Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TruckerB« (25. März 2008, 20:50)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GoldSchnitt« (28. März 2008, 14:02)
Jap im SAF05 und im neuen Pro-Line Forum habe ich die gleiche Signatur drinne und jemand anders hat das Bild mit meiner Erlaubnis auch in seiner SignaturZitat
@H&S Films: Deine Sig habe ich in irgend einem Softairforum schon mal gesehen, kann das sein?
Erstens ist es KEIN Sport,
zweitens darf man in Deutschland NICHT spielen, zumal das WaffG dementsprechend geändert worden ist!
Warum ist es kein Sport...? Sport + Softair = Wehrsport!
Warum darf man nicht spielen? Combatschiessen und/oder Führen einer Waffe ist verboten.
Aus der Traum - da beißt die Maus keinen Faden ab.
Außerdem würde ein Film von irgendwelchen Softair-Spielern auch GAR NICHTS bewirken.
Denn ein Kinderfilm hätte nie den Anspruch, auf Erwachsene Eindruck zu machen. Egal, wie man argumentiert!
Und Erwachsene Spieler gehen eh ins Ausland zum Spielen, die meisten wollen nicht mal, daß Kinder/Jugendliche Softair spielen,
bevor der Softairwaffen-Besitz noch ganz verboten wird, weil diese Spacken demRuf nämlich nur schaden.
Und für Jugendliche ist das Softairspielen eh nicht geeignet, da gibt es wesentlich wichtigeres, was die erstmal lernen sollten,
wie zum Beispiel die Deutsche Geschichte oder generell Politik/Demokratie/etc.
Und geh doch mal zuerst in z.B. das www.6millimeter.info-Forum und stell da Deine Vision vor
und frag die, was sie davon halten.
Mittlerweile ist das Führen von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit auch verboten...Zitat
ASGs mit einer Energie von unter 0,5J dürfen theoretisch in der Öffentlichkeit geführt werden, da sie laut Waffengesetz wie Spielzeug behandelt werden sollten, davon ist jedoch dringendst abgeraten.
Absolutes Vorurteil. Es gibt genug die sich mit Softairs noch nicht selbst oder andere verletzt haben.Zitat
Dann noch zum Thema Airsoft unter 18 Jahre. Ich bin grundsetzlich dagegen das Airsoft-guns and minderjährige ausgehändigt werden dürfen, da diese nach meiner Meinung nach noch nicht genug Verantwortungsbewustsein haben und leichtfertig mit dem Medium umgehen. Gerade in der Pubertät. In diesem Alter denkt man nicht an die Regeln sondern viel mehr sie herrauszufordern um zu sehen wie weit sie gehen können. So kann ich mir folgendes Szenario gut vorstellen
Tu doch wenigstens so, als hättest Du das Gesetz verstanden, oder zumindest gelesen. "Führen" heißt, die Waffe außerhalb seines befriedeten Besitztums ZUGRIFFSBEREIT zu haben. Da es einen neuen Anscheinsparagraphen gibt, ist das mit KEINEM Gegenstand mehr erlaubt, der den Anschein einer echten Waffe erwecken könnte. Alles andere nennt man verbringen.Zitat
geführt werden, d.h. man darf die ASG nicht frei sichtbar tragen.
So weit mir bekannt, muss laut Baurecht der Nachweis erbracht werden muss, dass diese Voraussetzungen gegeben sind? Und selbst WENN Du ein Grundstück besizt, weches augenscheinlich die Voraussetzungen erfüllt, so darfst Du ersteinmal nur in der Mitte stehen und von dort ballern. Die Gesamte Sicherheitszone muss ebenfalls Dein Besitz sein (oder die Erlaubnis von Eigentümer oder Besitzer) und muss ebenfalls befriedet sein.Zitat
Mit einer freien Waffe darf ausschließlich auf Privatgrund geschossen werden, der soweit abgegrenzt ist, dass keine Kugel die Möglichkeit besitzt, das Gelände zu verlassen. Alternativ kann eine Sicherheitszone rund um das Gelände errichtet werden, die mindestens doppelt so groß ist wie die maximale Reichweite der freien Waffe. So müsste beispielsweise bei einer SAEG (Semi Automatic Electric Gun; AEG die nur halbautmatisch schießt) mit einer maximalen Reichweite von 40m die Sicherheitszone 80m breit sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SebastianK« (1. April 2008, 23:25)
Nunja, da muss ich aber noch etwas ergänzen. Und zwar die Ausnahmen. Ausnahmeregelungen gibt es, wenn die Waffen für Film und Foto zwecke benutzt werden und auch, wenn die Waffen in einen VERschlossenen Behältnis transportiert werden Sonnst dürften Sportschützen ja auch nichts machen.Zitat
Tu doch wenigstens so, als hättest Du das Gesetz verstanden, oder zumindest gelesen. "Führen" heißt, die Waffe außerhalb seines befriedeten Besitztums ZUGRIFFSBEREIT zu haben. Da es einen neuen Anscheinsparagraphen gibt, ist das mit KEINEM Gegenstand mehr erlaubt, der den Anschein einer echten Waffe erwecken könnte. Alles andere nennt man verbringen.
Zitat
Und zwar die Ausnahmen. Ausnahmeregelungen gibt es, wenn die Waffen für Film und Foto zwecke benutzt werden und auch, wenn die Waffen in einen VERschlossenen Behältnis transportiert werden Sonnst dürften Sportschützen ja auch nichts machen.
Zitat
Wie gesagt, ich versuche halbwahrheiten so gut wie möglich wegzulassen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SebastianK« (1. April 2008, 23:20)