal machen.

Danke!
lg Simon

Dr_Allcome

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14

Donnerstag, 1. November 2012, 17:11


Du willst einfach ein paar Rechnungen für Aufträge schreiben, was du auch darfst, und Geld kassieren und dann in deiner Einkommenssteuererklärung als zusätzlichen Verdienst angeben.

Ja genau.

Zitat


Das geht für eine gewisse Zeit sicher gut, nur wenn das zu viel wird, prüft das Finanzamt, ob da nicht doch ein Gewerbe hinter steckt.

Meines Wissens gibt es da keine Verdienstgrenze. Ich habe als Schüler- und Student 6 Jahre lang auf dieser Basis gearbeitet und viele andere "normale" Mitarbeiter in der Firma ebenfalls (ist allerdings schon > 10 Jahre her). Warum sollte es auch das Finanzamt interessieren? Man ist ja nicht bevorteilt, sondern zahlt ganz normal seine Steuern.

Das einzige was der Gesetzgeber verhindern will ist, dass sich eine Firma billige "selbständige" Mitarbeiter besorgt und sich so um die Abgaben für richtige Angestellte drückt. Um das zu verhindern gibt es aber ja mittlerweile den Tatbestand der Scheinselbstständigkeit. Solange man aber für verschiedene Auftraggeber arbeitet bzw. nicht auf regelmäßiger Basis (täglich) immer für den Gleichen, sollte das kein Problem sein.

Zitat


Ein wichtiger Punkt ist noch, dass man deinem Beispiel, also als Privatperson mit Nebenverdienst, keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden darf.

Da liegt der Hase im Pfeffer. Danke, daran habe ich nicht gedacht. Eine Mehrwertsteuer darf man natürlich nicht ausweisen. Für den OP sollte das aber auch kein Problem sein.

rick

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15

Donnerstag, 1. November 2012, 18:11

Meines Wissens gibt es da keine Verdienstgrenze.

Die gibt es schon. Frag mich nicht wo die exakt liegt, aber bis ca. 5000,- Euro im Jahr, gilst Du als Kleinstunternehmer mit den genannten Vorteilen (Einfache Buchführung keine Gewerbesteuer).
Liegen die jährlichen Einnahmen deutlich darüber muß man ein Gewerbe anmelden, dies geht allerdings auch rückwirkend. Diese Fragen kann man aber auch übrigens alle direkt bei seinem zuständigen Finanzamt stellen (man muß nicht extra zum Steuerberater gehen), je nach Amt wird man da sogar gut und freundlich beraten, diese Erfahrung habe ich selbst gemacht.

Wo man sehr aufpassen muß, ist die Angabe von dem was man als Erwerbstätigkeit ausübt und welche Leistungen man anbietet. Man kann z.B. "ungelernter Fotograf" angeben, aber man darf sich nicht Porträt-Fotograf nennen oder die klassischen Tätigkeiten eines Industriefotografen anbieten, da steigt einem die IHK aufs Dach, weil es sich hierbei um staatlich anerkannte Ausbildungsberufe handelt. Also gut informieren, was man als "ungelernter" ausüben kann und was nur Lehr-/Handwerksberufen vorbehalten ist.

Michael - Visual Pursuit

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Donnerstag, 1. November 2012, 20:11

Uh-oh..... da ist eine Menge Mist dabei.

Also: Zuerst mal muss jeder Umsatz in der Steuererklärung angegeben werden.
Ob das dann zur positiven Zahllast führt ist was anders.
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt hat zwar weniger Arbeit mit
der Vorsteueranmeldung, wird dafür aber für die Gewerbekunden zu teuer und
kann selbst die gezahlte Vorsteuer nicht absetzen. Das ist meist ein schlechtes
Geschäft, und bei 17500 Euro Umsatz und spätestens nach drei Jahren ist das
auch vorbei.

Einen einzelnen Job kann man einfach bei der Steuer angeben, dann aber
nicht die Kosten aufrechnen.
Der TO will das öfter machen, also muss er wahlweise Gewerbe anmelden oder
eine Steuernummer als Freiberufler beantragen. Freiberufler können viele Dinge
zum ermässigsten MwSt-Satz abrechnen, das lohnt sich bei der USt.-Voranmeldung.
Macht man zu viele Dinge die amtlich als gewerblich eingestuft werden kann man
den Freiberuflerstatus auch wieder aberkannt bekommen, und muss dann ggf
verschiedene Dinge teuer nachzahlen.

Als Gewerbetreibender ist man je nach Ausrichtung entweder Zwangsmitglied in
der Industrie- (!) und Handelskammer oder in der Handwerkskammer. Die Beiträge
sind zwar ärgerlich aber eher Kleingeld.

Die Berufsgenossenschaft ist mehr Geld, aber die beste Unfallversicherung die man
für Geld bekommen kann. Zwangsversicherung. Man kann sich bei Kleinumsätzen
zwar beitragsfrei stellen lassen, das kann aber schwer ins Auge gehen, weil dann bei
einem Unfall niemand zahlt.

Gewerbesteuer zahlt man erst ab 24500 Euro GEWINN (nicht Umsatz!), und die liegt
dann bei irgendwas zwischen 3,5% (Basissatz) und 13% (durch den Hebesatz der
jeweiligen Gemeinde) - vom Gewinn, nicht vom Umsatz!

Seit der Gewerbereform vor rund 10 Jahren darf man sich völlig legal Fotograf nennen
und in der Handwerksrolle eintragen lassen, und zwar komplett ohne den vorher
vorgeschriebenen Meisterbrief (großen Befähigungsnachweis").

Man kann Umsätze machen bis der Arzt kommt, da gibt es keine Grenze. Relevant ist nur
die Frage ob man eine einfache Überschussrechnung macht oder doppelte Buchführung
inclusive Bilanzierungspflicht fährt. Wer zwei Jahre nacheinander mehr als 700.000 Euro
oder in einem Jahr 1.000.000 Euro umsetzt, der muss zwingend doppelte Buchführung fahren.

Die ist aber nicht viel komplizierter als die Einnahmenüberschussrechnung und bietet
gleichzeitig viele Gestaltungsmöglichkeiten als Vorteil.

So, das war's erst mal so grob. Wenn mir noch was einfällt, sag ich noch mal was.
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Benutzer, die diesen Beitrag hilfreich fanden:

knobi94, rick, MrMansionIV

17

Donnerstag, 1. November 2012, 20:38

Michael - Visual Pursuit, danke, du hast es jetzt auf den Punkt gebracht. Das hat mir gezeigt, dass ich schon noch ein bisschen lesen muss um mein Wissen in dem Bereich aufzufrischen.

freezer

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18

Donnerstag, 1. November 2012, 23:21

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt hat zwar weniger Arbeit mit der Vorsteueranmeldung, wird dafür aber für die Gewerbekunden zu teuer und kann selbst die gezahlte Vorsteuer nicht absetzen. Das ist meist ein schlechtes Geschäft, und bei 17500 Euro Umsatz und spätestens nach drei Jahren ist das auch vorbei.


Dieser Aussage kann ich nicht zustimmen. Da die Umsatzsteuer für Unternehmer ein Durchlaufposten ist, ist es für sie auch völlig egal, ob diese auf eine Rechnung aufgeschlagen werden, oder nicht - es wird dadurch die Leistung für Gewerbekunden eben nicht teurer.

Angenommen Du verlangst einen Tagessatz von 300 Euro netto - dann kostet es den Gewerbekunden immer 300 netto, ganz egal, ob Du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht. Schlägst Du die USt. auf, so zahlt der Gewerbekunde 357,- brutto und holt sich vom FA die 57,- Ust. zurück.
Schlägst Du die USt. nicht auf, so zahlt der Gewerbekunde 300,- und erhält vom FA nichts zurück.

Der Unterschied ist also nicht für Gewerbekunden, sondern für Privatkunden! Denn die können sich die USt. ja nicht zurückholen, d.h. jemand der die USt. aufschlägt ist für Privatkunden teurer.
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rick

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19

Freitag, 2. November 2012, 10:02

und bei 17500 Euro Umsatz und spätestens nach drei Jahren ist das
auch vorbei.

Nach meinen Recherchen, ist eine einmalige Abweichung nach oben möglich, was den Zeitraum auf maximal 4 Jahre ausdehnen würde. Wenn ich es richtig verstanden habe gelten die 17500 Euro als Brutto-Ist-Gesamtumsatz, bei der Regelung keine Umsatzsteuer auszuweisen. Mit anderen Worten, man muß die Umsatzsteuer (obwohl nicht ausgewiesen) zu den Rechnungsbeträgen datu addieren, was zu einem maximal zulässigen Nettoumsatz von nur 16355.- Euro führt.

Mit anderen Worten kann der TO solange als Kleinstunternehmer tätig sein, solange er die Grenze von 16355,- Euro (realen Einnahmen) pro Jahr nicht überschreitet und nicht davon ausgehen muß, daß sein Umsatz im nächsten Jahr auf 50.000,- Euro ansteigt.

Das Andere ist der Steuerfreibetrag (für alleinstehende) von 8004,- Euro (stand 2010). Sprich erst ab diesem Betrag muß er die noch maximal möglichen 9496,- Euro als Einkommen versteuern.

Habe ich das richtig verstanden ?

Zitat

Seit der Gewerbereform vor rund 10 Jahren darf man sich völlig legal Fotograf nennen und in der Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Eintragung erfolgt glaube ich im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und nicht in der Handwerksrolle.
Wenn man sich nicht auf rein künstlerische Aspekte konzentriert oder eine tolle Umschreibung findet, zählt der "Fotograf" als Gewerbetreibender (laut Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover).

Wie auch immer, die relavante Änderung im Bezug auf meine Aussage (ich sprach nicht vom Begriff Fotograf sonder Industrie/Portraitfotograf) ist die Neufassung der Ausbildungsverordnung für Fotografen zum 01.08.2009. Seit dem Zeitpunkt kann ich auch als ungelernter Fotograf, Dienstleistungen erbringen, die sonst Bestandteil der Ausbildungsordnung sind und bis dato eine Befähigung (sprich Meisterbrief) vorgespiegelt hätten, was als Irreführung ausgelegt wurde. Diese Novellierung von 2009 war mir bis Gestern tatsächlich nicht bekannt. Leider habe ich keine Informationen dafür gefunden ob es im Bereich der Fotografie noch derartige (geschützte) Bezeichnungen, außer Meisterfotograf gibt.

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20

Freitag, 2. November 2012, 16:10

Die einmalige Abweichung ist das jeweils laufende Jahr - liegst Du drüber
ist die Regelung für das Folgejahr passé.

Die Bemessungsgrundlage als angenommenes Brutto höre ich zum ersten Mal,
zweifele ich an, aber ich kann mich irren.

Versteuern (das heisst in einer Steuererklärung angeben) muss er es immer,
auch wenn er unter dem Freibetrag landet.
Er bekommt dann eben einen Bescheid ohne Zahllast. Wenn ich das recht
erinnere liegt die Grenze für Einnahmen die nicht angegeben werden müssen
bei unter 300 Euro - jährlich!

Wenn er einen Hauptjob hat liegt er eh drüber, das Einkommen wird gemeinsam
veranlagt.

Das Verzeichnis der zulassungsfreien Berufe ist die Liste der Berufe die ohne
weitere Qualifikation oder Prüfung ausgeübt werden, als Teil der Gewerbeordnung.
Wer einen solchen, dem Handwerk zugeordneten zulassungsfreien Handwerksberuf
ausübt wird dennoch in der Handwerksrolle eingetragen.

Der Fotografenberuf ist seit 1. Januar 2004 zulassungsfrei, das hat jedoch nichts
mit der Ausbildungsordnung zu tun.

Was die Umsatzsteuer angeht hat Freezer natürlich Recht dass die Umsatzsteuer
für Gewerbetreibende ein durchlaufender Posten ist.

Ich kenne aber genug Leute von denen ich weiss wie grün sie im Gesicht anlaufen,
wenn sie den Betrag an's FA überweisen müssen. Wenn man gezahlte Vorsteuer
abziehen kann, ist der Zahlbetrag psychologisch leichter zu verkraften.....
It's all about the light.

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