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MarcGuffin

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Dienstag, 16. August 2022, 11:21

(Alte) Filmausschnitte in Doku verwenden?

Hallo zusammen,

bevor ich hier gleich mit der Türe in Haus falle: Mein Name ist Marc, ich lese hier schon seit einer Weile sporadisch mit, habe mich aber nie registriert. Bis heute. Ich filme seit ca. 10 Jahren, damals ganz schreckliche Kurzfilme, die inzwischen glücklicherweise verschollen sind, heute eher Dokumentarisches.

Und genau deshalb bin ich auch hier: Nächsten Monat werde ich ein paar Tage in Meiringen im Berner Oberland verbringen um eine kleine Doku über den Reichenbachfall zu drehen. Dabei handelt es sich um den berühmt-berüchtigten Wasserfall den der Kurzgeschichte nach Sherlock Holmes zusammen mit seinem Erzfeind Professor Moriarty hinunter gestürzt ist. Meiringen ist daher so etwas wie eine Pilgerstätte für Sherlock-Holmes-Fans.

Da in der Doku auch die filmischen Adaptionen der besagten Kurzgeschichte ("Das letzte Problem") angesprochen werden sollen, würde ich sehr gerne auch Material aus einigen dieser Filme zeigen. In wie weit das rechtlich möglich ist, konnte ich aber leider nicht so richtig in Erfahrung bringen.

Fällt dies in die "Fair Use"-Regelung und darf also in kleinem Umfang zu Lehr-Zwecken getan werden?

Dazu sei auch gesagt, dass es sich bei den Filmen z. T. über mehr als 100 Jahre alte Stummfilme handelt, die nur über Plattformen wie etwa archive.org beziehbar sind. Gibt es da überhaupt noch ein aktives Urheberrecht?

Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir dabei weiterhelfen könntet.

Liebe Grüße
Marc

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (16. August 2022, 16:33)


Marcus Gräfe

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Dienstag, 16. August 2022, 16:42

50 Jahre nach Filmveröffentlichung erlischt das Leistungsschutzrecht des Filmherstellers, das Urheberrecht am Filmwerk erlischt 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Also meiner Meinung nach kannst du Filme, die 50 Jahre und älter sind, fast uneingeschränkt verwenden. Also in 5 Jahren schon den ersten Star Wars Film. Siehe III., 3., a) unter https://www.uni-bremen.de/urheberrecht/l…ber-ueberlassen

Ansonsten bleibt dir noch das Zitatrecht, siehe https://www.bildung-forschung.digital/di…zitatrecht.html

Eine "Fair Use"-Regelung gibt es im deutschen Urheberrecht nicht. Allerdings gibt es sowas im neuen EU-Urhebergesetz. Zumindest soweit ich weiß. Aber ob/wann das aktiv ist, weiß ich gerade nicht.

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