Hallo zusammen,
ich würde gerne Material aus einem alten Film für eine eigene Veröffentlichung verwenden. Konkret geht es um einige Sekunden Ton.
Die Frage ist nun: Wie alt muss in solchen Fällen ein Film dafür sein? In der EU gilt ein Film ja grundsätzlich dann als frei verwendbar, wenn Regisseur und Drehbuchautor (und ggf. Filmkomponist) alle mindestens seit 70 Jahren tot sind, richtig? Wie steht es nun bei amerikanischen Filmen, bei denen das Copyright abgelaufen ist, was ja aufgrund der Besonderheiten im amerikanischen Urheberrecht durchaus schon viel früher passieren kann? Dann wäre es ja theoretisch so, dass Material aus dem Film in amerikanischen Werken verwendet werden kann, nicht jedoch in Werken aus der EU. Gäbe es dann tatsächlich Situationen, in denen ein Werk, dass Ausschnitte aus so einem Film verwendet nicht in der EU verbreitet werden könnte? Oder hat das abgelaufene US-Copyright auch Implikationen für die rechtliche Lage in der EU?
Bitte nicht auf meinen konkreten Fall Bezug nehmen sondern allgemein die rechtliche Lage erörtern, wegen keine Rechtsberatung und so.