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Barbara

unregistriert

1

Freitag, 13. März 2015, 11:22

Was sollte/muss im Vor- bzw. Abspann eines Films für ein Filmfestival stehen?

Ich würde gerne einen Film bei einem Festival einreichen, bin mir aber unsicher, was im Vor/Nachspann des Films stehen muss bzw. sollte.

Hat jemand Erfahrung damit?

EvilMonkey

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2

Freitag, 13. März 2015, 12:24

Das steht eigentlich immer in den Regularien des entsprechenden Wettbewerbs. Mal nicht nur auf die Startseite gucken sondern wirklich die Bedingungen durchlesen, dann findest du es schon :)

Barbara

unregistriert

3

Freitag, 13. März 2015, 13:14

Ich habe mir jetzt einige "Regularien" durchgelesen, finde aber nur Infos darüber, was bei der Anmeldung angegeben werden muss bzw. welches Dateiformat der Film haben muss. Aber keinerlei Infos darüber, ob im Film selber irgendwelche "Pflichtangaben" vorgegeben werden wie z.B. "Studio", Schauspieler, Regisseur, etc....

4

Freitag, 13. März 2015, 13:43

Wenn dort nichts als Bedingung steht dann bleibt es dir überlassen, was und wie du alles erwähnst.

Im Normalfall:

Titel- oder Eröffnungssequenz: In ihm werden neben Produktions- und Verleihgesellschaft die Hauptdarsteller aufgeführt sowie regelmäßig die Hauptverantwortlichen des Stabs. (Beim TV)
Abspann: Die Credits. Dabei ist es Konvention, zuerst die Stab, häufig mit den wichtigsten Personen zuerst, zu nennen. Produktionsfirmen und einige rechtliche Hinweise, vor allem die urheberrechtlichen Angaben.

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Barbara

unregistriert

5

Freitag, 13. März 2015, 15:52

Ok, das hilft mir doch sehr weiter.

Zitat

Produktionsfirmen und einige rechtliche Hinweise, vor allem die urheberrechtlichen Angaben.
Noch zwei kurze Fragen:

Produktionsfirma bin ja eigentlich ich, brauche ich dann ein Logo bzw. eine extra Angabe dazu?

Reicht als urheberrechtliche Angabe z.B. ein "Copyright 2015"?

6

Freitag, 13. März 2015, 15:59

Produktionsfirma bin ja eigentlich ich, brauche ich dann ein Logo bzw. eine extra Angabe dazu?

Reicht als urheberrechtliche Angabe z.B. ein "Copyright 2015"?
Nein, du brauchst kein Logo oder sonstiges - ist auch kein muss. Zu deiner zweiten Frage: In Deutschland greift die Urhebervermutung des § 10 UrhG bei der Verwendung des © in Verbindung mit dem Namen einer natürlichen Person.

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Barbara

unregistriert

7

Freitag, 13. März 2015, 17:15

Daaankeschön!

(Jetzt muss ich nur noch das Copyright-Symbol auf der Tastatur finden..., aber das wird schon!)

8

Freitag, 13. März 2015, 18:27

Alt + 184 oder Alt + 0169

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