Die Darstellerin muss selbstverständlich zum DREHZEITPUNKT achtzehn sein, nicht erst bei der Veröffentlichung. Sonst müsste man kinderpronografisches Material ja nur lange genug aufbewahren, und es würde später automatisch legal werden. Mit einer 17-jährigen zu drehen halte ich daher für nicht möglich, auch wenn die Eltern da ihre Zustimmung geben. Selbst wenn die Eltern ihre minderjährige Tocher selber filmen und veröffentlichen würden wäre das nicht legal.
Entsprechende Doubles wird man aber ja in jeder Stadt finden, die darauf spezialisierte Szene ist ja weit verbreitet und übers Internet problemlos zu finden (einen Link setze ich jetzt mal aus Rücksicht auf Marcus nicht). Wenn das Gesicht nicht zu sehen ist, ists sicherlich nur eine Frage der Bezahlung. Darstellerin und sichtbaren Körper zu trennen halte ich letztlich da auch für deine Verantwortung, denn die 17-jährige kann nicht einschätzen, was für weitreichende Folgen sowas für ihre Zukunft haben kann, auch wenn es ihr jetzt vielleicht nichts aus macht.
Wie man dann mit dem Intimbereich umgeht ist ja noch mal eine zweite Frage, und letztlich reicht da schließlich ein Kondom. Lass dir dann noch entsprechende Darstellerverträge (auch von dem Kerl!) unterzeichnen (Vorlagen gibts aus dem Fotobereich genug für Aktmodelle), dann solltest du rechtlich sicher sein.
Aus ästhetischer und auch erzählerischer Sicht finde ich es meist sogar spannender, wenn man nichts oder nur wenig sieht.
Volle Zustimmung. Das oben verlinkte ist mir schon zu sehr Softporno.