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Montag, 19. Januar 2009, 21:32

Drehgenehmigungen? - Versuch einer einführenden Übersicht

Hab mich zwar schon in verschiedenen Threads dazu geäußert, aber da Fragen zu Drehgenehmigungen immer wieder auftauchen (Suchfunktion => 54 Treffer, Stand 19.01.09), stelle ich einen meiner Artikel auf Anraten von Marcus jetzt mal hier im Tutorial-Bereich ein, in der Hoffnung, damit eine etwas zentralere Anlaufstelle für Fragen anzubieten... Auf schon besprochene sehr spezielle Drehorte (Flughafen) oder Situationen (SWAT-Reenactment) wird hier nicht eingegangen, wird aber falls gewünscht – in Absprache mit den jeweiligen Autoren – hier ergänzt.

Der Artikel soll MichaMedias geplante FAQ-Liste nicht ersetzen, sondern eher als Anreiz dienen, Fragen zu sammeln und zu katalogisieren...
(EDIT 11.05.: Ich habe mit dem FAQ-Projekt nichts zu tun und weiß daher auch nicht, ob es jemals realisiert wird. Daher: wer hier Fragen stellen möchte, fragt ruhig...)

=====

Drehgenehmigungen?

Da in vielen Amateurfilmer-Foren immer wieder die Frage nach der Drehgenehmigung auftaucht, versuche ich mich hier mal an einer Zusammenfassung der wichtigsten Fakten in Form eines Artikels.

Einleitung
Irgendwann kann es langweilig sein, im Garten hier dem elterlichen Haus zu drehen. Man will hinaus in die weite Welt, neue spannende Motive suchen uns sie in sein Werk einbauen. Doch schon bald stellt sich die Fragen: Wo darf ich denn was überhaupt abfilmen? Brauche ich dafür eine Genehmigung? Und was kostet der Spaß? Interessant ist für viele hauptsächlich das Filmen im öffentlichen Bereich. Da die Situation für jedes Amateurfilmteam in jeder Stadt anders sein dürfte, ist dieser Artikel nur als allgemeine Übersicht gedacht. Das Recht an eigenen Bild ist m.E. ein eigenes Thema und wird in diesem Artikel nicht behandelt.

Definition
"Eine Drehgenehmigung ist die Erlaubnis des Eigentümers eines Motivs, dieses für das Drehen einer Film- oder Fernsehaufnahme zu verwenden. Das Erteilen einer Drehgenehmigung kann mit einer Gebühr verbunden sein.
Zum Erteilungsverfahren gehört unter anderem die Absprache über alle Abläufe am Set, da häufig weitere Voraussetzungen geschaffen werden müssen, die den Eigentümer des Motivs einschränken können. Hierzu gehört etwa das Absperren von Verkehrsflächen und Parkplätzen, das Verlegen von Kabeln und Schläuchen, der Betrieb lauter Geräte und Maschinen oder Dreharbeiten zu Nachtstunden.
Die Drehgenehmigung schützt, im Rahmen der Vereinbarungen, das Filmteam vor Anzeigen und Störungen." (1)

Wichtig ist besonders der letzte Satz: Die Genehmigung ist zum Schutz des Filmteams. Das wird leider oft nicht erkannt. Drehgenehmigungen fallen unter das Polizei- und Ordnungsrecht. Eine allgemeine Drehgenehmigung beinhaltet erst mal noch NICHT Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungserlaubnisse, Genehmigungen für Nacht- und Feiertagsdreh, Kindergenehmigungen oder ähnliches, auch nicht besondere Bildrechte. Zuständig für das Einholen der Genehmigungen ist normalerweise der Aufnahmeleiter (1. Aufnahmeleiter, Motivaufnahmeleiter), falls vorhanden ;) . Zunächst wird die allgemeine Drehgenehmigung also nur als Genehmigung zur Verwendung eines Motives verstanden.

Das Motiv
Zunächst wird beim Motiv unterschieden zwischen drei Arten räumlicher Nutzung, d.h. öffentlichem Raum, halböffentlichem Raum und privatem Raum.

"Mit öffentlichem Raum wird der ebenerdige Teil einer Gemeindefläche, oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verstanden, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen hierunter öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen. Der Begriff findet überwiegend Anwendung in der Stadtplanung und Verkehrsplanung. Der öffentliche Raum steht dem privaten Raum gegenüber. Öffentliche Gebäude stellen eine andere Form öffentlicher Einrichtungen dar." (2)

Halböffentlicher Raum ist zwar privates Eigentum, wendet sich in seiner Funktion aber an die Öffentlichkeit (Kaufhäuser, Kneipen, Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern, Verkehrsmittel...)

Dadurch ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten. Bei privaten und halböffentlichen Raum der jeweilige Eigentümer, für öffentlichen Raum die örtliche, zuständige Verwaltungsbehörde. Oft spielen bei privaten (nicht nur militärischen) Anlagen auch Sicherheitsaspekte eine Rolle, so dass man z.B. nicht ohne weiteres von einem Firmengelände aus filmen darf, auch wenn es offen begehbar ist.

Öffentliche Gebäude / Öffentlicher Raum
"Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis. Der Umfang Ihrer Dreharbeiten und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Verkehr sind maßgeblich dafür verantwortlich, wie hoch der Bearbeitungsaufwand ist und welchen zeitlichen Vorlauf die Genehmigungsbehörde benötigt." (5)

Grundsätzlich braucht man auch für alle öffentlichen Gebäude, wenn innen gefilmt werden soll, eine Drehgenehmigung, ebenso für alle "öffentlichen Plätze". Wer für die Erteilung der D. in öffentlichem Raum zuständig ist, unterscheidet sich je nach Größe der Stadt. Prinzipiell eignet sich das Ordnungsamt gut als zentrale Anlaufstelle, da sie auf etwaige zusätzlich einzuschaltende Behörden wie Verkehrsamt, Umweltamt, gesonderte Verwaltungsapparate (z.B. Schule), Polizei, Feuerwehr verweist.

Bei Szenen, die Mitbürger dazu bewegen könnten, die Polizei zu rufen, ist es – egal ob in öffentlichem oder privatem Raum – immer eine gute Idee, die Ordnungshüter vorher selber zu informieren. Egal ob von der Drehgenehmigung vorgeschrieben oder nicht.

Nutzung des Verkehrsraumes
Zur Nutzung bzw. Änderung des Verkehrsraumes (vom Parken bis zum Absperren) sind Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungserlaubnisse notwendig, die in der erteilten Drehgenehmigung aufgelistet sind.

Panoramafreiheit
"Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.... Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“ (4)

Tolerierung von "Spontanfilmern" oder "Hobbyfilmern"
"Von einer Erlaubnis kann abgesehen werden, wenn die Film- und Dreharbeiten lediglich mit einer Handkamera oder Kamera auf einem Stativ durchgeführt werden und keinerlei Behinderungen oder Störungen (Absperrungen, Aufbauten, Aufstellen von Requisiten, Durchgangsverboten oder Sondereffekten) verursachen." (5)
Muss aber nicht. Wenn man also ohne Riesen-Equipment und -Crew anrückt, kann man unter Umständen auch so drehen.

======
Edit (Danke, Joey23):

Wenn man ohne Drehgenehmigung an Orten filmt an denen man eine gebraucht hätte, riskiert man ein Nachträgliches Verbot die Aufnahmen zu veröffentlichen. Das gilt auch, wenn man nur mit einer Handkamera gedreht hat. Gerade dann kann der Eigentümer ja nicht wissen, dass es sich nicht um Privataufnahmen handelt.

======

Waffen, Feuer, Stunts, Autoszenen...
Dreharbeiten mit "echt aussehenden" Waffen, (d.h. sogenannten Anscheinswaffen) außerhalb von befriedetem Besitztum müssen genehmigt werden.
Aktionen, die eventuell die Sicherheit von Sachen oder Personen gefährden könnten, müssen extra genehmigt werden (z.B. Pyrotechnik).
Das vor Ort sein von Polizei, Ambulanz und Feuerwehr kann vorgeschrieben werden.

Nachbarn, Nacht- und Feiertagsdrehs
Speziell bei das "Umfeld möglicherweise störenden" Dreharbeiten kann die Drehgenehmigung auch die Verpflichtung enthalten, dass die Anwohner einige Tage vor den Dreharbeiten zu verständigen sind.

Kosten
Kosten können entfallen oder fünfstellig sein, abhängig von der Größe des Projekts, der Szene, der Location...

Shortlist für "öffentliche" Dreharbeiten
1. allgemeine Drehgenehmigung durch Ordnungsamt ist meistens notwendig und IMMER sinnvoll
2. weitere Genehmigungen durch Grünflächenamt, Tiefbauamt, Umweltamt, Polizei, Feuerwehr... (falls nötig)
3. Anwohnerinfos (nicht immer nötig, aber immer sinnvoll)
4. vor Drehbeginn Polizei, Ambulanz und Feuerwehr kontaktieren bzw. vor Ort koordinieren (falls nötig)

Verwandte Themen
Fotografieren und Filmen in öffentlichen Verkehrsmitteln
Copyright-Regelungen /Persönlichkeitsrechte u.ä.
Und ein praktisches Beispiel zum Schluss:
Eine 10seitige Drehgenehmigung für ein Filmprojekt von Schülern in Berlin

Linkliste (Stand: 27.06.08)
(1) Wikipedia: Drehgenehmigung
(2) Wikipedia: Öffentlicher Raum
(3) filmtutorial.de: Berufe beim Film – Erster Aufnahmeleiter/Motivaufnahmeleiter
(4) Wikipedia.org: Panoramafreiheit
(5) film.region-stuttgart.de: Hinweise zu Film- und Drehgenehmigungen.pdf
http://forum.regie.de/viewtopic.php?t=13872
http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/t…m/gen/15433.htm
http://www.stadt-koeln.de/bol/freierhimm…1396/index.html
http://www.bbfc.de/

Das war der Versuch einer Zusammenfassung. Sollten wichtige Teilaspekte fehlen, meldet euch bitte bei mir, damit diese ergänzt werden können.

Der Originalartikel wurde am 17.06.2008 für das Amateurfilm-Magazin verfasst.

=====

Ergänzung:
Es vereinfacht vieles, wenn man einen festen Ansprechpartner innerhalb des Teams für solche Dinge festlegt, an den sich Polizei, Anwohner, aber z.B. auch verspätete Statisten, Gaffer ;) und andere Außenstehende wenden können...
Ebenso eine Kenntlichmachung des Drehortes als Filmset. Klar kann man immer sagen "Da steht doch ne Kamera, das muss man doch sehen", aber eine vernünftige Ausweisung der Location z.B. durch Beschilderung wirkt Wunder.

Dazu hier noch eine Anekdote aus Zeiten (2003), in denen wir auch noch nicht darauf geachtet haben:
Wir haben mal an einer Eisenbahnbrücke an einer Hauptverkehrsstraße eine kopflose Schaufensterpuppe aufgehängt. Drehgenehmigung war vorhanden, Polizei war vor Ort, und innerhalb der Szene zusätzlich ein TV-Nachrichtenteam und die Feuerwehr, um die "Leiche" herunterzuholen. Vollsperrung war nicht nötig, sondern nur die Teilsperrung auf einem Fahrstreifen. Was wir nicht bedacht hatten war, dass die DINA4-Schildchen, die wir auf den Gehwegen aufgestellt hatten, nicht von den vorbeifahrenden Autos wahrgenommen wurden, dass das Set schön ausgeleuchtet war, und dass der Mensch im allgemeinen dazu tendiert, vor lauter Sensationen Dinge wie Kameramänner zu übersehen. Was soll ich sagen: Am nächsten Tag war der Mord Stadtgespräch, am übernächsten wir als Filmemacher. War zwar ne gute PR, aber wir haben uns dann doch entschieden, dass sich jemand finden sollte, der sich auch um solche Dinge vor den Drehs Gedanken macht... :D

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Danielleinad, MrMansionIV

MichaMedia

unregistriert

2

Dienstag, 20. Januar 2009, 23:09

Bitte lasst das Bedanken hier sein, ich werde es morgen noch ergänzen und erweitern und in Absprache mit mp-cw, bauen wir sowas wie eine FAQ daraus, da stören nur die Dankes Reden dazwischen für die Übersicht, sobald das ganze nahezu vervollständigt ist, lassen wir die Zwischenrufe löschen.

Gruß Micha.

PS: Wenn ihr was beitragen könnt, dürft ihr das natürlich, Nur info-danke-danke-danke-danke-Info-danke-danke-info-danke-danke etc. kann nicht wirklich Leserlich was bringen.

PS2: Es muss jetzt auch kein "Du hast Recht Micha" folgen, oder, "ja stimmt habe ich nicht drann gedacht"
Lasst das Posten einfach sein, ausser ihr könnt was ergänzen, OK.

mcmars585

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3

Mittwoch, 3. Februar 2010, 16:57

mal ne frage: wie steht es denn mit dem Wald ?? Darf ich im Wald drehen ohne Dreherlaubnis wenn ich auf den wegen bleibe und keinen bleibenden schaden anrichte????

EorlBruder

unregistriert

4

Donnerstag, 4. Februar 2010, 19:30

Kommt draf an wem der Wald gehört...
Wenn er dir gehört: Ja.
Ansonsten brauchst du wahrscheinlich eine Genehmigung, denn es is entweder Privatgrund, oder gehört dem Staat und dann gehört es zum öffentlichen Raum...

joey23

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5

Freitag, 5. Februar 2010, 11:05

Ihr könntet folgendes noch ergänzen:

Wenn man ohne Drehgenehmigung an Orten filmt an denen man eine gebraucht hätte, riskiert man ein Nachträgliches Verbot die Aufnahmen zu veröffentlichen. Das gilt auch, wenn man nur mit einer Handkamera gedreht hat. Gerade dann kann der Eigentümer ja nicht wissen, dass es sich nicht um Privataufnahmen handelt.
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Brotcast

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6

Sonntag, 15. Januar 2012, 22:49

Drehgenehmigung?

ich habe mal eine Frage...und zwar...
wenn ich mir eine Drehgenehmigung besorgen möchte...zum Beispiel für einen Bahnhof. Muss ich mich dann an den Infostand der Bahn wenden und mich dort erkundigen? Stellt die Firma eine schriftliche Genehmigung oder muss ich die Genehmigung formulieren? Oder muss ich mir die Formulierung des Vertrages vom Ordnungsamt holen? Oder wie ist das mit dem Dokument?

Mr Dude

unregistriert

7

Montag, 16. Januar 2012, 08:15

Also im Falle der Deutschen Bahn, haben die selber eine Vorlage, die man dann bekommt.

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Danielleinad

Brotcast

unregistriert

8

Montag, 16. Januar 2012, 11:44

Und ansonsten sollte man immer ein eigenes Exemplar haben? Was sollte da denn alles drinstehen?

Außerdem: Angenommen ich drehe eine kleine Dokumentation und verfolge dafür den Weg einer Menschengruppe durch eine Stadt...vom Ankommen (Bahnhof) bis in privaten Bereich.
Brauche ich für alle öffentlichen Drehorte (den Bahnhof, die Straße) eine Drehgenehmigung der Betreiber der Orte oder der Stadt? Oder fällt das unter den ungeplanten Dreh, wie eine Urlaubaufnahme? Weil die Aufnahmen wären ja spontan geschossen weil ich ja nicht weiß was die Gruppe als nächstes macht und wo ich meine Kamera aufstellen werde. Also es wäre ja ungeplant...wie eine Reportage.

CaaOss.TV

unregistriert

9

Montag, 16. Januar 2012, 13:53

In dem OP ist so einiges verwurstet worden, was mehr Fragen aufwirft als Anworten gibt.

Mein Credo, nur nicht verrückt machen lassen, vorauseilender Gehrosam hat in D. zwar Tradition, hat aber leider auch mit zum düstersten Kapitel der deutschen Geschichte beigetragen.

D.h. nun nicht im radikalen Umkehrschluss, dass nun jeder machen soll was immer er will, sondern hier sollte der so viel strapazierte gesunde Menschenverstand greifen.

a) Inwieweit beeinträchtige, verunsichere oder gefährde ich Unbeteiligte und Beteiligte für meine persönlichen Zwecke und oder übergeordneten Ziele.

b) Inwieweit nutze ich öffentlichen Raum für meine persönlichen Zwecke und oder übergeordneten Ziele.

c) Inwieweit nutze ich privaten Raum für meine persönlichen Zwecke und oder übergeordneten Ziele.

Grundsätzlich gilt außerdem (urheber)rechtlich, für eine journalistische Nutzung geht so ziemlich am meisten, für eine werbliche am wenigsten und Kunst darf oft noch viel mehr und schlafende Hunde zu wecken, ist meist für den Weckenden von Nachteil.

Grüße
CaaOss

Mr Dude

unregistriert

10

Montag, 16. Januar 2012, 15:26

Also falls dir die Bahn die Zusage geben sollte, dass du drehen darfst, dann werden sie dir ein Expelplaz zufaxen oder mailen oder was auch immer. Das musst du dann bei dir haben. Du musst aber wissen, dass die Bahn sehr selten Erlaubnisse erteilt. Zur Not musst du dann von draußen Filmen wie der Zug vorfährt und beginnst sie zu filmen, sobald sie das Bahnhofsgelände verlassen.

Für andere Firmen und Drehorte wirst du vielleicht eher einen eigenen Vordruck machen müssen. Was muss rein? Datum, Drehzeit, Drehorte, Umfang (also wie viele Leute und welche Technik - grob "Ein Kamerateam" oder "Kamerateam mit Kran"). Dass musst du dir dann von den jeweiligen Zuständigen unterschreiben lassen und dann immer dabei haben, falls jemand kommt uns sich beschwert.

Für deine kleine Doku wirst du für die öffentlichen Raum eher keine Drehgenemigung brauchen. Da du damit wohl eh kein Geld machen wirst, wird sich am ende auch keiner beschweren. Hat ja keinen Nutzen für die jeweiligen Leute. Ansonsten brauchts du Drehgenemigungen für alle Privatgelände auf denen du drehst. Wenn du in der Wohnung eines Dokumentierten drehst, dann wird er dir die Genehmigung ja schon mündlich gegeben haben. Falls du ihm nicht völlig traust, aber auch keinen Vertrag aufsetzen willst, lass ihn einfach vor laufender Kamera dir bestätigen, dass du hier drehen darfst. Beim Fernsehen nimmt man bereits die Tatsache dass sich jemand der Kamera zuwendet als Dreherlaubnis hin.

Brotcast

unregistriert

11

Montag, 16. Januar 2012, 15:36

*Vollzitat entfernt*
und so entstehen dann die RTL Berichte...*hust*

Also bei der Bahn möglichst früh fragen? ich dachte ich geh jetzt mal mit meiner Kamera zum Infostand und frag einfach mal xD aber das geht scheinbar nicht...ich glaube ich halte mich dann gleich von der Bahn fern, danke ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (16. Januar 2012, 18:37)


joey23

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12

Montag, 16. Januar 2012, 15:46

Bei der Bahn gehts nur über die offizielle, dafür zuständige Stelle. Sonst werfen die einen da sofort raus (bzw bitten eigentlich eher höflich das zu lassen und verweisen einen an die offizielle Stelle. Aber dann ist erst mal Drehschluss.

Gehst du mit deinen Protagonisten zB zum Dönermann wirst du auch keine brauchen. Dem Inhaber höflich Hallo zu sagen, zu erklären was man hier macht und fragen ob es was gibt was er nicht im Bild haben möchte, reicht hier in der Regel aus. Trotzdem hat er natürlich Hausrecht, kann die rauswerfen und dir im Zweifel nachträglich eine Veröffentlichung untersagen. Hier ist man nur mit schriftlichen Verträgen auf der absolut sicherern Seite.

Für dokuemtarisches Arbeiten brauchst du so auf der Straße keine Erlaubnis.
Nordisch bei Nature!

CaaOss.TV

unregistriert

13

Montag, 16. Januar 2012, 15:56

Trotzdem hat er natürlich Hausrecht, kann die rauswerfen und dir im Zweifel nachträglich eine Veröffentlichung untersagen.


So einfach nicht, kommt auf den Zweck und auf den Zusammenhang der Veröffentlichung an, allg. gilt hier die (Rechts)Güterabwägung.

Zitat

Für dokuemtarisches Arbeiten brauchst du so auf der Straße keine Erlaubnis.


Stimmt so pauschal nicht, auch hier kann z.B. eine genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes vorliegen.

Grüße
CaaOss

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CaaOss.TV« (16. Januar 2012, 16:01)


mp-cw

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Sonntag, 22. Januar 2012, 17:59

Diskussion zur Diskussion:

Spoiler Spoiler

Punkt 1:
Hat mich ja wirklich gewundert, dass das Thema erst jetzt "entdeckt" wurde. Hat mich gar nicht gewundert, dass sich jetzt auch in diesem, gut gemeinten Thread zwei Kontrahenten zum inzwischen altbekannten Duell gegenübertreten, um irgendwas auszutragen. Und verwundert hat mich, dass es
dieses Mal hier nicht ausgeartet ist. Dafür danke und hoffe, es bleibt so. Off-Topic daher auch im Spoiler... ;)

Punkt 2:
In dem OP ist so einiges verwurstet worden, was mehr Fragen aufwirft als Anworten gibt.
Antwort A:
Eine allgemeine Weisheit zum Thema auszubreiten war auch nicht Ziel dieses Artikels. Nicht umsonst heißt es im Untertitel "Versuch einer einführenden Übersicht". Interpretation steht dir natürlich frei.

Antwort B:
Wenn du was besser weißt, warum lässt du uns dann nicht an deinem Wissen teilhaben und warum gibst du dann nicht die passenden Antworten? Oder erstellst selbst mal ein Tutorial, das dies in übersichtlicher Form tut? "Weiterführende Infos" und "Erläuterungen" hast du ja, soweit ich weiß, zu unterschiedlichen Themen angekündigt. Wo sind diese? Sie würden sicher vielen helfen.


Punkt 3:
Mein Credo, nur nicht verrückt machen lassen, vorauseilender Gehrosam hat in D. zwar Tradition, hat aber leider auch mit zum düstersten Kapitel der deutschen Geschichte beigetragen.
Nachdem du diese Formulierung schon des Öfteren benutzt hast und anderen diese Einstellung scheinbar gerne zu "unterstellen" versuchst – ohne hinreichende Diskussion über Sinn und Unsinn übrigens – wirkt deine Aussage immer mehr als Oberlehrer-Floskel und immer weniger als tatsächlich nützliche Darstellung einer (Gegen-)Position. Sorry, dass ich das so sagen muss.


Punkt 4:
D.h. nun nicht im radikalen Umkehrschluss, dass nun jeder machen soll was immer er will, sondern hier sollte der so viel strapazierte gesunde Menschenverstand greifen.
Wer meinen Beitrag liest, wird hoffentlich bereits in der Einleitung, und das nicht nur zwischen den Zeilen, herauslesen können, dass ich hier nicht pauschal Vorschriften beim und fürs Filmen abarbeiten wollte sondern strapaziöserweise einen solchen gesunden Menschenverstand voraussetze - wie im Übrigen auch beim Posten. Aber das ist eine andere Diskussion.

Punkt 5:
Weiterhin wäre zu beachten, dass der Artikel, so wie er oben steht, mittlerweile doch "leicht" veraltet ist, und zwar sowohl inhaltlich als auch in Aufmachung und, zumindest in Teilen (einige Anmerkungen siehe weiter unten), im Bezug auf meine Sicht gewisser Dinge. Wäre aber auch fett vermerkt: "Stand 27.06.08".
Dennoch: Hier geht es, ebenfalls hoffentlich aus der Einleitung ersichtlich, überhaupt nicht um Journalismus oder dokumentarische Aufnahmen sondern um szenischen Film im Amateur-/Independent-Umfeld. Sollte dies nicht klar genug herausgearbeitet worden oder durch Kontext erkennbar sein, bitte ich dies zu entschuldigen.

Punkt 6:
Genauso entschuldige ich mich über den vielleicht zu persönlichen Ton dieses Spoilers. Aber um es kurz zu fassen: Deine Rabulistik habe ich schon mal angesprochen, nach deinen Referenzen schon mal gefragt. Es wäre um so vieles sachorientierter - und somit zweckdienlicher und fürs Forum weitaus nützlicher, wenn du dahingehend konstruktiv reagieren würdest. Fachlich scheinst du da durchaus in bestimmten Bereichen Ahnung zu haben, aber wie heißt es doch immer so schön? "Der Ton macht die Musik". Und wem die Musik nicht gefällt, dem bleibt nichts anderes übrig, als irgendwann den Sender zu wechseln oder einfach abzuschalten. Wäre schade.

On Topic:
Generell gilt:

Dass im journalistischen Bereich andere Regeln gelten können, stellt niemand in Abrede. Da ich diesbezüglich aber bestimmt nicht der Informierteste bin, geht es in diesem Thread, hoffentlich aus der Einleitung ersichtlich, überhaupt nicht um Journalismus oder dokumentarische Aufnahmen sondern um szenischen Film im Amateur-/Independent-Umfeld. Sollte dies nicht klar genug herausgearbeitet worden oder durch Kontext erkennbar sein, bitte ich dies zu entschuldigen.

Was hindert euch denn daran, einfach mal mit den entsprechenden Stellen zu reden? Ihr merkt es doch selber: Wer in Foren fragt, bekommt auf ein konkretes rechtliches Problem wie dieses entweder eine vernünftige Aussage (die allerdings auch nicht rechtlich gesichert ist) oder von drei verschiedenen Leuten fünf verschiedene Anworten. Und zum Schluss ein "es kommt drauf an". Zuständige Stellen ansprechen hat noch niemanden umgebracht. Und selbst wenn sie ablehnen gilt: Es gibt im Amateurbereich nahezu keine Location, die nicht ersetzbar wäre.

Amateure haben natürlich immer die Wahl, wie "amateurhaft" oder "professionell" sie an bestimmte Prozesse des Filmens herantreten wollen. Um auch mal eine Phrase zu dreschen: "Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird". Und um meinen Freund, Kollegen und Regisseur zu zitieren: "Meines Erachtens gibt es die allgemeingültige rechtliche und verbindliche Aussage [...] gar nicht, da - wie bei vielen Gesetzen - nicht alle Eventualitäten berücksichtigt werden können und vieles noch Interpretationssache bleiben kann, will sagen, ein Gericht müsste letztendlich mit einem Urteil Klarheit schaffen". Nur hilft mir das in einer konkreten Situation reichlich wenig, wenn ich einen Dreh abbrechen muss, weil keine Genehmigung vorliegt.

Deshalb nochmal: Das ganze hier war und ist als Einführung und Denkanstoß gedacht, nicht als der Weisheit letzter Schluss. Natürlich kann man auch drauf los filmen und einen 90-Minüter im Guerilla-Style abdrehen. Soll auch schon funktioniert haben. Und nicht immer werden die Aufnahmen kommerziell ausgewertet, sodass in der Praxis oft gelten mag: "Wo kein Kläger, da kein Richter" (und weitere 5 Euro ins Phrasenschwein).

Aber für die Psyche und Planungssicherheit ist es sicherlich wesentlich entspannter (gerade bei umfangreicheren Projekten), wenn man den ein oder anderen Dreh genehmigt bekommen hat. Und dies hat im Regelfall nur, wer sich im Vorfeld schon mal Gedanken zu dem Thema gemacht hat. Hauptsächlicher Sinn einer Drehgenehmigung ist der Schutz des Drehs und des Filmteams, nicht mehr und nicht weniger. Das wird m.E. oftmals falsch verstanden.

Sollte jemand gegenteilige Erfahrungen haben, lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren...

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rick1000

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Montag, 23. Januar 2012, 14:40

Hier die Anlaufstellen für Drehgenehmigungen bei der Deutschen Bahn AG
http://www.deutschebahn.com/site/bahn/de…ral/filmtv.html

Für die Dönerbude auf dem Bahnsteig, wird zusätzlich vom Betreiber eine Genehmigung benötigt.

Auch das journalistische Drehen auf öffentlichen Straßen unterliegt Einschränkungen, diese können beim Bürgeramt der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung im Rathaus (häufig online) erfragt werden. Zu Unterscheiden ist noch in die Drehgenehmigung und eine etwaige Erlaubniss zur Nutzung öffentlichen "Verkehrs"raumes.

/Edit bei Mod: Off-Topic entfernt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schattenlord« (23. Januar 2012, 16:57)


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Danielleinad

Schattenlord

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Montag, 23. Januar 2012, 17:03

@ChaaOss.TV: Danke für deine Anmerkung, wir werden darüber Teamintern diskuttieren. Trotzdem bitte ich euch beide, von weiteren Off-Topic Diskussionen in diesem Thread abzusehen.

Danielleinad

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Dienstag, 24. Januar 2012, 10:17

Also ich habe mal auf einem Bahnhof aus mehreren Perspektiven mit Stativ
und Protagonisten gefilmt gehabt. Ohne Drehgenehmigung und es hat sich keiner
beschwert. Wenn man es mal flüchtig an einem menschenleeren oder prallgefüllten
Bahnhof schnell absolviert... ^^

Schattenlord

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18

Dienstag, 24. Januar 2012, 12:31

Was trotzdem nicht legal ist. Also nicht nachmachen. Wärst du erwischt worden, wäre das nicht mehr so lustig.

CaaOss.TV

unregistriert

19

Dienstag, 24. Januar 2012, 13:10

Was trotzdem nicht legal ist. Also nicht nachmachen. Wärst du erwischt worden, wäre das nicht mehr so lustig.


Dann begehen also täglich allein in Deutschland schonmal 10.000'e Touristen Illegalitäten, dazu noch die ganzen sonstigen kriminellen Hobbyfotografen und Hobbyfilmer, das Dunkelfeld ist übermächtig, damit muss endlich Schluss sein, das darf in einem Rechtsstaat auf keinen Fall einfach so hingenommen werden, eine lückenlose Verfolgung dieser Gesetzlosen ist dringend angeraten, nur so kann abgewendet werden, dass dieser Staat in die totale Anarchie verfällt.

Mal im Ernst, es kommt doch immer auch auf den Verwendungszweck und den betriebenen Aufwand mit evtl. einhergehenden Gefährdungen und Einschränkungen an, einfach so mal knipsen oder filmen, hat im schlimmsten Fall zur Folge, dass man gebeten wird das einzustellen.

Schrrrröcklich...

Grüße
CaaOss

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