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Mr0strich

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1

Dienstag, 17. Januar 2017, 17:14

Darf ich in Meinem Film Blu Rays zeigen?

Das ich nicht umbedingt Filmszenen von anderen Filmen oder einfach Marken zeigen darf ist klar. Wie sieht das mit Blu Rays aus? Kann ich meinem Hauptcharakter eine Blu Ray in die Hand drücken, welche im Film später deutlich erkennbar ist, oder werden da irgendwelche Rechte verletzt?
Danke im Voraus für Antworten. :)

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (17. Januar 2017, 20:33)


Marcus Gräfe

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2

Dienstag, 17. Januar 2017, 20:35

Wir dürfen dir hier keine konkrete Rechtsberatung geben (siehe auch unsere Regeln), also kann ich dir nur diesen Link da lassen: https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwa…htsanwalt/8410/

Marcus Gräfe

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4

Montag, 6. März 2017, 19:14

Warum sollte es zwischen privat und kommerziell einen Unterscheid geben? Darf ich privat über rote Ampeln fahren und gewerblich nicht?

Tiger

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5

Montag, 6. März 2017, 20:08

Aus Sicht des Markenrechts wird schon ganz klar unterschieden zwischen privat oder kommerziell. Markenschutz besteht nur "im geschäftlichen Verkehr" wie es so schön heisst (nein, hat nichts mit dem horizontalen Dienstleistungsgewerbe zu tun ;) ). Bitte hier nachlesen (§14 Absatz 2):

https://www.gesetze-im-internet.de/marke…R308210994.html


Die eigentliche Frage tangiert aber vermutlich auch das Urheberrecht, da sieht es wieder anders aus.

dte01

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6

Montag, 6. März 2017, 20:17


Tiger

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7

Montag, 6. März 2017, 20:50

Für private Zwecke kann ich z.B. Musik hinterlegen ohne
GEMA-Gebühren zahlen zu müssen.
Hier unterscheidest du zwischen privat im Sinne von nichtöffentlich vs. öffentlich. Wenn ich einen Film nur selbst anschaue oder meiner Familie zeige, kann ich weitgehend machen was ich will. Wenn ich im Wohnzimmer eine Ampel aufstelle, darf ich auch bei rot drüber fahren. Ich denke, hier im Forum können wir aber immer vom Kontext "öffentlich" ausgehen. Die Filme, die hier diskutiert werden, landen in der Regel zumindest bei irgendwelchen Streaming Portalen o.ä., dann greift das Urheberrecht und auch die GEMA langt zu, falls sie die Rechte an der Musik hat. Das gilt auch für nicht kommerzielle Filme, sobald sie in irgend einer Form veröffentlicht werden. Im Zweifelsfall würde ich immer die jeweiligen Rechteinhaber oder einen Fachanwalt mit ins Boot nehmen oder nur Material verwenden, das "safe" ist. Die Abmahnmafia lauert leider überall :cursing:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tiger« (6. März 2017, 21:23)


Schloime

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Dienstag, 7. März 2017, 09:53

Ist das Cover der Bluray, sprich der Titel des Films, denn wichtig für die Handlung, oder könnte man einfach selber was gestalten?

nino_zuunami

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9

Dienstag, 7. März 2017, 10:08

Nur mal so ein Gedanke:

Eine Dose Coca Cola ist nun, markentechnisch gesehen, auch urheberrechtlich geschützt.... darf man die "einfach so" in einem Film veröffentlichen....?
"Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)


Nino Zuunami: Musikvideo drehen lassen in Berlin

joey23

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10

Dienstag, 7. März 2017, 15:23

Beim Urheberrecht gibts es keinen Unterschied zwischen "privat" und "kommerziell". Es gibt aber einen Unterschied zwischen "öffentlich" und "nicht öffentlich".

Für mich zu Hause kann ich machen was ich will. Da kann mein Film auch zu 90% aus Spiderman bestehen. Nur veröffentlichen darf ich das eben nicht.
Übrigens: Ich darf sogar jemanden damit beauftragen, mir einen Film zu machen, der aus 90% Spiderman besteht. Gleiches Spiel: Nur veröffentlichen darf ich diesen Film nicht, genauso wenig wie der Auftragnehmer.
Nordisch bei Nature!

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Vordhosbn

Marcus Gräfe

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11

Dienstag, 7. März 2017, 19:52

@dte01: Bitte sorg bei zukünftigen Posts dafür, dass nicht die Hälfte des Posts ein Link ist. Irgendwas scheinst du falsch zu machen.

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Vordhosbn

dte01

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12

Mittwoch, 15. März 2017, 19:20

@joey23: du schreibst


"Ich darf
sogar jemanden damit beauftragen, mir einen Film zu machen, der aus 90%
Spiderman besteht. Gleiches Spiel: Nur veröffentlichen darf ich diesen Film
nicht, genauso wenig wie der Auftragnehmer."


Ist das wirklich richtig, denn dann könnte ich für
jemanden z.B. seine Hochzeit filmen und schneiden.


Das Ganze dann z.B. auf eine BluRay. Natürlich gegen eine
"kleine" Gebühr.


Ich lasse mir dann noch unterschreiben, dass er den Film
nicht veröffentlicht. Dann bin ich ja auf der sicheren Seite, oder etwa doch
nicht? Ich hätte schließlich damit Geld verdient.