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Nurbi

Amatörf

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Mittwoch, 4. Mai 2016, 18:28

Recht am eigenen Bild bei Schulfest

Hallo Forum,
ehrlich, ich habs gegoogelt und im Forum gesucht aber bin noch nicht schlau geworden. Bitte um Nachsicht.

Ich (Amateurfilmer) will eine Laienschauspielgruppe filmen, die auf einem Schulfest auftritt. Die Aufnahmen will ich veröffentlichen. Drehgenehmigung der Schulleitung liegt vor. Im Bild habe ich jede Menge Eltern und Kinder, mal weit weg (unkenntlich) oder als "Beiwerk". Z.t. aber auch nah und mit O-Ton.

Was ist mit den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Eltern und Kinder? Muss ich von allen Teilnehmern eine schriftliche Erlaubnis haben die eindeutig erkennbar sind? Das kann bei mancher Aufnahme ja auch schonmal eine Gruppe von 40 Leuten sein, bei der ich jedes einzelne Gesicht erkennen kann... Wenn ich jemandem direkt die Kamera ins Gesicht halte und er dreht sich nicht weg, hat er mir dann schon eine Erlaubnis zum Filmen UND Veröffentlichen erteilt? Kann ich einen Aushang in der Schule machen und darauf hinweisen, dass gefilmt wird. Wer dann kommt ist einverstanden?

Wäre dankbar für Tips oder Links zum Thema,
schönes WE,
Gruß,
Nurbi

Selon Fischer

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Mittwoch, 4. Mai 2016, 19:39

Eins vorweg: eine rechtliche Beratung kann dir hier keiner geben (dürfen). Ein paar Hinweise allerdings schon. Wir haben über einen ähnlichen Fall mit einem Datenschutzbeauftragten an einer Hochschule gesprochen. Er würde dafür argumentieren, dass auf jeden Fall die Einwilligungserklärungen von den beteiligten Kindern (unterschrieben durch Erziehungsberechtigte der Kinder und netterweise auch ein Kürzel der Kinder) der Aufführung vorliegen muss. Beim Publikum könnte man argumentieren, dass man bei einer öffentlichen Aufführung damit rechnen kann, dass dort gefilmt wird. Sehr elegant ist das aber nicht. Ein schriftlicher Hinweis wäre in so einem Rahmen aber bestimmt ganz nett.

Seaman

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Mittwoch, 4. Mai 2016, 23:27

Ganz wichtiger, aber leider oft vergessener Punkt, die Medien über die das Bildmaterial verbreitet wird müssen mit den Beteiligten ebenfalls abgeklärt werden.
Ist der Kameramann/Team als Filmteam zu erkennen(Reporterwesten/Jacken/Aufkleber) oder wird er eher für einen filmenden Amateur gehalten? Ist das letztere zutreffend, egal wie groß oder die teuer die Ausrüstung ist, hat er in jeder Auseinandersetzung äußerst schlechte Karten wenn er keine schriftliche Einverständniserklärung hat.
Ist die Crew/Kameramann als Filmteam erkennbar, geht man oft vom Fernsehen als Verbreitungskanal aus. Selbst wenn jemand darauf hin ein Interview gibt, muss er aufgeklärt werden wenn das ganze über YT oder FB geht.
Aber wie Selon schon schrieb, rechtlich ein sehr heißes Pflaster.

Collaborateur

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Donnerstag, 5. Mai 2016, 10:14

Nicht nur an Personenrechte denken. Auch an Gebäuderechte und - in diesem Fall auch -
Rechte am aufgeführten Schauspiel (Bühnenbild, Regie, Darsteller etc.). Alle Zustimmungen
schriftlich. Kann richtig in Arbeit ausarten...