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Christian_Eberle

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Montag, 20. April 2015, 15:29

Rechtliche Fragen - Requisiten

Hallo alle zusammen,

ich stelle mir folgende Frage: Ich plane momentan einen No-Budget Amateurfilm, bei dem ich auch vorhabe, diverse Schwertkampfszenen einzubauen. Nun habe ich im Drehbuch einen Charakter, der so eine Art "Klingonen-Cosplayer" ist - also ein Typ, der jetzt nicht 1:1 das Outfit eines originalen Star Trek Charakters trägt, sondern eine Anlehnung daran - als Waffe dachte ich, hat er einerseits ein mittelalterliches Schwert - aber auch ein typisches "Batleth" (dürfte wohl den Meisten bekannt sein)

Da die Intention meines Filmes eine Satire mit diversen Hommagen, Zitaten und Parodien an die Popkultur und die Konsumgesellschaft im allgemeinen ist, frage ich mich: Ist es erlaubt, ein Requisit in einem (später voraussichtlich kommerziell verwendeten) Filmprojekt zu verwenden, welches aus einem gewissen Franchihse stammt?

Ich habe NICHT vor, einen typischen Fanfilm zu drehen, der ja von vornherein nicht kommerziell sein kann und darf!

Oder verhält es sich mit einem (käuflich erwerbbaren) Objekt wie einem Schwert (all die käuflichen Nachbildungen von Herr der Ringe Schwertern zum Beispiel ebenfalls) wie mit Konsumartikeln á la: Coca Cola Flasche auf dem Tisch in einer Filmszene?

Vielen Dank

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (20. April 2015, 20:14)


Christian_Eberle

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Dienstag, 28. April 2015, 18:05

Okay, da bisher keine Anwort.

Vielleicht mal kein "Klingonisches Schwert" als Beispiel, sondern was typischeres: Schwerter aus den Herr der Ringe Filmen zum Beispiel... die sind ja realen Schwertern aus dem späten Mittelalter / der Renaissance sehr ähnlich... so manche würden locker in einem historischen Film, der im Europa des Jahres 1500 oder so spielt, durchgehen.

Das kann doch nicht so unüblich sein, diese Frage - gerade im Amateurfilmbereich?


Vielen Dank

7River

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Dienstag, 28. April 2015, 19:27

Sind diese Waffen jetzt speziell zu sehen, sprich Nahaufnahmen oder so, dass sie als solche zu erkennen sind? Wenn es ein Nachbau ist, kann es ja theoretisch ein x-beliebiger Nachbau sein. Wenn jetzt ein Firmenname zu erkennen ist, wäre das schon was anderes, denke ich mal.

Na ja, mir ist auch mal was aufgefallen: und zwar in Horrorfilmen, wenn da Motorsägen zum Einsatz kommen. Da gibt es ja eine besondere Marke: Stihl. Sehr oft oder fast meistens ist der Schriftzug auf dem Schwert unkenntlich gemacht. Vor einiger Zeit hab' ich einen Indi-Film gesehen, da gab es auch eine Szene mit 'ner Motorsäge von Stihl, die 'n Meter Schwert hatte. Da war der Firmenname deutlich zu erkennen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Firma das gerne sehen würde. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Bei dem Beispiel mit der Motorsäge verhält es sich aber ganz anders. Wie man sich sicherlich denken kann. Solche Dekowaffen und Replikate dienen doch nicht nur als Wandschmuck. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Ärger gibt. Es gibt ja auch in anderen Filmen durchaus Szenen, wo welche mit Star Wars-Lichtschwertern spielen. Oder?
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

maximus63

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Dienstag, 28. April 2015, 20:29

Da deine Waffen wahrscheinlich Nachbauten sind, glaube ich nicht, dass es Schwierigkeiten gibt. Anders sieht es bei Markennamen aus, wie 7River schon schrieb. ( Aber, jetzt, wobei ich mir das Überlege : Was sind das denn für Filme, in denen Motorsägen gezeigt werden ? Hornbach Werbe Clips ? ) Was ich allerdings tun würde : Drehst du draußen, die Behörden Informieren.

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Dienstag, 28. April 2015, 20:46

In Horrorfilmen kommen Motorsägen vor. ;) Hier ein anderes Beispiel. Bei 1:50 ist die Motorsäge! Sie wird aber von einer weitaus attraktiveren Person bedient...

„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

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Dienstag, 28. April 2015, 20:49

Schon cool. Ein fahrendes Phallussymbol.

Christian_Eberle

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7

Freitag, 1. Mai 2015, 12:48

Da deine Waffen wahrscheinlich Nachbauten sind, glaube ich nicht, dass es Schwierigkeiten gibt. Anders sieht es bei Markennamen aus, wie 7River schon schrieb. ( Aber, jetzt, wobei ich mir das Überlege : Was sind das denn für Filme, in denen Motorsägen gezeigt werden ? Hornbach Werbe Clips ? ) Was ich allerdings tun würde : Drehst du draußen, die Behörden Informieren.

Hmm, ja, nur sind (stumpfe) Schwerter rechtlich nicht mal Waffen -und inzwischen ist historisches Fechten dermaßen verbreitet in Deutschand (und Weltweit) - in unzähligen, öffentlichen Stadtparks, üben heutzutage Leute Schwertkampf.

Schaukampfschwerter fallen definitiv nicht unter das Waffengesetz
und unterliegen auch keinerlei Einschränkungen, denn nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz werden solche
Gegenstände von den Hieb- und Stoßwaffen definitiv ausgenommen, die
Hieb- und Stoßwaffen zwar nachgebildet, aber aufgrund ihrer stumpfen
Schneiden und abgestumpfter Spitzen eindeutig nur als
Dekorationsgegenstand bzw. für Sport und Brauchtumspflege gedacht sind.

Aber ganz abgesehen von Schwertern... könnte ja genausogut ein markanter Helm sein... der von Darth Vader zum Beispiel...

Wie verhält es sich mit Parodie... geht das nicht in die Richtung der Kunstfreiheit? Etwas, dass einem bekannten Original stilistisch SEHR nah angelegt ist... sowas wie SPACEBALLS zum Beispiel. So, wie ich das verstehe, ist das alles erlaubt, wenn man so rechtliche Fallen wie (Marken)Namensnennungen und eindeutige Replikate verwendet usw. ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Christian_Eberle« (1. Mai 2015, 13:06)


7River

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Samstag, 2. Mai 2015, 13:22

Du machst Dir zu viele Gedanken.

Zu Spaceballs: Wie ich mal gehört oder gelesen habe, hat der Filmemacher damals G. Lucas sein Drehbuch persönlich geschickt. Der war davon so begeistert und ILM hat sogar die Effekte zu Spaceballs gemacht. So am Rande erwähnt...

Zum Helm: Darth Vaders Helm ist eine Mischung aus Wehrmachtsstahlhelm und Samuraihelm. Der Designer von Darth Vader erwähnt das in einem Making of. Er hatte beim Designen sofort einen Wehrmachtsstahlhelm vor Augen.

Du könntest theoretisch die Waffen auch leicht verändern, lackieren oder mit Leder umwickeln. Was weiß ich. Wenn die leicht verändert sind, fällt das nicht soo auf.

Ja. Wenn man in Deinem Film jetzt nicht Firmennamen in Großaufnahmen sieht, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Oben wurde ja auch schon was gesagt.
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pikk

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Samstag, 2. Mai 2015, 15:03

Bei Rechtsfragen wie immer ohne Gewähr. :)

Bei satirischen Filmbeiträgen hast du eigentlich nen ziemlich großen Spielraum, besonders wenn es um solch ein Allgemeingut wie das klassische "Star Trek" geht. Stell dir vor, es wäre allen Filmemachern verboten, in einem Film Cola oder Bier zu trinken. Ist nicht wirklich haltbar, also keine Sorge.
Wie 7River schon gesagt hat, verfremde die Schwerter leicht, mach den satirischen Charakter deutlich und vermeide direkte Anspielungen und die Darstellung von Firmennamen. Ich bin davon überzeugt, dass sich unter diesen Umständen dann Paramount so wirklich gar nicht für deinen Film interessieren wird. :)

Tyler Durden

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Freitag, 29. Mai 2015, 22:18

@Christian Eberle
Hallo Christian,
ich versuche die die Problematik an Hand des Helms von Darth Vader zu erklären. Der Helm wurde bei der Produktion von Star Wars von einem Kostümbildner entworfen und angefertigt. Damit ist er der Urheber des Designs und die Rechte am Design liegen zunächst bei ihm. Da er den Helm aber nicht einfach so entworfen hat, sondern konkret für dem Film, tritt er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Nutzungsrechte daran an die Produktionsfirma ab. Wichtig ist hier bei die Unterscheidung von Urheberrechten und Nutzungsrechten. In Deutschland kann man erstes nicht an Dritte übertragen, anderes als in den USA.
Die Nutzungsrechte für den Helm liegen also bei der Produktionsfirma von Star Wars. Solltest du nun diesen Helm in deinem Film zeigen, dann hast du dafür keine Rechte und schadest rechtlich gesehen dem Rechteinhaber. Dieser hat dann die Möglichkeit dich zu einem Schadenersatz zu verklagen bzw. eine Unterlassung gerichtlich zu bewirken. Möchtest du den Helm trotzdem verwenden bleibt die dir Möglichkeit ihn zu verfremden. Das heißt du änderst z.b. die Farbe oder die Form oder Material, etc. Dann würde ein Gericht im Streitfall entscheiden ob dein Helm noch nicht mit dem Helm von Darth Vader zu verwechseln ist. Genau das gleiche betrifft deine Schwerter.
Anderes ist es z.b. bei Lichtschwertern. Diese kann man sich nicht grundsätzlich schützen. Kaufst du nun im Baumarkt ein Taschenlampe und spielst damit Lichtschwert, dann bist du erst mal fein raus. Problematisch wird es erst, wenn du in den Fanladen gehst und dir ein Replikat vom Lichtschwert von Luke Skywalker kaufst.

Es ist auch eine falsche Annahme, dass wenn du einen Gegenstand kaufst, auch alles damit machen kannst. Du erwirbst den Gegenstand an sich, aber dadurch keinerlei Rechte am Design. Das gleiche gilt übrigens z.b. auch für eine Coca Cola-Flasche.
Allerdings müssen die Gegenstände in deinem Film auch deutlich zu sehen sein, damit es zur Rechteverletzung kommt. Stehen 20 Flaschen auf dem Tisch im Eck und es ist ein Colaflasche dabei, dann bist du auch erst mal aus dem Schneider. Ein Gericht würde entscheiden, dass die Flasche nur Beiwerk ist.

Grundsätzlich gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du jetzt einen Film drehst, dann später du nur 20 Leute sehen, wird keinen kratzen was du machst. Eine Klage ist für den Rechteinhaber nicht rentabel. Solltest du jedoch den Film verkaufen und damit Geld erwirtschaften, kannst du ernsthafte Probleme bekommen, da der Rechteinhaber sagen wird, dass du mit seinen immateeriellen Gütern Geld verdienst und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Klage anstreben um dies zu unterbinden.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Bei rechtlichen Fragen würde ich mich jedoch nie auf Ratschläge aus dem Internet verlassen, sondern mit im Zweifel einen Anwalt suchen, der meine Fragen rechtssicher beantworten kann.

LG
Tyler Durden