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Rotorandi

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  • »Rotorandi« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 24. Oktober 2024, 20:48

Rechtsfrage Kundenvideos für Eigenwerbung

Hallo,

ich nutze wie die meisten anderen auch, Videos die ich für Kunden erstellt habe, online für meine eigene Werbung.
Nun hat mir ein Unternehmen, für das ich Videos produziert habe dies verboten und ich habe auch ein Schreiben von den Anwälten des Unternehmens erhalten, in dem steht, dass ich alle Videos unverzüglich aus dem Netz nehmen soll, weil ich gegen deren Geheimhaltungspflicht verstoßen hätte und ich mich dadurch auch haftbar für den entstandenen Schaden durch die Verletzung der Geheimhaltung gemacht hätte.
Das Schreiben habe ich bereits vor einem Jahr erhalten.
Ich habe dann, weil ich es nicht besser wusste, alle Videos von meinen Plattformen entfernt.
Seitdem habe ich von diesen Anwälten nichts mehr gehört und es ist auch keine Forderung oder sonstiges eingegangen.

Meine Frage ist, ob dieses Unternehmen überhaupt das Recht besitzt, mir die Veröffentlichung meiner Videos zu verbieten.
Das ist ja so gesehen mein Eigentum und es wurde auch von beiden Seiten nichts schriftlich vereinbart oder unterschrieben was Geheimhaltungspflicht oder alles andere angeht.
So wie ich das sehe kann ich mit dem Rohmaterial machen was ich will, da ich keine Verpflichtung zur Geheimhaltung unterzeichnet habe.
Oder sehe ich das falsch?


Viele Grüße: Andreas

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (25. Oktober 2024, 17:38)


7River

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2

Freitag, 25. Oktober 2024, 07:49

Hallo und willkommen im Forum.

Hier wird Dir wohl niemand eine fundierte Rechtsberatung bieten können. Das kann (und darf) nur ein richtiger Anwalt.

Haben die besagten Kunden Dich denn nicht entlohnt für Deine Arbeit? Gab es keine Verträge?

Es geht möglicherweise auch um Betriebsgeheimnisse. Und da ist es nur verständlich, dass ein Unternehmen die bewahren möchte.
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

Marcus Gräfe

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Freitag, 25. Oktober 2024, 17:40

@Rotorandi: Rechtsfragen bitte, wie in den Boardregeln vermerkt, immer hypothetisch formulieren, sonst kann dir keiner helfen, wie @7River: schon sagt. Danach ist eine Diskussion darüber kein Problem, aber jede Antwort ist mit Vorsicht zu genießen.

JoeQuarantaine

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Freitag, 25. Oktober 2024, 18:47

Wenn es kein Vertrag gibt, gillt mündliche Übereinkünfte. Es heißt auch, dass die Entscheidungen gemeinsam sein müssen. Jetzt haben sie ihre urschprungliche Übereinkünfte geändert und sie mit schriftlichen ersatzen lassen. Wenn du nichts sagst, gehen sie davon aus, dass du die neue Bedingungen akzeptierst. Sie haben dir klare Gränzen gegeben. Du verlierst da nicht dein Teil von deine Rechte zum Material. Du verlierst nur, wie du sie zeigen darfst. Du kannst gleichweiß eine Änderung vorschlagen. Kannst sie kontaktieren und sie erinnern, dass "du von sie eingeladet wurde, um mit ihre Hilfe Werbung für dich zu machen". Vielleicht sagen sie, dass alle Rechte zum Material bei dir sind. Wahrscheinlich reagieren sie anders. Also fragst du sie konkret welche Bilder du hoffentlich noch zeigen kannst und welche Bilder sie am liebsen geheim halten wollen.

MrMansionIV

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5

Samstag, 26. Oktober 2024, 12:02

Nach meinem eigenen Verständnis, ich bin kein Anwalt und das hier ist nur als theoretischer Ansatz zu verstehen:

Mündliche und schriftliche Verträge sind bindend. Wenn du oder dein Kunde AGB haben und auf diese hingewiesen wurde, dann würden auch diese (bei z.B. Geheimhaltung) gelten. Allein aus Berufsethik würde ich immer mit dem Kunden sprechen, bevor man firmeninterne Inhalte zeigt. Was firmenintern ist, ist für uns als Außenstehende nicht immer zu erkennen. Ich durfte z.B. mal bestimmte Personen nicht zeigen, weil deren Präsenz bei dem Projekt branchenintern schon einiges verraten würde.
Könntest du das anwaltlich anfechten? Vielleicht, hängt von den konkreten Verträgen ab. Ist dir das ein paar tausend Euro und den Stress wert?

Wenn du das Ding eigenverantwortlich (kreativ) gedreht hast, dann hättest du Urheberrechte an dem Material und der Kunde erhält "nur" Nutzungsrechte. Der Teil würde dir "gehören". Aber Kundenprojekte entstehen nie komplett alleine: Über Drehgenehmigung (ggf. Hausrecht), firmeneigene Nutzungsrechte (z.B. Logos, Grafiken) sowie Persönlichkeitsrechte (DarstellerInnen) würdest du dich trotzdem angreifbar machen.

Meine Herangehensweise: Probieren mit dem Kunden ins Gespräch zu gehen, ob Teile gezeigt werden dürfen oder was kritisch ist. Wenn die Brücke schon verbrannt ist (worauf ein Anwaltsschreiben hindeutet): Als Lektion abhaken, zukünftig Kundenkommunikation verbessern und schriftliche Absprachen festhalten/sich über AGB absichern. Wenn du Geld damit verdienst, zählt nicht nur das eigentliche Handwerk, sondern auch das professionelle Drumherum.

wabu

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6

Sonntag, 27. Oktober 2024, 08:24

Ich nehme mal die Perspektive eines Unternehmens ein.
Ich lasse einen Menschen in mein Unternehmen und er bekommt mehr zu sehen und zu hören als ein normaler Besucher.
Das ist auch gut so, denn er muß sich ein Bild machen, was er drehen, verwenden will. Wenn nicht immer ein "Aufpasser" bei ihm ist, würde ich die Clips gerne sehen - ob da was relevantes bei ist, was die Konkurrenz nicht sehen, wissen soll.
Im Verlauf entsteht dann ein Video, Promotion für mein Unternehmen. Wo das Video in welchem Kontext zu sehen ist, soll meine Entscheidung sein. Weil der Kontext eine wesentliche Rolle spielt.
Deswegen erwarte ich von meinem Videomenschen, das er sich mit mir zumindest abspricht!

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Seaman, Christian671, 7River

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