Du bist nicht angemeldet.

Cutterbw

Produzent/Regie

  • »Cutterbw« ist männlich
  • »Cutterbw« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 78

Dabei seit: 20. September 2013

Hilfreich-Bewertungen: 4

  • Private Nachricht senden

1

Dienstag, 5. August 2014, 13:32

Persönlichkeitsrecht

Hey,

ich habe ein Problem bzw. je nach dem ist es evtl. gar keins.
Es geht um das Persönlichkeitsrecht. Und zwar hab ich einen Musikvideo dreh hinter mir und leider sind uns immer wieder (meistens nur im Hintergrund bzw. mit dem Rücken zur Kamera Leute durchs Bild geloffen. Jetzt wollte ich mal fragen wie des genau ist wann zählt es als Beiwerk wann ist jemand unkenntlich und was passiert wenn einer einen Anzeigt (wenn sich doch irgendwer erkennt)

Das Problem ist das ich während dem Dreh davon ausgegangen bin das es so eine Menge gibt ab der es kein Problem ist nachdem ich jetzt ein bisschen gegoogelt habe bekom ich es langsam mit der "Angst" um meine ersten richtigen Film zutun denn je nach dem kann ich 50% der Aufnahmen vergessen weil halt schon ab und zu im Hintergrund Leute zu sehen sind :/

Also ich weis jetzt das es so eine Menge nciht gibt aber es gibt da ja noch andere Ausnahmen wie z.b. beiwerk oder wenn die Person nicht Fokosiert wird oder wenn man die Person nicht erkennt sowas halt. :/

ich danke euch schonmal für die Hilfe und wünsche allen Schülern unter euch noch schöne Ferien :D

Gruß

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cutterbw« (5. August 2014, 13:43)


joey23

Registrierter Benutzer

Beiträge: 5 411

Dabei seit: 12. September 2009

Hilfreich-Bewertungen: 1227

  • Private Nachricht senden

2

Dienstag, 5. August 2014, 14:20

Ohne jetzt das Material zu sehen, vermute ich mal, dass du das Material eher nicht verwenden kannst, wenn du absolut auf Nummer sicher gehen willst. Rechtlich ist sowas aber schwer zu bewerten, ohne das material zu sehen. Wo habt ihr das denn gedreht? Einfach auf der Straße?
Nordisch bei Nature!

CaaOss.TV

unregistriert

3

Dienstag, 5. August 2014, 14:35

Der Inhalt ist die eine Sache, viel wichtiger ist aber die Art der Verwendung, ohne diese zu kennen, lässt sich leider überhaupt gar keine konkrete Aussage treffen.

Cutterbw

Produzent/Regie

  • »Cutterbw« ist männlich
  • »Cutterbw« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 78

Dabei seit: 20. September 2013

Hilfreich-Bewertungen: 4

  • Private Nachricht senden

4

Dienstag, 5. August 2014, 15:36

Also ja wir haben so gesehen einfach auf der Straße gedreht. Ich leider momentan auch garnicht das Material zu Hand weil es noch beim Digitalisieren ist ansonsten würde ich mal nen Screenshoot (bzw. mach ich dann wenn ich es hab :D und mir jemand erklärt wie man hier Screenshots so einbinden kann :D ) Wobei das ja wenn man jemanden erkennen kann ja dann schon ein Verstoß ist :D
Also geplant ist die Einreichung beim Camgaroo Award und die nicht kommerzielle veröffentlichung auf Youtube und evtl. als Vorfilm in Kinos.

Es ist jetzt auch kein Video das in irgendeiner Form irgendjemand verletzt es geht mehr oder weniger um die trennung zwischen zwei Personen.

7River

Amateur-Drehbuchautor

  • »7River« ist männlich

Beiträge: 2 464

Dabei seit: 15. Januar 2012

Wohnort: Münsterland

Hilfreich-Bewertungen: 309

  • Private Nachricht senden

5

Dienstag, 5. August 2014, 15:44

So etwas in der Art:
Unsere Liebe nach Fahrplan - "Romantic-Comedy" von Ghost Pictures gedreht in Leipzig

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jeden Einzelnen da gefragt haben. Ich weiß es nicht, aber ist ja jetzt nicht der Weltuntergang...
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

joey23

Registrierter Benutzer

Beiträge: 5 411

Dabei seit: 12. September 2009

Hilfreich-Bewertungen: 1227

  • Private Nachricht senden

6

Dienstag, 5. August 2014, 15:45

Solange ihr mit der Kamera auf öffentlichem Grund wart, dürft ihr erst mal alles filmen was ihr wollt. Stichwort Panoramafreiheit, einfach mal googeln.

Wo ihr das veröffentlichen wollt ist relativ egal, interessant ist nur, was zu sehen ist, und wo/wie das Material entstanden ist. Einzig die Option auf "nicht veröffentlichen" wäre interessant, aber dann hättest du sicherlich ja nicht gefragt.
Nordisch bei Nature!

CaaOss.TV

unregistriert

7

Dienstag, 5. August 2014, 17:05



(...)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jeden Einzelnen da gefragt haben. (...)



Da sind die mutmaßlich ungefragt abgebildeten Personen wohl lediglich als Beiwerk anzusehen und so deren Persönlichkeitsrecht nicht als verletzt anzunehmen.

Sicher kann man sich da aber nie sein, ob nicht doch irgendwer wodurch auch immer motiviert sich auf den Klageweg begibt - alles Weitere ist dann im Zweifel stets eine Einzelfallentscheidung, ein Restrisiko bleibt also immer.

Es gilt bei solchen Betrachtungen daher auch immer nur dieses so weit als möglich zu reduzieren, insb. für Amateure mit spärlich gefüllter Streitkasse.

7River

Amateur-Drehbuchautor

  • »7River« ist männlich

Beiträge: 2 464

Dabei seit: 15. Januar 2012

Wohnort: Münsterland

Hilfreich-Bewertungen: 309

  • Private Nachricht senden

8

Mittwoch, 6. August 2014, 19:28

Man muss schon das Material gesehen haben, um es richtig beurteilen zu können. Beim Beispiel-Film war es ja jetzt nicht soo schlimm, denke ich mal.

PS: Du kannst hier Bilder einmal als Dateianhang beifügen oder Du lädst sie z. B. bei Picture Upload / File Upload hoch. Dort bekommst Du einen BB-Code, um das jeweilige Bild hier einzubinden.
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

Mueck

Registrierter Benutzer

  • »Mueck« ist männlich

Beiträge: 6

Dabei seit: 12. Juli 2014

Wohnort: Nahe der Pyramide

  • Private Nachricht senden

9

Donnerstag, 7. August 2014, 01:26

Solange ihr mit der Kamera auf öffentlichem Grund wart, dürft ihr erst mal alles filmen was ihr wollt. Stichwort Panoramafreiheit, einfach mal googeln.
*seufz* Die Panoramafreiheit handelt von urheberrechtlich geschützten Werken, die im öffentlichen Raum dauerhaft sichtbar sind, also vom ollen Wilhelm auf'm Pferd in Bronze bis Wandmalereien oder auch architektonische Meisterleistungen (Ich bin gerade in Sachen Radnetz Ba-Wü unterwegs, wo man eine Route über die einzige Treppe in der Umgebung gelegt hat. Für den Umbau mit Rampe braucht man u.a. die Genehmigung des Architekten *seufz*, da kein Bauwerk von der Stange ...). Chrstos Verhüllungen zählen NICHT dazu, weil nicht dauerhaft im öff. Raum ... Soweit dazu ...

Die passende Gesetzesgrundlage findet sich im § 23 KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) i.V. mit § 22:

Zitat

§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Die hier vermutlich interessantesten Passagen unterstrichen ...
Einiger Interpretationsspielraum, aber mit gesundem Menschenverstand i.d.R. lösbar ...
Wenn die Kamera an einer Person hängen bleibt, ist das mit dem Beiwerk zweifelhaft oder wenn die Person das Format füllt oder wenn wer popelnd oder torkelnd durchs Bild läuft ...
Gute Frage in dem Zusammenhang an sich selbst: Wäre die Aufnahme auch dann in den Film gekommen, wenn die Person nicht mit auf dem Bild gewesen wäre?

Buddymobil

unregistriert

10

Donnerstag, 7. August 2014, 08:39

Moin,

ich würde mir da keine Sorgen machen.

Zeitraffer

Registrierter Benutzer

Beiträge: 383

Dabei seit: 11. Dezember 2012

Hilfreich-Bewertungen: 30

  • Private Nachricht senden

11

Donnerstag, 7. August 2014, 09:44

Die Panoramafreiheit gilt so weit, daß das Hauptmotiv von den umgebenen Person(en) nicht weiter beeinträchtigt wird. Das Hauptmotiv muß weiter (fast) die gleiche Wirkung haben, wie ohne die umgebenen Personen. Das ist vorerst die Theorie. In der Praxis gab es tatsächlich einen Fall, bei dem ein Potraitfoto im Hintergrund eine Person (deutlich) zu sehen war, die nicht im Internet landen wollte. Der Kläger hat nach meinem Wissensstand gewonnen. Anders würde evtl. beim Weitwinkel aussehen, wo die (unbeteiligte) Person sehr weit in den Hintergrund rückt.

Es kommt immer auf den Einzelfalls an! Bei Videodrehs und Fotografie kommt man nicht drum herum eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ich würde mich NIEMALS auf die Aussagen auf ein Forum verlassen. Gerade, wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht, gibt es einige Regelungen, die außerhalb der Grundregel der "Panoramafreiheit" gelten...

Zeitraffer

Registrierter Benutzer

Beiträge: 383

Dabei seit: 11. Dezember 2012

Hilfreich-Bewertungen: 30

  • Private Nachricht senden

12

Donnerstag, 7. August 2014, 23:30

Solange ihr mit der Kamera auf öffentlichem Grund wart, dürft ihr erst mal alles filmen was ihr wollt. Stichwort Panoramafreiheit, einfach mal googeln.

Wo ihr das veröffentlichen wollt ist relativ egal, interessant ist nur, was zu sehen ist, und wo/wie das Material entstanden ist. Einzig die Option auf "nicht veröffentlichen" wäre interessant, aber dann hättest du sicherlich ja nicht gefragt.
Auf "jedem" öffentlichem Platz zu filmen/knipsen ist nicht ganz korrekt. Hier beginnen sich die Grundregeln zu verändern:
Bahnhöfe, Flughäfen usw. gehören zwar zu den öffentlichen Plätzen, besitzen auch eine "Hausordnung". Deshalb ist hier eine Genehmigung unbedingt erforderlich...

Artusfilm

unregistriert

13

Freitag, 8. August 2014, 03:30

Persönlichkeitsrechte und was passieren kann, wenn doch jemand Ärger macht

Hallo, klar ist es schwer, ohne das Material zu sehen, bzw. den genauen Einsatzzweck Deiner Filmproduktion zu kennen, etwas zu sagen. Aber wenn im Hintergrund Perosnen durchs Bild laufen, gibt es einige Faktoren, die feststehen und dann natürlich noch den Risiko-Spielraum. Wenn viele Passanten im öffentlichen Raum im Hintergrund durchs Bild laufen, dann haben sie prinzipiell kaum eine Chance, dagegen Einspruch zu erheben. Das hat jetzt nichts mit der Panoramafreiheit zu tun, da die eigentlich nur für Rechte von Architekten oder Künstlern gilt, aber auch für Marken, die ihre Werke oder Logos im öffentlichen Raum fest platzieren. Wichtig aber ist einmal vor allem, ob eine Person wirklich "rechtskräftig" auf Deiner Videoproduktion identifiziert werden kann. Das geht nur, wenn man z.B. die Augen gut erkennen kann. Aus diesem Grund werden ja oft auch Augenpartiene mit Balken verdeckt, weil eben dann keine zweifelsfreie Identifizierung mehr möglich ist. Ein Rsisik-Faktor ist, das jemand doch klar und deutlich erkannt werden kann und gegen Deine Filmproduktion Einspruch erhebt. Er könnte dann erwirken, das der Film nicht mehr weiter veröffentlicht werden darf. Er könnte auch Schadenersatz einfordern, müßte aber den Nachweis erbringen, das ihm durch das Erscheinen in Deiner Filmproduktion tatsächlich ein Schaden in einer bestimmten Höhe entstanden ist. Das dürfte aber in der Regel ziemlich schwierig sein und wenn es sich u ein Musikvideo für eine bislang noch nicht in der Hitparade platzierte Band handelt, wird auch ein Richter wohl eher Schwierigkeiten haben, einem Kläger zuzustimmen, wenn das ganze ja im öffentlichen Raumgedreht wurde und der Betroffene nur im Hintergrund ist. Kritisch wird es erst, wenn man Personen gezielt "heranzoomt" und sie so wesentlicher Bestandteil des Filmes werden. Dann könnte sie z. B. eine Entschädigung in Form einer Gage verlangen, was bei einer Low- oder No-Budget Filmproduktion dann auch wenig interessant ist. wenn es aber eine Top- Band ist oder ein Werbespot, dann wird das kritisch, denn dann würde man ja eine Person gezielt zu Werbezwecken oder zum promoten einer erfolgreichen Band ( finanziell... ) einsetzen und dann sollte derjenige auch was dafür bekommen. Leider gibt es keine regeln wie "wenn mehr als fünft Leute auf dem Bild sind" oder so... Aber überlege einfach genau: Kann man jemanden einwandfrei identifizieren ? Welchen Schaden könnte derjenige überhaupt gelten machen ? Ich habe in meinen 25 Jahren als Produzent für Fernsehmagazine und Werbefilme sowie Imagefilme mit diesem Thema noch nie Probleme gehabt, obwohl ich mir schon auch immer Gedanken darüber gemacht habe. Gerne kannst Du mir auch Deinen Film als Link schicken, uch ich kann Dir dann eine bessere Einschätzung geben. Infos zu meinen Filmproduktionen und Kontaktdaten findest Du auf http://www.artus.tv Ich habe einige Male in "unsicheren" Fä#llen auch einen Anwalt bemüht, aber im Nachhinein denke ich hat mich das viel mehr gekostet als eigentlich hätte passieren können.... Eine Überlegung noch: Falls Du für das Video Geld bekommen hättest, überlege, wieviel Du jemanden anbieten könntest, wenn sich jemand beschwert. denn falls wirklich jemand stressen sollte, dann kann man sich sicherlich auch ausßergerichtlich einigen - mit einer Handvoll Dollar... Tatsächlich kann aber nicht wirklich was gravierendes passieren und oft werden da Horrorszenarien beschrieben, die aber eher in den USA anzusiedeln sind.

Es haben bereits 2 registrierte Benutzer und 1 Gast diesen Beitrag als hilfreich eingestuft.

Benutzer, die diesen Beitrag hilfreich fanden:

achim01, Zeitraffer