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Pilotvonwesten

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1

Dienstag, 18. Februar 2014, 18:57

Stadt bescheid geben oder nicht?

Abend,
ich denke ihr liest solchen Fragen ständig. Ich weiß einfach nicht was ich machen soll, habe auch keine Lust hier zu suchen ^^
Also hier mein anliegen: wie jedes Jahr im April feiert meine Stadt sein Stadtfest, wo ganz viele Leute kommen. Das ist für mich eine gute Gelegenheit eine Szene zu drehen (wegen den ganz vielen Menschen). Bräuchte ich dafür den eine Genehmigung oder nicht? Der Film hat gar nichts mit den Fest zu tun, also habe ich Angst, wenn ich dabei erwischt werde das ich Strafe bekomme oder ich Platzverbot bekomme. Anderseits denke ich das unser Vorhaben nicht zu sehen wird, da wir mit GoPro´s drehen . Also die Stadt fragen oder nicht? 8|

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (19. Februar 2014, 19:18)


7River

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2

Dienstag, 18. Februar 2014, 19:02

Wo genau willst Du denn drehen? Ist es denn ein Problem, eventuell bei der Stadtverwaltung nach zu fragen? Die können Dir bestimmt nähere Auskunft darüber geben. Und fragen kostet nichts und Du bist danach auf sichere Seite.
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

Pilotvonwesten

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3

Dienstag, 18. Februar 2014, 19:16

Ja genau das ist das Problem Wenn ich dort nachfrage dann kann es sein das sie mir aus irgendein Grund nein zu mir sagen ... und ich will unbedingt dort Drehen :) Also eine Riskiofrage: soll ich oder soll ich nicht? :)

7River

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4

Dienstag, 18. Februar 2014, 19:27

Na ja, ich weiß ja nicht, wo Du genau drehen möchtest. Womöglich gibt es im Nachhinein Probleme mit anderen Leuten. Und aus diesem Grund würde ich schon bei der Stadtverwaltung nachfragen. Erkläre denen einfach, was Du vorhast und was Bestimmtes drehen möchtest. Es geht ja auch darum, wenn Leute mit aufs Bild kommen, die das persönlich nicht wollen - und die dann Stress machen.
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

5

Dienstag, 18. Februar 2014, 19:44

Meist sind die Leute in der Verwaltung da kulant. Es ist ja auch eine öffentliche Veranstaltung, da wirst du nicht der einzige Mensch mit Kamera sein. Darüber hinaus erhältst du mit einer Drehgenehmigung auch Vorteile, z.B. den nötigen Platz, dir wird Platz gemacht für Zufahrtswege und so weiter.

Sowas wie Platzverbot gibt es nicht. Veranstalter können dich von der Veranstaltung ausschließen und die Polizei kann einen Platzverweis ausstellen. Filmen ohne Genehmigung ist auch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, d.h. wenn erwischt, Bußgeld zahlen. In welcher Höhe, kommt auf deine Verhältnisse an und was dir konkret vorgeworfen wird.

Problematischer ist meines Erachtens die Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Du filmst ja dann Leute, die dafür nicht ihre Einwilligung gegeben haben.

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7River

pascal

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Dienstag, 18. Februar 2014, 20:12

Wenn es eine offene Veranstaltung ist, dann musst du dir weniger Sorgen machen.

Danielleinad

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Dienstag, 18. Februar 2014, 20:21

Nö, da ist eine Anfrage bei der Stadt überflüssig. Solange du nicht einzelne Personen permanent im Fokus hast und mit der GoPro vorwiegend nur das allgemeine Bild filmst, bedarf es überhaupt keiner Genehmigung, solange du bei den Dreharbeiten die Feiernden nicht behinderst. Außerdem laufen da viele mit Kamera herum, ein Filmverbot kann nicht verhängt werden.

Dabei ist es auch irrelevant, für was du die Aufnahmen verwendest. Das Stadtfest findet auf einem öffentlichen Platz statt und öffentlliche Plätze dürfen immer gefilmt werden. Einschränkungen gibt es nur innerhalb öffentlicher Einrichtungen. Wenn du also im Inneren des Rathauses z.B. filmen möchtest, bedarf es schon einer Genehmigung.

Solange du die Aufnahmen nicht primär für kommerzielle Zwecke nutzt, oder die Stadt, das Fest und die Feiernden durch den Kakao ziehst, filme einfach ohne Genehmigung drauf los. Was möchtest du denn mit den Aufnahmen machen?

Storyteller

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8

Dienstag, 18. Februar 2014, 20:47

Was das filmen von Personen angeht so gilt der Grundsatz des Rechts am eigenen Bild, sprich generell darfst du Personen nicht ohne deren Erlaubnis filmen und diese Aufnahmen veröffentlichen, dabei ist es unerheblich ob das Material kommerziell verbreitet wird oder nicht. Allerdings gibt es vier Ausnahmen die durch den Paragraphen §23 KunstUrhG geregelt werden. Unter Abschnitt 1.3 heißt es da:
"Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben [dürfen ohne die erforderliche Einwilligung §22 verbreitet und zur Schau gestellt werden]"
Somit kannst du bedenkenlos deine Aufnahmen machen.

UhlFilms

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9

Dienstag, 18. Februar 2014, 20:59

betrifft mich zwar im Moment nicht, aber nur aus Interesse: wisst ihr, ob das nur in Deutschland so ist, oder ist das in Österreich genau so? Bzw ein EU-weites Gesetz?

Danielleinad

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10

Dienstag, 18. Februar 2014, 21:28

Das ist, so bin ich ziemlich davon überzeugt, ein universales Recht. Grundsätzlich muss man Personen immer vorher fragen, ob man sie filmen darf. Es sei denn, die Personen stellen sich freiwillig ins Rampenlicht. Das bedeutet: wenn jemand bspw. öffentlich eine Rede hält, in irgendeiner Weise vor einem Publikum auftritt, oder sich z.B. in einer Demonstration oder durch eine sonderbare Aktion besonders aufmerksam macht, hat die Person in dieser Situation sein Recht am eigenen Bild vorrübergehend verwirkt. Auf Ausnahmen müsste man i.d.R. darauf hingewiesen werden. In manchen Situationen muss man meistens auch mal nachfragen (z.B. wenn jemand teil-öffentlich in einem abgeschlossenen Raum einen Vortrag hält).

Allerdings würde mich interessieren, wie es z.B. mit musikalischen Auftritten im öffentlichen Auftrag bei Stadtfesten aussieht. Gibt es da eine rechtliche Regelung, die einem erlaubt, dass man diesen Auftritt einfach so filmen und das ganze Konzert ins Internet stellen darf?

Was ich auch noch nicht genau weiß: Kann ich bei einer öffentlichen Veranstaltungen und Konzerten bei entsprechender Erlaubnis durch die Veranstalter in kurzen Sequenzen für ein abwechslungsreiches Bild auch den einen oder anderen Besucher einzeln abbilden?

Haben Journalisten mit Presseausweis das Sonderrecht, sowohl beabsichtigt als auch unbeabsichtigt für ein authentisches abwechslungsreiches Bild für einen Film Menschen in der Öffentlichkeit in kurzen Sequenzen zu filmen? Das sieht man vor allem in Dokumentationen sehr oft. Ist ihnen das erlaubt, oder filmen sie einfach nach dem Motto: "Viele Menschen, die wir gefilmt haben, wissen davon nichts und die davon wissen, beschweren sich meistens nicht. Und sobald wir wieder verschwunden sind, werden sie uns wieder vergessen haben und den Film wahrscheinlich nicht sehen. Und wenn sie ihn sehen, dann werden sie schon, begründet mit dem hohen Aufwand, nicht klagen. Und wenn sie klagen, wird man sich meistens schon außergerichtlich einig."?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Danielleinad« (18. Februar 2014, 23:54)


11

Dienstag, 18. Februar 2014, 21:46

Das ist, so bin ich ziemlich davon überzeugt, ein universales Recht. Grundsätzlich muss man Personen immer vorher fragen, ob man sie filmen darf. Es sei denn, die Personen stellen sich freiwillig ins Rampenlicht. Das bedeutet: wenn jemand bspw. öffentlich eine Rede hält, in irgendeiner Weise vor einem Publikum auftritt, oder sich z.B. in einer Demonstration oder durch eine sonderbare Aktion besonders aufmerksam macht, hat die Person in dieser Situation sein Recht am eigenen Bild vorrübergehend verwirkt.

Nein, hat sie nicht.

Zitat

Haben Journalisten mit Presseausweis das Sonderrecht, sowohl beabsichtigt als auch unbeabsichtigt für ein authentisches abwechslungsreiches Bild für einen Film Menschen in der Öffentlichkeit in kurzen Sequenzen zu filmen.

Nein, haben sie nicht.
Geklagt wird oft nicht, weil die gefilmten Personen dann zugeben müssten, an einer Demonstration teilgenommen zu haben, und wollen das nicht, weil sie Repression fürchten.
Der Presseausweis bringt einem gar nichts, die Polizei kann darüber einfach hinweggehen. Sie kann sogar Bildmaterial durch Hausdurchsuchungen beschlagnahmen, obwohl das Grundgesetz Journalisten explizit vor solchen Methoden schützen sollte. Aber wen interessiert das schon, zurückrudern kann man immer, Hauptsache, man kriegt erstmal, was man will.

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12

Dienstag, 18. Februar 2014, 23:22

ich denke ihr liest solchen Fragen ständig. ... habe auch keine Lust hier zu suchen

Was ist das denn für eine ignorante Nummer?!?


Ja genau das ist das Problem Wenn ich dort nachfrage dann kann es sein das sie mir aus irgendein Grund nein zu mir sagen ... und ich will unbedingt dort Drehen :) Also eine Riskiofrage: soll ich oder soll ich nicht? :)

Was willst du hören? Einen super Tip von 7River hast du ja schon bekommen, aber ich denke im Kopf hast du deine Entscheidung schon längst getroffen...



Geh deine Projekte lieber langsamer an und mach einfachere Sachen die auch umsetzbar sind.
Motto des Tages:
Wir sind der Brokkoli in der Currysoße der Vernunft...

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Dienstag, 18. Februar 2014, 23:31

Hallo,
"keine Lust zu suchen ..." fand ich auch etwas seltsam, aber wahrscheinlich hat er´s nicht ganz so gemeint, wie es rübergekommen ist.
Gruß, Hajo König
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Mittwoch, 19. Februar 2014, 14:40

Was man filmen kann ist noch lange nicht das was man auch bedenkenlos veröffentlichen kann.
Das Recht am eigenen Bild wird durch die Pressefreiheit teilweise eingeschränkt, aber nicht aufgehoben.

Wenn ich das richtig verstehe, dann geht es hierbei NICHT um Pressearbeit, sondern um
Filmarbeiten die genau nicht die tagesaktuelle Berichterstattung oder sonstige redaktionelle
Arbeit darstellen.

Damit ist das je nach Satzung der jeweiligen Stadt eine Sondernutzung des Strassenraums
und ggf genehmigungspflichtig, vielleicht sogar gebührenpflichtig und mit Auflagen verbunden.

Du kannst natürlich versuchen einfach so zu drehen.

Aber dann müsstest Du mit der Veröffentlichung des Materials warten bis die
Ordnungswidrigkeit verjährt ist - sonst lieferst Du das Beweismaterial frei Haus.....
It's all about the light.

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15

Mittwoch, 19. Februar 2014, 17:10

Zitat

Geklagt wird oft nicht, weil die gefilmten Personen dann zugeben müssten, an einer Demonstration teilgenommen zu haben, und wollen das nicht, weil sie Repression fürchten.


Und diese Behauptung kannst du irgendwie belegen?

Bei einer Demo gilt das Recht am eigenen Bild nicht. Ich darf dort filmen wen ich möchte. Und solange alle Personen, unanhängig von der Einstellungsgröße, dieser Demonstration zugeordnet werden können, wird dir jeder Anwalt von einer Klage abraten, weil Aussichtslos. Wenn du nicht gesehen werden willst, gehe nicht auf eine Demo. So einfach ist das. Der betreffende Paragraph wurde ja bereits zitiert.

Zitat

Allerdings würde mich interessieren, wie es z.B. mit musikalischen Auftritten im öffentlichen Auftrag bei Stadtfesten aussieht. Gibt es da eine rechtliche Regelung, die einem erlaubt, dass man diesen Auftritt einfach so filmen und das ganze Konzert ins Internet stellen darf?


Da hat auch die Gema noch ein Wörtchen mitzureden. Außerdem bildest du dann Kunst ab, wo noch mal Sonderregelungen gelten. Du darfst zB auch nicht den von Christo verhüllten Reichstag fotografieren und das Bild verkaufen, trotz Panoramafreiheit.

Zitat

Haben Journalisten mit Presseausweis das Sonderrecht, sowohl beabsichtigt als auch unbeabsichtigt für ein authentisches abwechslungsreiches Bild für einen Film Menschen in der Öffentlichkeit in kurzen Sequenzen zu filmen? Das sieht man vor allem in Dokumentationen sehr oft.


Solange die Person im Kontext gezeigt wird, ist das kein Problem. Ein Sonderrecht haben Journalisten hier aber nicht.

Zitat

habe auch keine Lust hier zu suchen ^^


;( ;( ;(
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16

Mittwoch, 19. Februar 2014, 21:18


Bei einer Demo gilt das Recht am eigenen Bild nicht.


Die Einschränkungen des Rechts am eigenen Bild für sogenannte
"relative Personen der Zeitgeschichte" gelten für Pressearbeit,
aber es hebt das Recht nicht auf nur weil jemand auf einer Demo
zu sehen ist.

Ausserhalb tagesaktueller Berichterstattung ist die Veröffentlichung
nicht generell gestattet. Setzt man das in einen fiktiven Kontext eines
Spielfilms, kann das extrem haarig werden.
It's all about the light.

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