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Freitag, 21. November 2008, 01:25

Veranstaltungsmitschnitt

Weiß nicht so recht wo nach ich suchen soll, Vielleicht hat jemand einen link zu dem Thema.

Es geht darum, wenn ich eine Veranstaltung aufnehme, in dem Musik gespielt wird teils DJ, teils Tanzeinlagen mit Samplern aus bekannter Musik.
Wie verhält es sich da mit den Rechten, ach ja der Mitschnitt ist vom Veranstalter genehmigt und erwünscht.

Wer weiß Rat und wenn jemand das was schwarz auf weiß hat (Gema/ Urteile) her damit, am besten per mail.
Danke
Manfred

Hobby Freak

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2

Freitag, 21. November 2008, 16:22

Das ist leider eine recht komplizierte Sache und lässt sich auch so nicht zusammen fassen. Zum einen fallen Gebühren bei der Gema an, um an dem Abend der Veranstaltung die Sachen zu benutzen. Der Preis richtet sich dabei unter anderem auch nach der Größe des Saales, gemessen im Kubikmetern. Hatte mit sowas indirekt auch schon mal zu tun, bei uns fielen damals für 3h (Saalgröße weiß ich leider nicht mehr) 800€ nur für den Abend an. Damit hast du dann aber auch nur an dem Abend und in dem Saal das Recht für die Musik. Der Mitschnitt ist dann wieder eine völlig neue Geschichte. Ich sag daher mal so - ohne dich zu irgendwas anstiften zu wollen: Wenn das eh nur eine Sache in kleinerem Rahmen ist, z.B. Mitschnitt geht nur an Mitwirkende usw. dann lasst das halt so laufen, aber regelt auf jeden Fall das für den Abend. Denn die Mitwirkenden sind sicherlich die letzten die sich beschweren werden. Ist das ganze aber ne größer angelegte Aktion musste dem Veranstalter das halt klar machen was da an Kosten auf ihn zukommt und dann hat der das halt zu tragen. ;)
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scrimthecat

unregistriert

3

Donnerstag, 11. Dezember 2008, 23:30

Hallo!

Solange du nicht vor hast , dein Material OFFIZIELL in großer Auflage zu verkaufen, gilt (laut meiner Erfahrung) folgendes:

1.) Der Veranstalter muss sowieso die Gebühren zahlen. Die gefilmten Künstler und Interpreten, (zahlen, wenn sie Cover Versionen interpretieren auch dafür) müssen mit dem Mitschnitt einverstanden sein. Das sollte auch in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung festgehalten werden.
Das erstellen von Fotos und Filmmaterial bei solchen Veranstaltungen ist prinzipiell nicht problematisch. - Presse, lokale Medien, etc.
Bei einem Verkauf "unter der Hand" mit einer Stückzahl von max. 300, kräht kein Hahn danach. (würde in dem Fall mein Werk nicht mit meinem Namen verfeinern!)

2.) Sollte es sich um Künstler handeln die durch ein Management vertreten werden, ist Vorsicht geboten. Da empfiehlt es sich, entsprechende Vereinbarungen schon im Vorfeld zu treffen.

3.) Wenn es sich um Produktionen im klassischen Kommerziellen Sinn handelt, sprich DVD Produktionen die für den Handel gedacht sind. Läuft ohne Anmeldung und Verträgen eh schon mal gar nix.

Ansonsten würde ich mir da nicht zu viele Sorgen machen, da ich schon seit mehr als fünf Jahren in Deutschland und Österreich solche Aufnahmen mache. Bis jetzt ist noch nix unangenehmes zu mir vorgedrungen.

Mehr Infos unter www.gema.de StartseiteMusikurheberWerke anmelden → Informationen für AV-Produzenten

Greetz ;)

4

Freitag, 12. Dezember 2008, 02:44

@scrimthecat, danke erst mal für die Auskunft, wollte Dir noch paar Details zukommen lassen, aber dein PN ist gesperrt.
Manfred

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