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Jazzman

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Montag, 23. Juli 2018, 22:06

Verwendung von Material aus alten Filmen

Hallo zusammen,

ich würde gerne Material aus einem alten Film für eine eigene Veröffentlichung verwenden. Konkret geht es um einige Sekunden Ton.

Die Frage ist nun: Wie alt muss in solchen Fällen ein Film dafür sein? In der EU gilt ein Film ja grundsätzlich dann als frei verwendbar, wenn Regisseur und Drehbuchautor (und ggf. Filmkomponist) alle mindestens seit 70 Jahren tot sind, richtig? Wie steht es nun bei amerikanischen Filmen, bei denen das Copyright abgelaufen ist, was ja aufgrund der Besonderheiten im amerikanischen Urheberrecht durchaus schon viel früher passieren kann? Dann wäre es ja theoretisch so, dass Material aus dem Film in amerikanischen Werken verwendet werden kann, nicht jedoch in Werken aus der EU. Gäbe es dann tatsächlich Situationen, in denen ein Werk, dass Ausschnitte aus so einem Film verwendet nicht in der EU verbreitet werden könnte? Oder hat das abgelaufene US-Copyright auch Implikationen für die rechtliche Lage in der EU?

Bitte nicht auf meinen konkreten Fall Bezug nehmen sondern allgemein die rechtliche Lage erörtern, wegen keine Rechtsberatung und so. :)
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Marcus Gräfe

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Mittwoch, 25. Juli 2018, 18:24

Bei Filmen gibt's doch die Zahl 50 Jahre nach Veröffentlichung, wenn mich nicht alles täuscht. Also ein Film von 1968 (Veröffentlichungsdatum) kann heute beliebig kopiert werden.

Und ich denke, die Urhebergesetze sind aneinander angeglichen. D. h. es gibt internationale Vereinbarungen dazu. Und selbst wenn nicht: Die EU wird den USA nicht bei der Strafverfolung helfen, nehme ich an, denn hier sind's eben nur die 50 Jahre (verifizier das aber nochmal, steht sicher im Urheberrecht).

EDIT: Ach so, du meinst es andersrum, also USA schon gemeinfrei, EU noch nicht. Hmm... Ich würde sagen, dann greift das EU-Recht (bzw. wir reden immer von EU, aber ich glaube nicht, dass das Gesetz EU-weit absolut identisch ist, also wohl deutsches Gesetz). Denn hier haben ja womöglich andere Firmen die Rechte, also die deutschen Ableger der Filmverleiher oder sogar ganz andere Firmen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (25. Juli 2018, 18:34)


Jazzman

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Donnerstag, 26. Juli 2018, 09:58

Hallo Marcus, vielen Dank für die Antwort! Meines Erachtens sind es 70 Jahre und das Veröffentlichungsdatum ist dabei unerheblich, es geht um den Tod des bzw. der Urheber/s: https://www.urheberrecht.de/gemeinfrei/ Wenn ich mich nicht täusche, ist diese Regel EU-weit gleich. Da kann ich mich aber auch irren. Mir geht es im konkreten Fall allerdings sowieso nur um Deutschland.

Es geht ja auch nicht um Strafverfolgung, aber der Rechteinhaber könnte natürlich vor einem deutschen Gericht zivilrechtlich vorgehen. Wobei die paradoxe Situation eben wäre (und darauf bezieht sich meine Frage), dass der Rechteinhaber irgendeine amerikanische Firma oder ein Erbe wäre, der in den USA aufgrund des nicht-erneuerten Copyrights gar keine Rechte mehr am Werk hätte sondern sich mit seinen Ansprüchen auf ausländische Staaten reduziert sehen würde. Wäre natürlich interessant, ob es solche Fälle in der Praxis überhaupt gibt oder ob Werke, die in den USA kein Copyright haben, in der Realität auch nicht mehr in irgendeine Rechteverwertung eingehen.
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Marcus Gräfe

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Samstag, 28. Juli 2018, 15:06

Mit den 70 Jahren bei Filmen scheinst du Recht zu haben, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__65.html

Ich habe soeben mal meine Schulunterlagen rausgekramt, denn da habe ich das mit den 50 Jahren gehört. Da steht folgendes:

Zitat

Fristen
[...]
3. Filme: 50 Jahre nach Erscheinen bzw. nach Herstellung, wenn sie nicht veröffentlicht wurden
Urheberrecht der Filmurheber: 70 Jahre nach Tod des Längstlebenden
[...]

Was immer das nun zu bedeuten hat...

Die Unterlagen sind Stand 2009.

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