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Montag, 23. März 2015, 06:50

Schaufenster filmen

Hi, ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen!

Für ein Theaterprojekt diesen Sommer bin ich beauftragt worden einen Kurzfilm als Introsequenz für das Theaterstück zu erstellen.
Gewünscht sind unter anderem Aufnahmen auf einer großen Einkaufsstraße und zum Teil auch Schaufenster, Autos und Details wie Handtaschen oder Smartphones.
Sicherlich werde ich bei den Detailaufnahmen nicht um Komparsen herumkommen, aber meine Frage lautet nun: Was darf ich, mit Handkamera gedreht, problemlos filmen und später im Rahmen der Theateraufführungen zeigen. Besonders die Schaufenster werfen bei mir Fragezeichen auf.
Darf ich z.B. ein H&M Schaufenster abfilmen und zeigen, wenn ich sämtliche Marken unkenntlich mache? Oder bedarf es hier einer ausdücklichen Genehmigung des Schaufenstereigentümers?

Ich habe schon etwas über Panoramafreiheit gelesen, schliesst diese auch kommerzielle Einrichtungen mit ein?

Und schlieslich meine letzte Teilfrage:
Ich habe, als ich noch als Regieassi-assi gearbeitet habe, einmal mitbekommen, dass ich Menschenmegen ab 8 Personen problemlos filmen und zeigen darf, ohne dass ich die Persöhnlichkeitsrechte der Gefilmten angreife. Kann mir das jemand bestätigen?

Es wäre mir eine Riesenhilfe und Erleichterung, hier ein wenig Klarheit zu bekommen. Ich habe mich schon durch diverse Threads gelesen und Infoseiten besucht, doch alles in allem bleibt es noch recht verschwommen.

Vielen, lieben Dank im Vorraus!

FUB

pikk

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Montag, 23. März 2015, 14:31

Hallo, meine Antworten sind ohne Gewähr, weil ich auch öfter als mir lieb ist noch was bei dieser Thematik dazu lerne, aber nach meinem derzeitigen Kenntnisstand, dürfte dein Vorhaben kein großes Problem sein. Wenn du Menschen filmst, ist es nur wichtig, dass niemand zu prominent in deinem Material auftaucht. Wenn du z.B. den Kölner Dom filmst, 200 kleine Menschen mit im Bild hast und einen, dessen halbes Gesicht am Bildrand zu sehen ist, aber nicht im Fokus steht, dürfte das kein Problem sein. Anders wäre es, wenn du besagten Menschen ganz genau mit der Kamera betrachtest, um seine Reaktion auf die Szenerie zu dokumentieren. In dem Fall bräuchtest du seine Erlaubnis, aber weiterhin nicht die der 200 Leute im Hintergrund. Bei der Mindestanzahl der Personen im Bild hört man auch immer wieder unterschiedliche Zahlen, aber in einer Fußgängerzone sollte es nicht schwer fallen, weit mehr als 8 Personen ins Bild zu kriegen. Je mehr du drauf hast, desto weniger kann man dir unterstellen, dass du bestimmte Personen filmen wolltest.

Schaufenster gehören auch zum öffentlichen Raum (natürlich nur, wenn du mit der Kamera von draußen rein filmst :D). Also so ziemlich alles, was du als Bürger frei betrachten darfst, darfst du auch filmen. Im Grunde brauchst du auch keine Marken unkenntlich zu machen, weil das nur dann eine Rolle spielt, wenn dir der Urheber nachweisen kann, dass deine Arbeit für ihn geschäftsschädigend ist. Ist aber natürlich die sichere Bank, wenn du es trotzdem tust oder solche Dinge gar nicht erst aufnimmst, denn dann kann auch hier dir wieder niemand etwas unterstellen.

3

Dienstag, 24. März 2015, 10:59

Hey, Danke für die schnelle Antwort! Das ist doch schon mal ein gutes Stück Bestätigung!

nino_zuunami

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4

Dienstag, 24. März 2015, 11:41

Du brichst Dir auch keinen dabei ab, wenn Du, falls Du ein bestimmtes Schaufenster gerne etwas ausführlicher filmen möchtest, einfach mal reingehst und höflich nachfragst.
Die meisten Leute haben da nicht wirklich was dagegen, wenn Du denen sagst, wofür das ganze ist....
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Selon Fischer

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Dienstag, 24. März 2015, 14:47

Ähnliche Erfahrungen habe ich auch gemacht. "Theater" + "Name des Regiesseurs" lässt so ziemlich alles möglich werden ;)

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