Da deine Waffen wahrscheinlich Nachbauten sind, glaube ich nicht, dass es Schwierigkeiten gibt. Anders sieht es bei Markennamen aus, wie 7River schon schrieb. ( Aber, jetzt, wobei ich mir das Überlege : Was sind das denn für Filme, in denen Motorsägen gezeigt werden ? Hornbach Werbe Clips ? ) Was ich allerdings tun würde : Drehst du draußen, die Behörden Informieren.
Hmm, ja, nur sind (stumpfe) Schwerter rechtlich nicht mal Waffen -und inzwischen ist historisches Fechten dermaßen verbreitet in Deutschand (und Weltweit) - in unzähligen, öffentlichen Stadtparks, üben heutzutage Leute Schwertkampf.
Schaukampfschwerter fallen definitiv nicht unter das Waffengesetz
und unterliegen auch keinerlei Einschränkungen, denn nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz werden solche
Gegenstände von den Hieb- und Stoßwaffen definitiv ausgenommen, die
Hieb- und Stoßwaffen zwar nachgebildet, aber aufgrund ihrer stumpfen
Schneiden und abgestumpfter Spitzen eindeutig nur als
Dekorationsgegenstand bzw. für Sport und Brauchtumspflege gedacht sind.
Aber ganz abgesehen von Schwertern... könnte ja genausogut ein markanter Helm sein... der von Darth Vader zum Beispiel...
Wie verhält es sich mit Parodie... geht das nicht in die Richtung der Kunstfreiheit? Etwas, dass einem bekannten Original stilistisch SEHR nah angelegt ist... sowas wie SPACEBALLS zum Beispiel. So, wie ich das verstehe, ist das alles erlaubt, wenn man so rechtliche Fallen wie (Marken)Namensnennungen und eindeutige Replikate verwendet usw. ?