In der Regel haben Schauspielagenturen selbst einen Standard-Rückstellungsvertrag, den sie dir anbieten werden.
Ansonsten gibt es Vorlagen ohne Ende im Netz. Z.B. die hier:
http://www.filmandmusicaustria.at/filead…vertrag2007.pdf
Meine Erfahrung hat gezeigt, dass man natürlich eine Menge in so einen Vertrag reinschreiben kann, man macht sich aber ein wenig bei den Agenturen lächerlich, wenn man eine rückgestellte Leistung vom Schauspieler fordert, dafür nichts oder fast nichts zahlen will und dann noch eine Menge zusätzlich im Vertrag verankert. z.B. Teilnahme an der Premiere etc.
Sowohl Schauspieler, als auch die Agenturen sehen es gern, wenn im Vertrag verankert wird, dass der Schauspieler den Film als Download oder DVD fürs Showreel erhalten wird. Das sollte aber jedem Produzenten sowieso klar sein.