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Royalrepublicguy

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1

Sonntag, 7. Dezember 2014, 12:34

Verbotene Gegenstände in Filmen

Hi Leute,
ich habe gestern den Tatort mit Till Schweiger geguckt. Dabei fiel mir auf, dass in einer Szene ein Butterflymesser gezeigt wurde. Der Typ hat dann ein bisschen damit herumgefuchtelt. Das Ding sah schon echt aus, aber sind solche Gegenstände nicht illegal? Oder gibt es da irgendwelche Ausnahmen, weswegen die Filmmacher es verwenden dürfen?

Würde mich echt mal interessieren... ;)
Mfg royal

Monitor

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2

Sonntag, 7. Dezember 2014, 13:19

Aus welcher Überlegung heraus sollen Requisiten in einem Spielfilm - ob echt oder echt aussehend - illegal sein?

stimp

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3

Sonntag, 7. Dezember 2014, 14:56

Aus welcher Überlegung heraus sollen Requisiten in einem Spielfilm - ob echt oder echt aussehend - illegal sein?


Weil sogenannte Butterfly und Springmesser mal zum tragen in der Öffentlichkeit mal verboten wurden.
Mag sein dass das mittlerweile wieder gelockert bzw. geändert wurde. Bei Springmessern gibts da wohl zumindest Ausnahmen...

@royal: frag im Zweifelsfall mal bei deiner hiesigen Polizeiwache nach der Nummer für Öffentlichkeitsarbeit.
Hab ich mir in Hannover geben lassen und frag da auch gelegentlich an wenn ich was bestimmtes wissen will oder mir bei einer Sache nicht ganz sicher bin.
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Wir sind der Brokkoli in der Currysoße der Vernunft...

Marcus Gräfe

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Sonntag, 7. Dezember 2014, 16:18

Ich habe mal einen Film gesehen, da hat jemand eine Atombombe geklaut. Ist doch auch illegal, oder? :D

Mal ehrlich: Was ist das für eine seltsame Frage? ;)

Jeder Dreh in der Öffentlichkeit braucht eine Genehmigung und es ist als (seriöser) Filmemacher sicher auch ohne unumwindbare Probleme möglich, derartige Gegenstände dann in der Öffentlichkeit zu "präsentieren". Wobei so ein Messer jetzt noch nicht wirklich schlimm ist. In jeder Tatort-Folge wird mit Schusswaffen hantiert... Warum fragst du nicht danach?

Ich konnte jetzt auf die Schnelle zwar leider keinen Paragraphen im Waffengesetz oder dergleichen finden, was die Kunstfreiheit über das Waffenrecht stellt, aber ich denke, da gibt es Ausnahmen.

Zumindest was z. B. Hakenkreuze angeht, habe ich mal gelesen, dass diese in künstlerischen Werken (also auch Filmen) verwendet werden dürfen. Und die sind ja ansonsten ebenfalls absolut illegal.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (7. Dezember 2014, 22:25)


rick

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Sonntag, 7. Dezember 2014, 20:38

Die Frage ist nicht ob ein Butterflymesser im Film verwendet werden darf (was kein Problem wäre), sondern ob der Erwerb legal möglich ist. Das müßte geprüft werden. Ist dies nicht möglich, so wäre eine Anfrage bei der Polizei sinnvoll ob sie ein derartiges Messer aus ihren Beständen temporär zur Verfügung stellen können. Ich weiß, daß dies z.B. bei Maschinenpistolen möglich ist, allerdings weiß ich nicht ob dies auf Länderebene unterschiedlich gehandhabt wird.

Marcus Gräfe

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6

Sonntag, 7. Dezember 2014, 22:27

Die Frage ist nicht ob ein Butterflymesser im Film verwendet werden darf (was kein Problem wäre), sondern ob der Erwerb legal möglich ist.

Naja, aber weder hat der TE das genau so gefragt, noch klingt es so, als wäre der Erwerb illegal (lediglich das Tragen in der Öffentlichkeit). Aber ich habe keine Ahnung, wie es bei solchen Messern aussieht. Ansonsten gibt es immer noch die Möglichkeit einer Attrappe. Man benutzt ja auch oft Schusswaffenattrappen und keine echten (abgesehen von US-Filmen).

wabu

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Sonntag, 7. Dezember 2014, 22:53

Ich habe zwei Häuser weiter die Polizei....

Bei einer Haushaltsauflösung befand sich auch eine Schusswaffe - ich habe keine Ahnung von den Dingern und kann nicht unterscheiden ob es eine Luftpistole, eine Schreckschusswaffe oder eine "echte" Waffe ist.

Also bin ich mit dem Ding dorthin gegangen - es war nur Schreckschuss.

Aber der Beamte wies mich daraufhin: sie dürfen mit einer Schusswaffe nicht auf der Straße rumlaufen - rufen sie uns an bevor sie losgehen. Alles andere wäre illegal. Die Logik konnte ich nachvollziehen!

Deswegen kann man auch nicht mit Waffen am Set hantieren weil es ja bloß ein Film ist!

rick

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8

Sonntag, 7. Dezember 2014, 23:44

Deswegen kann man auch nicht mit Waffen am Set hantieren weil es ja bloß ein Film ist!

Du meldest den Dreh ja auch vorher an. Schußwaffen (auch kriegswaffen) am Set sind ja eine erlaubte Ausnahme. Man benennt ja einen verantwortlichen für die am Set vorhandenen Schußwaffen und dieser sollte logischerweise auch die Befähigung und Bescheinigung haben das Zeug ranzukarren. Der Transport ohne Waffenschein/waffenbesitzkarte ist ein anderes Problem genauso wie der Erwerb im konkreten Fall ein anderes Problem ist. Darum sollte man eben bei der Polizeiverwaltung nachfragen wer für den Verleih von Mann und Material bei der Polizei zuständig ist und dann hat man keine Probleme mit dem Transport oder dem Erwerb.

Beim Butterflymesser, wüßte ich niemanden der so ein echtes Ding legal haben darf, da bleibt nur der Weg über eine offizielle Stelle. Die Polizei (alos ein konfesziertes Messer), die würden einen Beamten zum Set schicken, der aufpaßt das das Ding nicht verschwindet und kein blödsinn damit gemacht wird (kostet natürlich) oder möglicherweise die Bundeswehr wenn sie denn sowas hätten, was ich nicht glaube.

Wenn es diese Messer als Deko/Theaterwaffen gibt, dann läßt sich das sicherlich ergooglen und ist wahrscheinlich billiger.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »rick« (7. Dezember 2014, 23:59)


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