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Christian_Eberle

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1

Freitag, 13. Februar 2015, 17:17

Videoproduktion - moralische Frage

Hallo alle zusammen,

eine kleine Frage:

Für ein typisches Industriefilmprojekt beauftragte ich einen Sprecher, welcher einen ca. 20seitigen Text hierfür einsprechen sollte - und dafür auch viel Geld erhielt!

Nun möchte die selbe Firma für eine ihrer anderen Fabriken an einem anderen Standort etwas ganz ähnliches machen - somit wären für mich nur kleine Änderungen im bestehenden Film nötig - und auch der Sprecher müsste logischerweise den selben Text nicht nochmal einsprechen, sondern nur teilweise Ergänzungen.

Am Telefon meinte der Sprecher hierzu: "Bei Weiterverwendung verlange ich üblicherweise die Hälfte vom Ursprünglichen Preis"

Nun ist es aber so, dass er damals nur eine Rechnung - und keine seitenlangen AGB etc. gestellt hat - und obendrein ist es im Prinzip die selbe GmbH; nur eine andere Fabrik.

Der Oberknaller aber auch noch: Ein anderer Sprecher würde den selben Text BEI WEITEM günstiger sprechen.

Ich wollte dem bisherigen Sprecher jedoch einen Gefallen tun und ihn erneut engagieren. Ich komme mir jedoch ein wenig verarscht vor, wenn ich selber einen Folgeauftrag ziemlich günstig mache, der Herr Sprecher jedoch (der obendrein auch noch sehr unzuverlässig ist) dafür dann nochmal die Hälfte an Geld möchte.

Ich könnte ihn jetzt vermutlich einfach übergehen und seinen Text einfach verwenden? - oder nicht?

Wisst ihr, wie es sich hierbei mit dem Urheberrecht oder ähnlichem verhält? Könnte ich ähnliche Bedinungen stellen - oder bräuchte ich hierfür AGB?

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (13. Februar 2015, 19:15)


JoJu

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Freitag, 13. Februar 2015, 18:01

Nun, für sowas macht man üblicherweise einen Vertrag wenn es um Geld geht.
Wurde denn schriftlich etwas zum Nutzungsrecht festgehalten?

Ansonsten ist es wahrscheinlich schwierig für dich im Zweifelsfall zu beweisen, dass du die vollen Rechte an der Aufnahme hast die der Sprecher eingesprochen hat.

JoJu

joey23

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3

Freitag, 13. Februar 2015, 18:16

Du kannst dich gerne per PN melden, wenn ich dir den Text frisch einsprechen soll für kleines Geld.
Nordisch bei Nature!

wabu

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Freitag, 13. Februar 2015, 18:20

Wenn kein Vertrag vorliegt müsste man prüfen was "üblich" ist.

Zweitens wie frei ist der Text verfügbar: Beispiel

Text: Ich habe die Kasse nicht geklaut

geschnitten: Ich habe die Kasse geklaut

Dieser Schnitt könnte ja filmtechnisch wichtig sein....

Allgemein kann aber ein weiterer Nutzen, wie auch bei Fotos, gebührenpflichtig sein.

Ich würde einen Kompromiss suchen: du kannst ja sagen was der günstige Sprecher haben will...

Marcus Gräfe

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Freitag, 13. Februar 2015, 19:16

Bitte beachtet, dass hier keine konkrete Rechtsberatung stattfinden darf! Das darf nur durch Anwälte geschehen!

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wabu

m9898

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6

Freitag, 13. Februar 2015, 21:57

Ich wollte dem bisherigen Sprecher jedoch einen Gefallen tun und ihn erneut engagieren. Ich komme mir jedoch ein wenig verarscht vor, wenn ich selber einen Folgeauftrag ziemlich günstig mache, der Herr Sprecher jedoch (der obendrein auch noch sehr unzuverlässig ist) dafür dann nochmal die Hälfte an Geld möchte.

Sag ihm das. Falls er immer noch darauf besteht, dann musst du ihm keinen Gefallen tuen.

L Lawliet

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7

Samstag, 14. Februar 2015, 02:54

Du hast keine moralische Frage, zumindest stellst du nur eine rechtliche.

Zitat

Ich wollte dem bisherigen Sprecher jedoch einen Gefallen tun und ihn erneut engagieren.

Inwiefern hättest du ihm einen Gefallen getan, wenn du ihn - so schließe ich aus deinem Text - ohne Gage engagiert hättest?

Zitat

Ich komme mir jedoch ein wenig verarscht vor, wenn ich selber einen Folgeauftrag ziemlich günstig mache, der Herr Sprecher jedoch [...] dafür dann nochmal die Hälfte an Geld möchte.

Was genau kann der Sprecher dafür, wenn du dem Auftraggeber von dir aus ein günstiges Angebot machst, ohne vorab Rücksprache zu halten bzw. zu schauen wie hoch generell deine Ausgaben wären? Fell des Bären verkaufen oder so, das ist schlicht deine eigene Schuld.

Zitat

(der obendrein auch noch sehr unzuverlässig ist)

Wenn er sehr unzuverlässig ist, wieso wolltest du ihm dann überhaupt einen Gefallen tun?

Shady. :huh:
Gebt mir bitte in folgendem Thread Bescheid, wenn ihr eine wie dort beschriebene Kritik von mir zu eurem Film haben wollt:
L Lawliet verreißt eure Filme

Drehbuchkritik nach Absprache per PN und nur wenn eine Verfilmung wahrscheinlich ist.

kein Moviemaker, doch wie Blender ein Tool
#HSis

Dr_Allcome

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Samstag, 14. Februar 2015, 09:59


Inwiefern hättest du ihm einen Gefallen getan, wenn du ihn - so schließe ich aus deinem Text - ohne Gage engagiert hättest?


Er will ihm ja Geld bieten, nur eben nicht solche weltfremden Forderungen. Der Sprecher erbringt keinerlei Leistung mehr und will die Hälfte seiner ursprünglichen Gage, für eine Auftragsarbeit die er einmalig erledigt hat. Jeder Unternehmer lacht dich da einfach nur aus. Kein Wunder dass die Kreativindustrie in Deutschland nix verdient, bei solchen Forderungen.

Im Gegensatz zu dem Sprecher, verfügt der OP über genügend Geschäftssinn um zu verstehen, dass solche Forderungen im Mittelstand völlig weltfremd sind.


Was genau kann der Sprecher dafür, wenn du dem Auftraggeber von dir aus ein günstiges Angebot machst, ohne vorab Rücksprache zu halten bzw. zu schauen wie hoch generell deine Ausgaben wären? Fell des Bären verkaufen oder so, das ist schlicht deine eigene Schuld.


Lächerlich! Aufgrund der Schilderungen des OP kann man nicht darauf schließen, dass es entsprechende Abmachungen gab, die einen Folgeauftrag bereits in Aussicht gestellt haben, so dass extra günstig kalkuliert wurde. Ganz im Gegenteil, die Schilderung lässt auf eine einmalige Auftragsarbeit schließen, die entsprechend kalkuliert wurde und alle Leistungen abdeckt.

Der Sprecher hat eine Rechnung geschrieben und sein Geld erhalten. Wie da ein Richter entscheidet würde ich gerne sehen. Meiner Meinung nach hat der Sprecher die Nutzungsrechte komplett abgetreten, weil er eine ganz konkrete Leistung erbracht hat und diese abgerechnet hat ohne die weitere Verwendung zu spezifizieren.

Christian_Eberle

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Samstag, 14. Februar 2015, 13:49

So schaut's aus meine Damen und Herren! Der Sprecher hätte ja bei dem Folgeauftrag auch noch was verdient, da NEUE Textstellen bzw. Änderungen hinzukommen.

Ironischerweise haben mir andere Profisprecher (die sogar manchmal für's Fernsehen sprechen) - ein bei WEITEM günstigeres Angebot gemacht!

Verwendete Tags

Audio, Sprecher, Urheberrecht

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