So lange Du nicht selbst veröffentlichst, wird Dir keiner was können,
und wenn der Veranstalter veröffentlicht, dann hat er das Problem
am Bein, nicht der Kameramann.
Am Ende ist es wie immer: Man sollte so was vorher mit allen
Beteiligten klären und schriftlich fixieren.
Das erste Problem sehe ich nämlich schon an der Stelle an der dem
auftretenden Künstler ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber
Material ausgehändigt wurde.
Ansonsten bewerte ich das hier so wie einen Fotolaboranten - Du bist
Erfüllungsgehilfe. Der Künstler kann Dir nichts, weil von Dir keine
Veröffentlichung droht. Die würde ja nur vom Veranstalter (theoretisch)
drohen, und der hat ja bereits gesagt dass das Material nur intern
verwendet werden soll. Was der unter "intern" versteht bietet noch
einiges Konfliktpotential, aber das ist nicht Dein Problem.
IANAL, dies ist keine Rechtsberatung.