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Freitag, 2. Januar 2015, 12:46

Ich habe in Bezug auf ein Filmprojekt, an dem ich gerade arbeite, einige Fragen zum Thema Urheberrecht und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Zunächst eine Frage zur Musik: Und zwar ist es meines Wissens nach ja so, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Nun hatte ich mir überlegt, für meinen Film ein Lied von einem Künstler zu verwenden, für den dies zutrifft. Meine Frage: Wie verlässlich ist diese Richtlinie? Ist es trotzdem möglich, dass das Lied weiterhin urheberrechtlich geschützt ist? Und wie bzw. bei wem könnte ich mich gegebenenfalls absichern?

Die nächste Frage ist zum Thema Fotografien: Inwiefern ist es problematisch, wenn man in einem Film Fotografien sieht, die von einem anderen Urheber stammen? Also wenn beispielsweise an einer Wand, die im Film im Hintergrund zu sehen ist, Fotos von berühmten Personen hängen.

Und zu guter letzt (die vielleicht wichtigste Frage): Der Protagonist des Filmes soll eine Art moderner Dracula sein und der Name soll auch im Titel des Films vorkommen. Nun ist Bram Stokers "Dracula" meines Wissens nach nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Allerdings auch hier die Frage: Ist es daher unbedenklich, den Titel zu verwenden? Oder sollte man sich trotzdem nochmals absichern, da es sein kann, dass der Name trotzdem weiterhin geschützt ist? Und wenn ja, wohin könnte man sich in einem solchen Falle wenden?


Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Cole

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Freitag, 2. Januar 2015, 14:41

Und zwar ist es meines Wissens nach ja so, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Nun hatte ich mir überlegt, für meinen Film ein Lied von einem Künstler zu verwenden, für den dies zutrifft. Meine Frage: Wie verlässlich ist diese Richtlinie? Ist es trotzdem möglich, dass das Lied weiterhin urheberrechtlich geschützt ist?

Ja, das ist möglich. Wenn du z.B. Musik von Mozart verwenden willst, wird es sich wahrscheinlich um eine Interpretation von Musikern aus neuerer Zeit handeln. Du kannst also nicht einfach beispielsweise die in jüngerer Zeit veröffentlichte CD von den Prager Philharmonikern grabben und dann die Musik verwenden, weil die Rechte daran beim Orchester bzw. beim Publisher liegen. In dem Fall solltest du dich an den Herausgeber (die Plattenfirma) wenden.

Zitat

Die nächste Frage ist zum Thema Fotografien: Inwiefern ist es problematisch, wenn man in einem Film Fotografien sieht, die von einem anderen Urheber stammen? Also wenn beispielsweise an einer Wand, die im Film im Hintergrund zu sehen ist, Fotos von berühmten Personen hängen.

Du musst die Fotografen um Erlaubnis fragen, jedenfalls wenn du die Fotos in voller Größe abbilden willst. Als Hintergrunddeko können sie zur Einrichtung zufällig dazugehören, außerdem kann eine Verwendung durch das Zitatrecht abgesichert sein. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, frag die Fotografen um Erlaubnis. Die abgebildeten Personen brauchst du nicht fragen, solange sie Personen der Zeitgeschichte sind, es sei denn, sie könnten sich durch die Verwendung ihrer Fotos in ihrer Würde verletzt sehen durch eine negative Darstellung.

Zitat

Und zu guter letzt (die vielleicht wichtigste Frage): Der Protagonist des Filmes soll eine Art moderner Dracula sein und der Name soll auch im Titel des Films vorkommen. Nun ist Bram Stokers "Dracula" meines Wissens nach nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Allerdings auch hier die Frage: Ist es daher unbedenklich, den Titel zu verwenden?

Den Namen zu verwenden sollte kein Problem sein. Problematisch wäre es, z.B. eine jüngere Übersetzung des Romans zu verfilmen, ohne die Rechte des Urhebers (hier: des Übersetzers) einzuholen.

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Freitag, 2. Januar 2015, 17:03

Hallo jk86,

vielen Dank für deine ausführliche und sehr hilfreiche Antwort. In Sachen Filmtitel und Fotografien sollte ich demnach auf der sicheren Seite sein.

Deine Ausführungen zur Nutzung von Musik sind auch soweit einleuchtend. Allerdings habe ich gerade das Problem, dass eines der Lieder, die ich eventuell verwenden möchte (ein Lied von Fats Waller), erstens auf zahlreichen Veröffentlichungen unterschiedlicher Plattenfirmen verfügbar ist und zweitens all diese Plattenfirma ihren Sitz in Großbritannien haben. Reicht es dann für mich aus, mit irgendeiner einzelnen dieser Plattenfirmen Kontakt aufzunehmen? Und vor allem: Wäre eine Erlaubnis ihrerseits auch für das deutsche Recht verbindlich?
Im GEMA-Katalog ist das in Frage kommende Lied übrigens nicht verzeichnet.

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Freitag, 2. Januar 2015, 20:42

Allerdings habe ich gerade das Problem, dass eines der Lieder, die ich eventuell verwenden möchte (ein Lied von Fats Waller), erstens auf zahlreichen Veröffentlichungen unterschiedlicher Plattenfirmen verfügbar ist und zweitens all diese Plattenfirma ihren Sitz in Großbritannien haben. Reicht es dann für mich aus, mit irgendeiner einzelnen dieser Plattenfirmen Kontakt aufzunehmen? Und vor allem: Wäre eine Erlaubnis ihrerseits auch für das deutsche Recht verbindlich?

Im angloamerikanischen Rechtsraum gibt es meines Wissens kein Urheberrecht im deutschen Sinne, sondern ein Copyright, also das Recht, als Einziger Kopien eines Werkes anzufertigen. Das Copyright kann auch auf mehrere Rechteinhaber übertragen werden, z.B. für CDs und Musikverkäufe im Internet getrennt, sofern beides nicht vom selben Lizenznehmer abgewickelt wird. Das Copyright entspricht also dem, was im deutschen Recht das Nutzungsrecht ist. Das Urheberrecht ist unveräußerlich, auch nach dem Tod. Da du Fats Waller nicht mehr um Erlaubnis zur Verwendung der Musik fragen kannst, solltest du dich an das Label wenden, dessen Musik du verwenden willst. Such dir da deine Lieblingsversion deines Wunschliedes raus und tritt mit dem Publisher in Kontakt. Ob sein OK dann auch für das deutsche Recht gilt: Ich denke schon, wirklich sicher kann dir das aber nur ein Medienanwalt sagen.

Dann gibts noch den Streitpunkt internationales Recht im Internet. Wir kennen das: Videos in anderen Ländern mit Musik zu unterlegen mag erlaubt sein, aber das deutsche Youtube sperrt die Videos dann. Die gute Nachricht ist, dass du in Deutschland nur der deutschen Rechtsprechung unterliegst und du da nichts zu befürchten hast, solange du dich ans deutsche Recht hältst.

Es gibt neben der GEMA noch eine zweite Verwertungsgesellschaft für Musik, die GVL. Da solltest du auch mal schauen, ob Fats Waller gelistet ist.

Es hat bereits 1 Gast diesen Beitrag als hilfreich eingestuft.

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Freitag, 2. Januar 2015, 21:14

Ok, damit wären meine Fragen geklärt. Dann werde ich mal versuchen, das Ganze auch noch rechtlich abzuklären. Vielen Dank nochmals für die große Hilfe.