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Jan&Mark

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1

Montag, 4. Mai 2009, 07:59

Dreherlaubnis

Hallo

ich wollte mal fragen ob ich eine Erlaubnis brauche wenn ich im Wald oder am Bach einen Film drehen will.

Dank im voraus
"BISS-Der alles verändern könnte" in Arbeit (Ideen fürs Ende sammeln)
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2

Montag, 4. Mai 2009, 08:05

Das kommt darauf an.
Also:
-wenn der Wald oder ein Stück vom Wald abgesperrt ist brauchst du eine Drehgenehmigung und darfst auch garnicht au das Grundstück drauf.
-wenn der Wald für jeden zugänglich ist brauchst keine Drehgenemigung.

Das gleiche gillt glaub ich auch für den Bach.
Also wir hatten noch keine Probleme mit solchen Sachen obwohl fast allle unsere Film im Wald spielen!

Hoffe es hat dir etwas geholfen! :thumbsup:

MfG
C4m4N

mp-cw

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3

Montag, 4. Mai 2009, 08:17

@caman:
Das ist falsch.

@Jan&Mark:
Willkommen im Forum. Der beste Tipp: Die Forensuche benutzen. Speziell im Bereich Pre-Production (Vorbereitungen) wurde das Thema schon grundlegend diskutiert.

EDIT: Link gefixt.

TATORT CALW: HEXENSABBAT mit Vorfilm "Die Rotkäppchen und der Wolf"
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »mp-cw« (4. Mai 2009, 19:03)


4

Montag, 4. Mai 2009, 11:54

was ist denn falsch?

5

Montag, 4. Mai 2009, 12:37

Deine verlinkung ist falsch ich glaube das hier sollte der Richtige sein.

Wüsste jetzt zwar auch nicht genau was an caman Aussage grundlegend falsch war.
Bin auf dem Gebiet aber auch nicht ganz fitt.

mfg
Cody

Jan&Mark

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6

Montag, 4. Mai 2009, 14:11

danke für die antworten da der Wald nicht abgesperrt ist und keine Schilder da sind das das Privatgrundstück ist nehme ich an ich brauche keine Drehgenemigung
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7

Montag, 4. Mai 2009, 14:16

danke für die antworten da der Wald nicht abgesperrt ist und keine Schilder da sind das das Privatgrundstück ist nehme ich an ich brauche keine Drehgenemigung

Genau das ist falsch, was mp-cw meinte.

Jan&Mark

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8

Montag, 4. Mai 2009, 14:52

Also brauche ich dafür keine genehmigung wenn ich dort drehen will?

und wenn ich dort mit Platzpatronen rumschießen will brauch ich da die genehmigung von der Polizei und dem Förster?
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9

Montag, 4. Mai 2009, 14:59

Mensch, Du brauchst eine Drehgenmigung, wende dich dazu an die Forstverwaltung.
Wenn Du die Drehgenimigung hast, wende dich an die Polizei damit, dass beim Dreh Schreckschußwaffen oder ähnlich verwendet werden, gebe dazu alle Waffen an mit Typ etc.
Und keiner kann Dir ans Bein pi..en.

Jan&Mark

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Montag, 4. Mai 2009, 15:03

danke das wollte ich eigentlich nur wissen.
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11

Montag, 4. Mai 2009, 19:14

Ich hab von "grundlegend" nichts geschrieben. Aber was daran falsch ist? In etwa alles zwischen "Das kommt darauf an." und "Hoffe es hat dir etwas geholfen!". Denn es wird der Eindruck suggeriert, dass ein freier Zugang entscheidend wäre, ob eine Genehmigung notwendig ist oder nicht. Das ist schlicht und einfach falsch.

Schon heute morgen hab ich mir gedacht, dass es eh wieder nur in Richtung "wir ballern im Wald rum" laufen wird, und um ehrlich zu sein, hatte ich nicht die Muse, zum zwölften Mal den in etwa gleichen Beitrag zu schreiben...

Manchmal frag ich mich einfach...: Wieso werden Fragen gestellt, die allgemeiner nicht sein können? Anstatt das Problem konkret zu schildern, damit man konkrete Antworten geben kann? Wieso werden definitive Antworten gegeben, wenn man über den Sachverhalt nicht wirklich Bescheid weiß? Anstatt einfach nur ein "ich glaube" oder "ich würde das so machen" hinzuzufügen? Wieso nutzt man – gerade als Neuling – nicht mal die Suche oder stöbert die älteren Beiträge durch?

Speziell @caman: Irgendwie hab ich das schon mal gesagt... Und noch was

EDIT: Ich hoffe, ich war jetzt nicht zu "barsch" zu einem neu angemeldeten User und hab ihn erschreckt, also: Nichts für ungut, aber in letzter Zeit wird hier die Lücke zwischen sehr guten Beiträgen und Desinformation immer breiter... Dafür schwindet die Bereitschaft, sich Themen selbst zu erarbeiten. Ist nicht persönlich gemeint. Einfach nur als Aufruf zurück zu mehr Qualität. Kann ja auch Amateuren nicht schaden... ;)

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12

Montag, 4. Mai 2009, 20:00

Also hier muss ich mp-cw zustimmen. Bitte doch mehr dazu mitteilen, um so besser kann man Aussagen treffen u.a.

Ach ja, wenn Du keinen "kleinen Waffenschein" für Deine Schreckschusspistole hast, kann es da von der Polizei evtl. zu Ärger kommen. Also, alles am besten bei der Polizei erfragen und vorzeigen. :!:

MichaMedia

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13

Montag, 4. Mai 2009, 20:11

@mp-cw
Viele, gerade jüngere, fühlen sich unsicher, wenn Sie nur Informationen lesen, egal wie klar diese geschildert sind, weil letztendlich sie lieber ohne DG drehen würden um eine eventuelle Absage zu vermeiden. So wird beim Nachfragen eben die gewünschte Antwort erwartet, andere die oft ohn DG drehten ohne Ärger, sprechen aus ihren Erfahrungen und wissen oft nicht, das dies nicht richtig ist und nur "Glück" oder "Duldung" im Spiel war.

MichaMedia

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14

Dienstag, 5. Mai 2009, 01:53


Ach ja, wenn Du keinen "kleinen Waffenschein" für Deine Schreckschusspistole hast, kann es da von der Polizei evtl. zu Ärger kommen. Also, alles am besten bei der Polizei erfragen und vorzeigen. :!:

Leute lasst eure Vermutungen sein, das ist nicht richtig, es reicht eine Ewachsene Person als Film-/Theater Waffen Verantwortlichen zu stellen, dieser medlet jede Waffe an, dann darf auch, unter seiner Aufsicht und Verantwortung, ein 12 Jähriger die Waffe in den Händen nehmen, der kleine Waffenschein steht für den privat Besitz und nicht bei verwendung beim Film.

Die genehmigung der Waffen geschieht durch die Polizei und wird für die Drehgenhmigung als Theatherwaffe geltend gemacht, unabhängich vom Besitzer und waffenschein, der als Veratntwortlich gestellter, ist eben dafür verantwortlich.

Fast jeder Waffenladen, welcher auch Film-/Theatherwaffen verkauft, hat entsprechende Vordrucke oder man kann diese auch laden und ausdrucken. Höhrt endlich auf, eure "so könnte es sein" Ideen dazu zu posten, ist ja nicht zum aushalten.

@Alex, entsprechender Thread ist wohl für die katz, leider

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15

Dienstag, 5. Mai 2009, 21:17

Hallo MichaMedia,

ich habe keine Vermutungen. Nur er kann sein, dass es von Land zu Land da doch Unterschiede geben kann. Es war ja auch zuvor die Rede einer Schreckschusspistole und nicht von einer Theater Waffe. Die kommt erst jetzt ins Spiel. Bei Theaterwaffen sieh es sehr gut aus.

Aber wenn man es ganz genau haben möchte, geht man zur Polizei und macht sich schlau - das ist immer der beste Weg.

16

Dienstag, 5. Mai 2009, 22:56

schreckschusswaffen aka gasdrucklader sind "kleiner Waffenschein" pflichtig. Theaterwaffen natürlich nicht. die kann man ja auch im spielzeugladen kaufen.

Das mit den schreckschusswaffen wurde nach Erfurt eingeführt und ist bundesweit gültig. Schreckschuss und Theater sind 2 unterschiedliche sachen. Wenn du einem Kind einen Gasdrucklader in die hand gibst machst du dich strafbar und das ist fakt.


Gruß Five

MichaMedia

unregistriert

17

Mittwoch, 6. Mai 2009, 00:28

schreckschusswaffen aka gasdrucklader sind "kleiner Waffenschein" pflichtig.

Ja

Theaterwaffen natürlich nicht. die kann man ja auch im spielzeugladen kaufen.

Nein, wer ein Traum, bekommt man ebenso nur in Fach-Waffenhandel

Das mit den schreckschusswaffen wurde nach Erfurt eingeführt und ist bundesweit gültig. Schreckschuss und Theater sind 2 unterschiedliche sachen.

Ja, aber nur fast, es gibt zwei Arten, Atrappe ohne Schuß möglichkeit, Schreckschuß mit Schuß möglichkeit, wobei der Begriff Schreckschuß nicht verwendet wird, aber die Waffe die selbe ist ;)

Wenn du einem Kind einen Gasdrucklader in die hand gibst machst du dich strafbar und das ist fakt.

Nein, bei entsprechender Regelung kann ich einem Kind sogar eine echte Waffe in die Hand drücken.
(Schützenverein, Jäger, etc.)

Schreckschußwaffe ist ein alter Begriff, der Aussagt, das die Waffe nur mit Platzpatronen betrieben werden kann, oder mit Gas entweichenden Patronen, dies ist ein Begriff für den Verkauf an Normalverbraucher, weitere Kombination bauten das zur Multifunktion um, um z.B. Feuerwerks Objekte zu zünden (aufsatz), Die Waffe selbst, ist in Ähnlichkeit mit Orginalen Waffen eine Film-/Theatherwaffe mit SFX Effekt, da sich die Bereiche trennten und VFX im Spiel kamm, wird auch da zwischen VFX (nicht Schußfähig) Atrappe und (SFX) Schußfähig mit Platzpatronen unterschieden.
Die Spielzeug Atrappen aka Softair, sind KEINE Theatherwaffen.
Die Schreckschußwaffe benötigt im privaten Besitz, den kleinen Waffenschein, in einer Filmproduktion nur den Verantwortlichen (Achtung, der Antragsteller sollte ne saubere Weste haben (Schufa, p. Führungszeugniss), er sollte den Waffenumgang kennen (Jäger, Schützenverein, Bundeswehrdienst), und Verantwortungsbewust sein.

Film- / Theatherwaffen sind Schreckschuß Waffen mit einem 1:1 Nachbau, wo ein Querbolzen die schärfe verhindert und 1:1 nachbauten, welche keine Schußfähige mechamisten enthalten.

Die Schreckschußwaffe, dessen Name sie wirtschaftlich erhielt, ist die damalige Film- / Theatherwaffe

Google: theaterwaffe
Seiten auf Deutsch, zweiter Eintrag mit der PLZ 44866
Da wirst Du informiert (achtung die labern gerne lange, wo sie schon ihre Hände im Spiel hatten)
Ist ein Waffenfachhandel, neben scharfen Waffen, haben die auch Film- bla bla

18

Mittwoch, 6. Mai 2009, 15:07

Danke Micha das war sehr hilfreich und informativ.

Zitat

Zitat

Wenn du einem Kind einen Gasdrucklader in die hand gibst machst du dich strafbar und das ist fakt.

Nein, bei entsprechender Regelung kann ich einem Kind sogar eine echte Waffe in die Hand drücken.
(Schützenverein, Jäger, etc.)


Falls man sich nicht im Schützenverein und Co befindet, macht man sich strafbar?


mfg
Cody

19

Mittwoch, 6. Mai 2009, 17:41

theaterwaffen können auch einfach die kleinen mit platzpatronen die es im spielzeugladen gibt. Theaterwaffe heißt in dem sinne nur eine "nicht schussfähige replik" zum beispiel salutwaffen. die sind auch nicht waffenscheinpflichtig. weil sie wohl nicht schussfähigsind in form von reizgas etc

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20

Mittwoch, 6. Mai 2009, 20:55

Ich hatte ja ne Drehgenehmigung meiner Stadt.
Bin dann danach noch zur Polizei und hab gesagt dass wir in dem alten verlassenen Gebäude drehen und hab die Drehgenehmigung gezeigt, damit sich die Anwohner nicht wundern.

Draußen hatten wir noch Schilder angebracht die auf Dreharbeiten hinweisten.

Die Leute haben zwar doof geguckt als wir auf der Straße Blutüberströmt standen aber die Polizei kam nicht. :thumbsup:
Mit der Schreckschuss hatten wir gegen Ende geschossen damit niemand kommt und uns den ganzen Drehtag versaut. Aber es kam auch keiner ins Haus.

Doch einmal war ein altes ehepaar drinnen und wollten sich das Becken anschauen. Aber die hatten höfflich gefragt. :rolleyes:

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