Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Amateurfilm-Forum. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (27. Juli 2019, 17:23)
Benutzer, die diesen Beitrag hilfreich fanden:
Zitat
Gleiches kann für gewisse Schlüsselpositionen am Set oder in der Filmproduktion gelten, da man es hier ja mit Urheberrechten zu tun hat.
Für derartige Verträge eine Vorlage zu verwenden (falls es überhaupt eine brauchbare gäbe, deren Inhalt man in der Qualität, Anwendbarkeit ja überhaupt einschätzen können müßte, um sie zu beurteilen, was ich nicht könnte), ist wohl nicht so sinnvoll, könnte ich mir denken, statt dessen einen Anwalt hinzuzuziehen wohl zu teuer. Was könnte bzw. müßte, sollte man überhaupt aufnehmen in einen Vertrag, dass der Schauspieler oder der den Drehort zur Verfügung Stellende auch tatsächlich dem Vereinbarten nachkommt? Was ist da üblich? Irgendwelche Sanktionen? Könnte man ja als anmaßend ansehen. Auch könnte man ja Schauspieler (fast oder vielleicht doch nicht) verstehen, die kurzfristig absagen, weil sie etwa ein sehr gut bezahltes Projekt gekriegt haben. Was aber natürlich bedeuten würde, dass durch den dann nicht möglichen Dreh einen hohen Verlust (nicht nur an Aufwand), sondern wohl auch an Geld hätte.
Ist eigentlich nicht so. Einerseits kommt es immer drauf an, wie man mit einem Motivgeber kommuniziert, andererseits (wie bereits geschrieben) regelt es auch für den Motivgeber gewisse Fragen, sodass es für diesen auch Vorteile hat einen Vertrag zu machen.Gerade bei denen, die Orte zum Dreh zur Verfügung stellen und kein Geld dafür kriegen oder andere Vorteile, könnten doch, weil sie sich mit einem Vertrag nicht unbedingt beschäftigen wollen, eher keinen Aufwand haben wollen, wenig geneigt sehen, einen zu unterschreiben, könnte ich mir denken.
Hier kommt es nun so ein bisschen drauf an, was die Versicherung dir bringen soll... Es gibt ja Versicherungen die erstmal ganz klar Basics abklären. Also so Sachen wie Schäden, die entstehen - das wäre dann eine klassische Haftpflicht, bzw. bei Leihsachen ggf. eine erweiterte Haftpflicht.Eine Versicherung oder wohl mehrere braucht man für den Dreh wohl auch noch. Gibt es eine einzige, die alles Erforderliche für einen Dreh versichert?
Alle, die Urheber- oder Bildrechte haben. ZB. DrehbuchautorInnen / Kameraleute / DarstellerInnen / RegisseurInnen...Zitat
Gleiches kann für gewisse Schlüsselpositionen am Set oder in der Filmproduktion gelten, da man es hier ja mit Urheberrechten zu tun hat.
Welche wären das?
Zitat
Aber klar kann man festlegen, dass man bei sonstigem Ausfall (Krankheit ist da auch nochmal ein Sonderfall) entsprechend Kosten für den Drehausfall anteilig zu tragen hat. Finde ich aber schwierig, weil man muss das bisschen abwegen.
Zitat
Ist eigentlich nicht so. Einerseits kommt es immer drauf an, wie man mit einem Motivgeber kommuniziert, andererseits (wie bereits geschrieben) regelt es auch für den Motivgeber gewisse Fragen, sodass es für diesen auch Vorteile hat einen Vertrag zu machen.
Zitat
Hier kommt es nun so ein bisschen drauf an, was die Versicherung dir bringen soll... Es gibt ja Versicherungen die erstmal ganz klar Basics abklären. Also so Sachen wie Schäden, die entstehen - das wäre dann eine klassische Haftpflicht, bzw. bei Leihsachen ggf. eine erweiterte Haftpflicht.
Für Drehausfälle zB. durch Motivgeber die Absagen oder Krankheit von Darstellern oder Regie / Kamera ect., oder zB. durch einen technischen Defekt am Filmmaterial ect. gibt es sogenannte "Negativversicherungen" die quasi den Drehausfall abfedern. Der Knackpunkt - diese Versicherungen sind sehr teuer und lohnen sich eigentlich nur für wirklich große Produktionen.
Zitat
Gleiches kann für gewisse Schlüsselpositionen am Set oder in der Filmproduktion gelten, da man es hier ja mit Urheberrechten zu tun hat.
Welche wären das?
Alle, die Urheber- oder Bildrechte haben. ZB. DrehbuchautorInnen / Kameraleute / DarstellerInnen / RegisseurInnen...