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Boyzie

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Freitag, 26. Juli 2019, 15:09

Sollte man die Mitwirkung von Schauspielern und Stab und die Nutzung von Drehorten vertraglich vereinbaren?

Es kommt ja gelegentlich oder öfter vor, dass Schauspieler kurzfristig absagen für einen Dreh oder die (mündlich vereinbarte) Zusage für einen Dreh an einem Drehort (Haus, Grundstück, Anlage etc.) plötzlich kurzfristig zurückgezogen wird, so dass der Dreh damit ausfallen würde.

Sollte - und vor allem, könnte man überhaupt (sinnvoll) - schriftlich etwas vereinbaren (was vermutlich nicht der üblichen Handhabung entspräche), dass das nicht passieren kann bzw. mit viel weniger Wahrscheinlichkeit passieren könnte? Vor allem auch in Anbetracht dessen, dass es kein Geld für die Zurverfügungstellung des Drehortes gibt und keine Gage für den Schauspieler, den Stab. Oder sollte man für Drehorte lieber bezahlen, damit eine derartige Vereinbarung getroffen werden könnte?

Oder gibt es noch andere Möglichkeit das zu handhaben (von einem "Back up" von alledem zu haben abgesehen)?

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (27. Juli 2019, 17:23)


JoeQuarantaine

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Freitag, 26. Juli 2019, 18:42

Vertrag ja, wenn etwas vereinbart wird, dass der Schlüssel ist. Kriegst du ein Superlocation, dass so gut ist, dass jemand dafür fängt an Geld in das Projekt zu investieren, fungiert ein Vertrag als Versicherung.

Boyzie

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Freitag, 26. Juli 2019, 19:13

Ich bin mir noch nicht ganz sicher, richtig zu verstehen, aber ein Vertrag ist wohl auf jeden Fall nicht verkehrt.

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Samstag, 27. Juli 2019, 10:53

Also zum Thema Motive / Drehorte... Da macht es immer Sinn eine Genehmigung / Vertrag in Schriftform abzuschließen. Dabei ist erst einmal egal, ob es eine Motivmiete in Form von Geld gibt oder nicht. Aber der Vertrag gibt sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter eine Sicherheit. Für den Vermieter regelt es zB. Fragen, wer für Schäden aufkommt, sollte beim Dreh etwas schief gehen. Oder wer für die Stromkosten aufkommen muss, ect. Für den Mieter gewährleistet es einerseits, dass du etwas Verbindliches hast - also du hast einen Vertrag, auf den du dich im Zweifelsfall berufen kannst. Aber du hast auch etwas gegenüber Dritten in der Hand - wenn zB. nervöse Nachbarn die Polizei rufen, dann kannst du eine Drehgenehmigung vorweisen.
Bei einigen Orten ist es darüber hinaus nicht nur praktisch eine Genehmigung zu haben, sondern sogar notwenig. Das betrifft in aller Regel sämtliche öffentliche Räume - Straßen, Parks, öffentliche Gebäude ect.

Bei Schauspielern oder auch Teammitgliedern ist die Sache schwieriger. Der Grund dafür ist, dass du ja nicht als Arbeitgeber auftreten kannst, was damit zu tun hat, dass du in diesem Fall zum Zahlen des Mindestlohns verpflichtet wärest. Heißt im Klartext, alle die für umsonst bei dir drehen sollen, müssen das auf freiwilliger Basis aus einem Gefallen heraus tun. Wenn du Gagen zahlst, dann kann man überlegen, ob man im Vorhinein vertraglich Dinge regelt. Hier gilt ja dann dasselbe wie bei den Motiven - es ist eine Absicherung für beide Parteien. Unabhängig von der rechtlichen Lage mit dem Mindestlohn fände ich auch einen Vertrag der schlussendlich nur regelt, dass die Person auch wirklich vor Ort ist etwas einseitig. Zu beachten ist aber - ganz wichtig - der Vertrag der die Bildrechte regelt! Jede abgelichtete Person muss ihr Einverständnis zur Nutzung ihrer Bilder erklären, ansonsten kannst du riesige Probleme bekommen. Gleiches kann für gewisse Schlüsselpositionen am Set oder in der Filmproduktion gelten, da man es hier ja mit Urheberrechten zu tun hat.

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JoeQuarantaine

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Samstag, 27. Juli 2019, 13:25

Für derartige Verträge eine Vorlage zu verwenden (falls es überhaupt eine brauchbare gäbe, deren Inhalt man in der Qualität, Anwendbarkeit ja überhaupt einschätzen können müßte, um sie zu beurteilen, was ich nicht könnte), ist wohl nicht so sinnvoll, könnte ich mir denken, statt dessen einen Anwalt hinzuzuziehen wohl zu teuer. Was könnte bzw. müßte, sollte man überhaupt aufnehmen in einen Vertrag, dass der Schauspieler oder der den Drehort zur Verfügung Stellende auch tatsächlich dem Vereinbarten nachkommt? Was ist da üblich? Irgendwelche Sanktionen? Könnte man ja als anmaßend ansehen. Auch könnte man ja Schauspieler (fast oder vielleicht doch nicht) verstehen, die kurzfristig absagen, weil sie etwa ein sehr gut bezahltes Projekt gekriegt haben. Was aber natürlich bedeuten würde, dass durch den dann nicht möglichen Dreh einen hohen Verlust (nicht nur an Aufwand), sondern wohl auch an Geld hätte.

Gerade bei denen, die Orte zum Dreh zur Verfügung stellen und kein Geld dafür kriegen oder andere Vorteile, könnten doch, weil sie sich mit einem Vertrag nicht unbedingt beschäftigen wollen, eher keinen Aufwand haben wollen, wenig geneigt sehen, einen zu unterschreiben, könnte ich mir denken.

Eine Versicherung oder wohl mehrere braucht man für den Dreh wohl auch noch. Gibt es eine einzige, die alles Erforderliche für einen Dreh versichert?

Ja, die Freigabe der Bildrechte, unbedingt nicht nur vor dem Dreh sondern auch vor Abschluß der Planungsphase bzw. im letzten Drittel dieser zuschicken lassen wohl.

Zitat

Gleiches kann für gewisse Schlüsselpositionen am Set oder in der Filmproduktion gelten, da man es hier ja mit Urheberrechten zu tun hat.

Welche wären das?

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Montag, 29. Juli 2019, 13:50

Für derartige Verträge eine Vorlage zu verwenden (falls es überhaupt eine brauchbare gäbe, deren Inhalt man in der Qualität, Anwendbarkeit ja überhaupt einschätzen können müßte, um sie zu beurteilen, was ich nicht könnte), ist wohl nicht so sinnvoll, könnte ich mir denken, statt dessen einen Anwalt hinzuzuziehen wohl zu teuer. Was könnte bzw. müßte, sollte man überhaupt aufnehmen in einen Vertrag, dass der Schauspieler oder der den Drehort zur Verfügung Stellende auch tatsächlich dem Vereinbarten nachkommt? Was ist da üblich? Irgendwelche Sanktionen? Könnte man ja als anmaßend ansehen. Auch könnte man ja Schauspieler (fast oder vielleicht doch nicht) verstehen, die kurzfristig absagen, weil sie etwa ein sehr gut bezahltes Projekt gekriegt haben. Was aber natürlich bedeuten würde, dass durch den dann nicht möglichen Dreh einen hohen Verlust (nicht nur an Aufwand), sondern wohl auch an Geld hätte.


Vorlagen sind da schwierig, weil es ja auch ein bisschen fallabhängig ist. Aber kurz einen Blick auf die 3 Baustellen.
Baustelle 1 wäre ein Vertrag mit den Schauspielern. Ich gehe davon aus es handelt sich um nicht-bezahlte Projekte - demnach wäre zu erst wichtig zu klären, dass die Leute aus einem Gefallen heraus arbeiten (Gefälligkeitserklärung). Des Weiteren ist wichtig, dass drin steht, dass sie mit der Nutzung und Veröffentlichung einverstanden sind. Alles Weitere ist dann von deinem Projekt abhängig. Ich vermute es wird bei einem freien, unbezahlten Projekt nicht möglich sein Leute darauf festzunageln, dass sie ein unbezahltes Projekt einem bezahlten Projekt vorziehen. Das wird keiner unterschreiben. Aber klar kann man festlegen, dass man bei sonstigem Ausfall (Krankheit ist da auch nochmal ein Sonderfall) entsprechend Kosten für den Drehausfall anteilig zu tragen hat. Finde ich aber schwierig, weil man muss das bisschen abwegen.
Baustelle 2 ist der Motivvertrag mit den Drehorten. Hier ist die Sache einfacher, weil hier handelt es sich ja sozusagen um einen Mini-Motivvertrag. Für Motivgeber und Motivnehmer hat der Vertrag jeweils Vorteile. Wie ich schon geschrieben hatte handelt es sich ja hier um eine Absicherung für den Motivgeber zB im Schadensfall. Gleichermaßen ist es eine Absicherung für den Motivnehmer, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt gedreht werden kann. Hier könnte ich mir vorstellen, dass es da sogar Muster gibt.
Baustelle 3 wäre die Rechteabtretung. Das ist mehr oder weniger ein einfacher Wisch in dem drin steht, dass die entsprechenden Personen, die abgebildet sind, bzw. die Rechte am Projekt haben mit einer Nutzung / Veröffentlichung einverstanden sind.

Gerade bei denen, die Orte zum Dreh zur Verfügung stellen und kein Geld dafür kriegen oder andere Vorteile, könnten doch, weil sie sich mit einem Vertrag nicht unbedingt beschäftigen wollen, eher keinen Aufwand haben wollen, wenig geneigt sehen, einen zu unterschreiben, könnte ich mir denken.

Ist eigentlich nicht so. Einerseits kommt es immer drauf an, wie man mit einem Motivgeber kommuniziert, andererseits (wie bereits geschrieben) regelt es auch für den Motivgeber gewisse Fragen, sodass es für diesen auch Vorteile hat einen Vertrag zu machen.


Eine Versicherung oder wohl mehrere braucht man für den Dreh wohl auch noch. Gibt es eine einzige, die alles Erforderliche für einen Dreh versichert?
Hier kommt es nun so ein bisschen drauf an, was die Versicherung dir bringen soll... Es gibt ja Versicherungen die erstmal ganz klar Basics abklären. Also so Sachen wie Schäden, die entstehen - das wäre dann eine klassische Haftpflicht, bzw. bei Leihsachen ggf. eine erweiterte Haftpflicht.
Für Drehausfälle zB. durch Motivgeber die Absagen oder Krankheit von Darstellern oder Regie / Kamera ect., oder zB. durch einen technischen Defekt am Filmmaterial ect. gibt es sogenannte "Negativversicherungen" die quasi den Drehausfall abfedern. Der Knackpunkt - diese Versicherungen sind sehr teuer und lohnen sich eigentlich nur für wirklich große Produktionen.



Zitat

Gleiches kann für gewisse Schlüsselpositionen am Set oder in der Filmproduktion gelten, da man es hier ja mit Urheberrechten zu tun hat.

Welche wären das?
Alle, die Urheber- oder Bildrechte haben. ZB. DrehbuchautorInnen / Kameraleute / DarstellerInnen / RegisseurInnen...

Boyzie

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Dienstag, 30. Juli 2019, 00:27

Ja, nicht bezahlte Projekte, Rückstellungsvertrag - jetzt heißt das wohl anders - wäre denkbar.

Zitat

Aber klar kann man festlegen, dass man bei sonstigem Ausfall (Krankheit ist da auch nochmal ein Sonderfall) entsprechend Kosten für den Drehausfall anteilig zu tragen hat. Finde ich aber schwierig, weil man muss das bisschen abwegen.

Ja, allerdings, aber auch davon abgesehen, einen sonstigen Ausfall würde ein Schauspieler vermutlich nicht als solchen darlegen in Kenntnis der Sanktion sondern statt dessen eine Krankheit (wie auch bei einem bezahlten Projekt) vorgeben bzw. es wäre schwer so etwas nachzuweisen wohl. Vor allem auch in Anbetracht, dass unbezahlte Projekte - da gibt es ja oft und schnell entsprechende Diskussionen zu, etwa auf Facebook, als - und das zurecht - unverschämt / dreist (und noch ganz anderes) empfunden werden können, jedenfalls bzw. dann noch umso mehr, wenn gewisse andere "nachteilige" / "ungünstige" Umstände hinzukommen.

Selbst wenn man also eine Zweitbesetzung oder gar Drittbesetzung hätte für Notfälle - was wohl unabdingbar wäre zu haben - und die sehr kurzfristig aktiv werden müßte, vielleicht ein, zwei Tage vor Drehbeginn, würde der Nutzen an ihr ja schon am nicht oder nur eingeschränkt könnenden Text - je nach Umfang - sehr gering sein wohl, man könnte natürlich sagen, besser als gar keine Besetzung, aber so würde ich es nicht sehen können, wenn Schauspieler den Text nicht (richtig) können, kann man aufhören zu drehen bzw. brauchte man gar nicht erst anzufangen.

Es scheint also tatsächlich nur - könnte man wohl resümierend sagen - sehr eingeschränkte Möglichkeiten zu geben, eigentlich eher gar keine, einen deartigen Ausfall zu verhindern oder überhaupt weniger wahrscheinlich zu machen.

Ja, Baustelle 2 scheint auf jeden Fall gut / einfach handhabbar, weil eben beide Parteien Vorteile von einer schritlichen Vereinbarung haben.

Ja, ebenso bzw. noch einfacher Baustelle 3. Eine Rechteabtretung geraume Zeit vor Drehbeginn. Da gibt es auch brauchbare Vorlagen für, glaube ich.

Zitat

Ist eigentlich nicht so. Einerseits kommt es immer drauf an, wie man mit einem Motivgeber kommuniziert, andererseits (wie bereits geschrieben) regelt es auch für den Motivgeber gewisse Fragen, sodass es für diesen auch Vorteile hat einen Vertrag zu machen.

Ja, natürlich, klingt plausibel, so schwer verständlich für einen Laien wird so ein Vertrag ja ohnehin nicht sein können.

Zitat

Hier kommt es nun so ein bisschen drauf an, was die Versicherung dir bringen soll... Es gibt ja Versicherungen die erstmal ganz klar Basics abklären. Also so Sachen wie Schäden, die entstehen - das wäre dann eine klassische Haftpflicht, bzw. bei Leihsachen ggf. eine erweiterte Haftpflicht.
Für Drehausfälle zB. durch Motivgeber die Absagen oder Krankheit von Darstellern oder Regie / Kamera ect., oder zB. durch einen technischen Defekt am Filmmaterial ect. gibt es sogenannte "Negativversicherungen" die quasi den Drehausfall abfedern. Der Knackpunkt - diese Versicherungen sind sehr teuer und lohnen sich eigentlich nur für wirklich große Produktionen.

Also erstere könnte man wohl als eine unbeindingt erforderliche ansehen, in der Art wie eben eine Haftpflicht oder Auslandskrankenversicherung, die (extrem) hohen Schaden abwenden kann.
Ja, zweitere, wohl auch bestimmt viele Ausschlüsse enthaltend bzw. gewisse, genau eingegrenzte Umstände innerhalb derer etwas nur versichert ist, kommt wohl für ein sogenanntes low / no budged-Projekt gar nicht erst in Betracht.

Zitat

Gleiches kann für gewisse Schlüsselpositionen am Set oder in der Filmproduktion gelten, da man es hier ja mit Urheberrechten zu tun hat.


Welche wären das?

Alle, die Urheber- oder Bildrechte haben. ZB. DrehbuchautorInnen / Kameraleute / DarstellerInnen / RegisseurInnen...

Also die, die die Veröffentlichung eines Filmes vollstänig und nachhaltig verhindern oder sinnlos machen können.

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