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Marcus Gräfe

Administrator

  • »Marcus Gräfe« ist männlich

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21

Sonntag, 2. November 2008, 14:47

Ich weiß nicht, ob es stimmt, aber in der Berufsschule haben wir gelernt, dass man lediglich an die GEMA zahlen muss. D.h. ich könnte mir theoretisch auch jeden beliebigen Song aus dem Netz laden und beliebig verwenden, so lange ich danach alles ordnungsgemäß bei der GEMA anmelde. Zur Not könnte man einfach mal bei der GEMA anrufen, die helfen einem ganz sicher weiter.

Gilt natürlich nur für gemapflichtige Songs.

22

Sonntag, 2. November 2008, 15:13

Hm wer will kann ja zahlen, wie die Bestimmungen sind weiß ich nicht, aber wie gesagt bei Creative Commons ist alles kostenlos, natürlich gibt es Beschränkungen, so darf man nix kommerziell verwenden und muss den Namen nennen. Aber schau dich mal auf Jamendo um, da stehen die ganzen Regeln auch nochmal.

23

Montag, 3. November 2008, 19:12

Wir haben uns dort mal etwas umgeschaut und uns für ein Teil des Songs von Holy Pain entschieden. Haben uns ein Teil rausgeschnitten und in unser Intro verpackt. Wäre dies erlaubt? Sorry für die dämliche Frage. Unter "deine Rechte am Album" steht alles nur so halbgar da.

Klicke ich die jeweiligen Symbole an kommt alles auf französisch.

Der Künstler muss namentlich erwähnt werden.
Das Album darf nicht kommerziell verwendet werden.[*]Alle von diesem Album abgeleiteten Werke werden unter derselben Lizenz verwendet.

Das steht dort ... wir haben das Lied gekürzt fürs Intro und wollen diese weder kommerziell nutzen noch anderes. Einfach nur für uns und unsere Freunde. Laden das ganze dann bei youtube hoch. Sorry nochmal das ich etwas vom Thema abfalle ... aber ich möchte auf Nummer sicher gehen. Den Bandnamen + Album und Song haben wir im Abspann natürlich benannt.

Vielen Dank im vorraus!

24

Montag, 3. November 2008, 19:22

Gar kein Problem, darfst du sicherlich kürzen. Aber falls du dir in solchen Dingen unsicher bist schreib vielleicht mal an Jamendo.

The Glass Spider

unregistriert

25

Sonntag, 9. November 2008, 14:47

der fairness halber

ich würde vorher nochmal mit der band scghreiben. die haben sicher nichts dagegen (sonstz wärs ja akum als CC) aber fair isses und zudem ist es für die band auch interessant inwiefern deren musik benutzt wird. Ausserdem wirbt die Band vielleicht zusätzlich auf deren homepage usw was eure weitere potentielle Interessenten für den Film beschert. Ich als Musiker würds tun und mich freuen wenn jemand meine Musik nutzen will. Schreibt die Combo doch einfach mal an...


p.s.: kürzen is ok, kein Problem

Pandora

unregistriert

26

Mittwoch, 3. März 2010, 19:55

Wie so viele habe ich mal eine Frage zu einigen Begrifflichkeiten bezüglich Verwendung von Musik.
Ich habe in meinem letzten Kurzfilm jetzt ausschließlich Musik von folgender Website verwendet: http://opsound.org/
Unter den rechtlichen Bestimmungen dort findet sich unter anderem der folgende Satz:


"(...)This means that you must release the resulting film or video under the identical license"



Gut. Nun habe ich aber - muss ich zu meiner Schande gestehen - keinen blassen Schimmer, was genau das bedeutet. Was darf ich oder darf ich nicht mit dem fertigen Kurzfilm machen?
Im internet veröffentlichen mit Quellenangabe, klar, ja. Wie sieht es aber aus mit der Teilnahme an einem Filmfestival zum Beispiel? Und ab wann ist die Verwendung 'commercial' - angenommen ich gewinne bei einem Festival einen Geldpreis damit, fällt das dann schon in die Spalte?


Zuerst wollte ich einfach die entsprechenden Künstler persölich anschreiben und einfach kurz um Erlaubnis bitten. Dabei ergab sich aber leider folgendes Problem: Die auf der Seite angegebenen Email Adressen scheinen entweder gar nicht mehr zu existieren, oder es kam nach kurzer Zeit eine Fehlermeldung. Kurz: Ich habe rechtlich keine Ahnung, wo ich mit der Musik stehe, die jetzt schon fest in meinen Film eingebunden ist.


Kann mir irgendjemand Klarheit verschaffen?

27

Mittwoch, 29. Dezember 2010, 22:22

Ja, kannst du. Hab da mal so ne nette Technik im I-Net gefunden: ;)

- Schreibe deine Idee, von dem du beweisen willst, dass es dein geistiges Eigentum ist auf (in diesem Fall ein Gitarrenriff)
- Schicke es in einem Umschlag per Post an dich selbst
- Umschlag aufbewahren und NICHT aufmachen. Den Poststempel hast du jetzt als "offizielles" Datum :)
klasse Idee, dh ich schicke mir einen leeren offenen Umschlag, dann warte ich 2 Jahre auf ein tolles Stück von einem namhaften REICHEN Künstler, spiele es nach, stecke es in den Umschlag, klebe ihn zu und werde reich... :D

der Weg zu einem Notar bleibt einem nicht erspart wenn man sicher gehen will und so teuer ist das auch nicht, bzw wenn es gut ist dann soll es einem auch Wert sein

28

Donnerstag, 30. Dezember 2010, 00:56

"(...)This means that you must release the resulting film or video under the identical license"

das bedeutet, dein Film müsste unter die gleiche Lizenz gestellt werden. War es also beispielsweise "Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen", dann muß dein FIlm ebenfalls mit dieser Lizenz versehen werden. Sprich, jedermann darf diesen Film weiter geben, so lange die Bedingungen eingehalten werden.

Mister7

unregistriert

29

Montag, 23. Mai 2011, 20:27

Also ich schaue ja immer mal so bei YouTube vorbei.
Da gibt es immer irgwelche amateur Komponisten die Coole Instrumentale Musik im Netz haben.
Die meisten haben überhaupt nichts dagegen wenn man ihre Musik verwenden möchte, man muss halt immer nur nett fragen und den Namen im Abspann angeben.
Dann sind die meisten zufrieden!

Naürlich gibt es auch viel Schrott, aber wenn man sich echt mal hinsetzt und auch ein bisschen Zeit investiert findet man auch hier und da mal ein super song-


Das ist natürlich nur für all die interessant, die nach instrumentaler Musik suchen, für alle die Musik mit gesang suchen werden wohl auf youtube nicht fündig -.-

raoulmike

unregistriert

30

Freitag, 7. Dezember 2012, 02:45

Mal eine Frage meinerseits. Angenommen ich würde jetzt einen Kurzfilm machen und in diesem eine Minute von zum Beispiel Braveheart zeigen. Der Film ist nicht kommerziell, wird also nicht vermarktet oder sonst was. Kann ich dann schon Probleme bekommen ? Ich meine mal gehört zu haben, dass man eine Minute aus großen Filmen zeigen darf, ohne das es Konsequenzen nach sich ziehen kann...

Jumperman

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31

Freitag, 7. Dezember 2012, 09:42

Wenn du den Film nicht öffentlich vorführst kannst du auch den kompletten Braveheart-Film reinschneiden. Solangs nur im Privaten Umfeld ist, kannst du machen, was du willst.

Sobald du's aber irgendwie aufführst, herzeigst oder online stellst, auch ihne kommerzielle Absicht, wirds kritisch. Man dürfte zwar rechtlich im Rahmen des Zitatrechts Ausschnitte zeigen, das ist allerdings immer so eine Sache, die immer anders ausgelegt werden kann. Ich würds einfach lassen.

raoulmike

unregistriert

32

Freitag, 7. Dezember 2012, 14:34

verflucht.. das ist schlecht.. weil ich pfeile gerad an nem script wo 1-2 szenen aus braveheart verwendet werden. Diese sind im Kontext ziemlich essentiell :pinch:
naja gut... dann werd ich mal sehen. Danke für die antwort Jumperman!

Jumperman

unregistriert

33

Freitag, 7. Dezember 2012, 14:52

Lässt sich das nicht nachspielen?

raoulmike

unregistriert

34

Freitag, 7. Dezember 2012, 15:11

Abgesehen von den zusätzlichen Kosten für Kostüm, Schwert etc. geht es hauptsächlich um die epik und das gänsehaut feeling dieser Szene. Sie nachzuspielen würde sie eher ruinieren denk ich...

nino_zuunami

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35

Freitag, 7. Dezember 2012, 15:25

Wo das Topic gerade wieder angefacht wurde, auch eine Frage meinerseits:

Wenn ein Kunde einen Film in Auftrag gibt, diesen aber am Ende nicht bezahlt und diesen (bzw. eine Voransichtsversion) dennoch zu kommerziellen Zwecken ohne meine Erlaubnis zu YouTube hochlädt und öffentlich bewirbt, dann macht er sich strafrechtlich belangbar?
"Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)


Nino Zuunami: Musikvideo drehen lassen in Berlin

raoulmike

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36

Freitag, 7. Dezember 2012, 15:30

Wenn es Angebot und Rechnung gab macht er sich auf jedenfall Strafbar. Aber selbst wenn nicht ist es dein Werk an dem du die Rechte hast, also darf er es nicht kommerziell nutzen.

nino_zuunami

was ist, ist.

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37

Samstag, 8. Dezember 2012, 09:09

Zivilrechtlich verklage ich ihn ja gerade, nur der strafrechtliche Aspekt war mir bislang nicht so geläufig.
"Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)


Nino Zuunami: Musikvideo drehen lassen in Berlin

joey23

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38

Samstag, 8. Dezember 2012, 09:57

Geh zum Anwalt. Fragst du im Internet 10 Leute hast du 10x Halbwissen. Ich solchen Fragen: Jemanden ansprechen der sich auskennt.
Nordisch bei Nature!

CyberSkunk

unregistriert

39

Mittwoch, 10. September 2014, 20:45

An Jumperman, was die Braveheart Szene betrifft, ganze Sätze aus einem fremden Script zu verwenden ist Diebstahl von geistigem Eigentum, insbesondere wenn diese Sätze nicht alltäglich, oder sogar einzigartig sind.

So bekam King of Queens eine Ermahnung, als Doug in einer Folge sagte "Klasse Film, oder? Planet der Affen: Nimm deine Pfoten von mir, du dreckiger verdammter Affe!" Sie dürften den Satz nur verwenden, wenn er sich aus dem Kontext der Handlung aufdränge.

Tatsächlich inszenierte man in einer späteren Folge eine Szene, wo Danny von einem Schimpansen belästigt wird und er diesen Satz erneut schreit, diesmal aber ganz legal. :D
PS Grad fällt mir noch was ein, das dem einen oder anderen hier nützlich sein könnte:

Sicherung der Urheberrechte. Eigentlich geht es darum, vor einem Gericht beweisen zu können, daß man der Urheber von etwas ist. Es gibt diesen Trick mit dem versiegelten, eingeschriebenen Brief, den man an sich selbst sendet. Inhalt zb. das Drehbuch, der Film oder was auch immer. Diesen Brief könnte man dann bei Bedarf vor dem Richter öffnen und damit beweisen, daß man das Drehbuch verfaßt hat, bevor der Beklagte es verwendete.

Nun ist es aber so eine Sache mit Siegelwachs. Ziemlich umständlich, unschön, und eigentlich könnte jemand das Siegel auch nach dem Empfang anbringen.

Deshalb hatte ich folgende, simple Idee, die m.E. sehr effizient ist: klebt die Briefmarke auf der Rückseite drauf, und zwar möglichst quer über den Verschluß des Kuverts! Dadurch erfolgt auch der Stempel quer über Marke und Verschluss und beweist mit annähernder Sicherheit, daß der Inhalt seit dem Empfang unverändert ist. Insbesondere auch, weil Briefmarken nach kurzer Zeit nicht mehr ablösbar sind ohne zu zerreissen (zumindest jene neuen auf Adhesivbasis) und auch wie gesagt wegen dem Stempel.

Die Adresse kommt dann natürlich ebenfalls auf die Rückseite.

Dieser Tipp ist hoffentlich hilfreich, und wenn nicht, dann war er immerhin gut gemeint. :)

LG

40

Donnerstag, 11. September 2014, 02:17

Ich habe die Story schon etliche male zu verschiedenen Themen gehört, was mich da mal echt interessieren würde, in wie weit ist die Nummer tatsächlich rechtskräftig?