Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (24. August 2015, 20:33)
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Wenn du auf Privatgeländer drehst, bleibt das dir überlassen. Wenn du auf öffentlichen Grund drehst, brauchst du eine Genehmigung. Die ist dann mit Auflagen verbunden, die du einhalten musst, da die Genehmigung ansonsten ihre Gültigkeit verliert. Dazu kann auch zählen, dass du dein Set beleuchten musst. Wie immer gilt, du musst alles tun um die Gefahr für dritte zu gering wie möglich zu halten.Wie ist das nachts, muss man da das Set beleuchten?
OK es ist wahrscheinlich sinnvoll aber muss man das oder kann man das?
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