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Vaderle

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21

Sonntag, 6. Juli 2008, 11:47

@SebastianK und LunaticEye
Also zuerst wolit ich das Fahrzeug fertig haben, dann das Drehbuch und die ganzen Drehgenemigungen einholen, mit der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sprechen, da wir ja auch die für den Stunt benötigen. Für den Überschlag konnte ich keine DV-Cam auftreiben, ich dachte an eine Funkkamera, die ich habe. Wollte Probeaufnahmen erstellen.

Sobald ich mehr weiss, schreibe ich es rein.

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22

Montag, 7. Juli 2008, 11:29

@LunaticEye
Also ich schaue nun, alle Drehgenehmigungen zu erlangen und mit Rettungskräften und Polizei in Verbindung zu treten. Ja der elektronische Umbau war sehr umständlich, aber ich habe es doch geschafft. Bin auf der Suche nach Locations zum Drehen und schreibe am Drehbuch, wenn alles zusammen da ist machen wir am Besten eine Konferenz, wo alles beredet wird.

Zum Titel: Den musste ich ändern weil ein Film mit dem Titel "to protect and to serve" schon existiert. Der neue Titel ist "dedicated to serve". Auch ein Leitspruch der LAPD aber aus den 50er Jahren.

23

Freitag, 11. Juli 2008, 23:43

hey schaut doch schonmal gut aus...^^ Freu mich auf den fertigen Spot. Aber ich hätte mal eine Frage und zwar wie siehts eigentlich rechtlich aus in DE mit solchen Lichtern rumzufahren (ich meine, wenn sie abgeschaltet sind, aber halt eingebaut). Kann da jemand was zu sagen? :)

SebastianK

unregistriert

24

Samstag, 12. Juli 2008, 09:43

Ja...!!!

25

Samstag, 12. Juli 2008, 12:49

ok, danke für die kurze und knappe Antwort, SebastianK^^

SebastianK

unregistriert

26

Samstag, 12. Juli 2008, 13:05

Bitte... :thumbsup:

Vaderle

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27

Dienstag, 15. Juli 2008, 00:19

hey schaut doch schonmal gut aus...^^ Freu mich auf den fertigen Spot. Aber ich hätte mal eine Frage und zwar wie siehts eigentlich rechtlich aus in DE mit solchen Lichtern rumzufahren (ich meine, wenn sie abgeschaltet sind, aber halt eingebaut). Kann da jemand was zu sagen? :)

Danke! Ich hatte wenig Zeit, weil ich im Renovierungsstress bin.

Du kannst mit den Lichtern wenn sie aus sind, ruhig rumfahren, denn die kann keiner erkennen wenn sie nicht an sind. Das Einzige, was Du machen musst, sie ausbauen, wenn das Fahrzeug zum TÜV muss. Die wären die einzigen, die meckern würden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Vaderle« (6. Juli 2009, 18:43)


SebastianK

unregistriert

28

Dienstag, 15. Juli 2008, 09:04

Das ist nur die halbe Warheit. Grundsätzlich ist eine nicht erlaubte veränderung der Lichtanlage.

Wenn die Leuchten und das "Horn" betriebsbereit sind, kann von rechtswegen eine Benutzungsabsicht unterstellt werden. Das wird nicht sehr teuer werden (im Falle eines Blaulichtes ca 20€). Aber es ist generel verboten.

Eines unserer Fahrzeuge hatte mal das Problem. Für eine "SEK"- Szene hatten wir einen blauen Blitzpickel um Auto. Bums, Fahrzeugkontrolle. Der Polizist währe fast Kolabiert..... Leuchte konfesziert, Ordnungsgeld von 50€. Und es war ihnen egal, wofür die leuchte brauchten...... Und eine gute halbe Stunde haben sie nach dem Martinhorn gesucht. Klar, keines gefunden weil nicht eingebaut. Und dabei war es nur eine Leuchte mit Zigarettenanschluss und lag im Kofferraum.

Aber seit dem habe ich immer alle Papiere und Aufträge mit. so´n Käse mache ich nur einmal mit. :cursing:

Vaderle

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29

Donnerstag, 17. Juli 2008, 06:08

Wie sind die denn auf Euch gekommen? Muss ja einen Grund gehabt haben, dass die in Euren Kofferaum schauen. Was die halde Wahrheit angeht ist schon die Ganze. Das habe ich alles bei der Polizei erfragt. Wir müssen das ja alles abklären wegen der Drehgenemigungen. ;-)

Die Veränderung der Lichtanlage ist auch nicht verboten. Nur die Garantie des Fahrzeuges erlischt, wenn man in die Elektronik eingreift und was kaputt geht.

30

Donnerstag, 17. Juli 2008, 10:37

Also so wie ich das erlesen konnte ist die veränderung nicht verboten. Nur wenn sie nicht eingetragen ist erlischt deine Versicherung. Bei einem Unfall wird sie nicht bezahlen. Egal ob du nur ein Etikett umgekklebt hast oder nicht.

Anderst bei der Hupe bzw die Sirene. Das ist verboten in Deutschland du darfst mit dieser Änderung nicht am Straßenverkehr Teilnehmen.

SebastianK

unregistriert

31

Donnerstag, 17. Juli 2008, 11:31

Wie die auf uns gekommen sind: Allgemeine Verkerskontrolle. Unser Equipmenmt auf der Rückbank... und schon wurden sie genau. "Dann zeigen sie mal den Verbandkasten und das Warndreieck...". So gings los. Hat man ja mal....


Zur Beleuchtung... Klar, wenn sie eingetragen ist, so ist auch alles i.O.. Wenn nicht...

§49a, Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze (StVZO) http://www.bundesrecht.juris.de/stvzo/__49a.html



Und § 52, Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (StVZO) http://www.bundesrecht.juris.de/stvzo/__52.html



Wenn die Polizei Dir was anderes erzählt, währe ich äußerst verbunden, die rechtliche Grundlage kennen zu lernen. Könnte wirklich sehr behilflich sein.... Poste doch mal bitte den Paragraphen und Gesetzbuch.



Gruß, Sebastian

Vaderle

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32

Samstag, 19. Juli 2008, 01:10

Da hat er nichts zu gesagt, werde mich dann einfach auf den berufen. Aber es geht ja auch nur um die Beleuchtungseinrichtung. die ist ja so nicht zu sehen und die Sirene werde ich auch nur bei Aufnahmen einsetzen und sonst nichts dazu sagen ;-)

Wir haben jetzt schon mal eine Geschichte, Die Tochter des Polizisten ("meine") wird entführt und die holen wir raus mit einem SWAT Team . Dazu noch ein paar Anhalteszenen sowie Verfolgungsjagd und den Stunt. Das Drehbuch ist in Arbeit.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Vaderle« (6. Juli 2009, 20:24)


33

Samstag, 19. Juli 2008, 12:00

also drauf berufen kannst du vergessen. Kannst auch nicht einfach sagen "Hat mein Nachbar gesagt das ich das darf"
Fakt ist laut gesetzt sind Änderungen an der Lichtanlage verboten.

Deine angebrachten Lichter mit Stralrichtung nach vorne ist nur Einsatzfahrtzeugen vorbehalten.


Wenn sie dich damit auf der Straße erwischen. Egal ob eingeschaltet oder nicht machst du dich mehrer Verbrechen Strafbar.

z.b.
-Vortäuschen eines Einsatzwagens
- nicht erlaubte Veränderungen an der Lichtanlage

und noch viel mehr.

Das alles kann teuer und auch schlimm werden. Denn das ist nicht nur ein Verstoß das ist eine Straftat. Wenns wirklich dazu kommen sollte und der Richter bzw der anklagende Anwalt hier auf das Forum schaut und sieht das du es sogra Vorsätzlich getan hast ohoh


Five

SebastianK

unregistriert

34

Sonntag, 20. Juli 2008, 10:18

Also so wie ich das erlesen konnte ist die veränderung nicht verboten. Nur wenn sie nicht eingetragen ist erlischt deine Versicherung.
Ich bin ungerne rechthaberisch... Aber erst lesen, dann posten. :rolleyes:


Hey Five.... Wir sind die Tage in Hildesheim zu Dreharbeiten :love: Gibt es etwas, was wir uns ansehen sollten??? *Schleim...* Sorry, sah es grade :thumbsup: .

35

Sonntag, 20. Juli 2008, 13:16

also meine aussage bezog auf einen älteren gesetzes Text aus einem anderen Forum und nicht auf deine auslegung

SebastianK

unregistriert

36

Sonntag, 20. Juli 2008, 13:51

Ist nicht meine Auslegung... Es sind einfach nur Gesetzestexte. Interpretiert habe ich da rein garnichts.

Und so steht es schon eine ganze Weile in der StZVO. Keine Ahnung, von wann Deine Texte sind. Aber wie gesagt... ich habe die Texte nicht interpretiert oder ausgelegt.

War auch keine "Anmache", falls Du das falsch verstanden hast. Nur wirst Du mir Recht geben, dass eben die Gesetze von heute das Maß der Dinge sind. Und ich habe einen Link zu einer recht aktuellen Quelle gegeben.

Und wenn man sie sich mal ganz nüchtern durchliest, findet man gleich mehrere Passi, die gegen die Legalität der Lichtanlage sprechen..... Unmissverständlich, wie ich finde.

ABER: Ich bin kein Jurist...!!! Also kann ich mich auch irren. Nur bitte -> Klärt mich dann auf. :huh:

37

Sonntag, 20. Juli 2008, 14:24

also ich habe dir doch recht gegeben aber das ist egal ist ot.

In Hildesheim gibts nichts zu sehen ^^

SebastianK

unregistriert

38

Sonntag, 20. Juli 2008, 14:33

In Hildesheim gibts nichts zu sehen ^^


Mist... ;(

Bei dem anderen Thema belassen wir es einfach bei einem "wir sind uns einig". Wenn ich mich unglücklich ausgedrückt habe: Sorry...

Have a nice day

SebastianK

unregistriert

39

Montag, 21. Juli 2008, 12:03


Hey Five.... Wir sind die Tage in Hildesheim zu Dreharbeiten :love:



Irrtum... Bin in Heidelberg, nicht in Hildesheim 8| . Ich brauche Urlaub... :sleeping:



PS: Uuups... Ich hätte den Anderen Beitrag mal editieren sollen. Sorry. Wenn´s stört -> Admi, bitte einfügen und löschen.

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40

Freitag, 25. Juli 2008, 21:32

So Sebastian, habe Dir eine PN geschrieben :) Es geht um die Ausmasse des Stunts.

Ich war jetzt auf dem Schiessstand und habe mal eine scharfe Waffe geschossen. Eine Smith&Wesson 357 Magnum. Eine sehr schöne Waffe, trete in den Schiesverein ein und werde mir eine Beretta 92 zulegen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Vaderle« (6. Juli 2009, 20:26)


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