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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (8. August 2013, 00:31)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »joey23« (8. August 2013, 08:03)
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Für so wenige Kopien bezahlst du zwar nicht ansatzweise so viel, wie für Internet und TV allerdings in der Regel immernoch unverhältnismäßig viel.
Du musst die Titel beim Lizenzinhaber UND bei der GEMA anmelden. Es fallen zwei Mal Lizenzgebühren an.
Für sein Recht auf eine analoge Privatkopie darf der Kunde nämlich jemanden beauftragen und ihm dafür auch Geld bezahlen.
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Meinst Du mit "Lizenzinhaber" den Verlag, des Tonträgers? Der muss zumindest erst mal ein Recht zur Benutzung einräumen. Ob und was für Gebühren der nimmt ...
Zitat
Zwar spricht joey23 einen wichtigen Unterschied zwischen Aufführung und Vervielfältigung eines Werks an. Aber bei der Verwendung in einem Video handelt sich nicht mehr um die reine Kopie eines Werks, sondern um eine Bearbeitung - schon alleine deswegen, weil so ein Song ja kaum ungekürzt verwendet wird. Für solch eine Bearbeitung braucht es die Einwilligung des Urhebers. Das Recht auf eine Privatkopie kann man dafür nicht heranziehen.
dann liest man den Letzen PostZitat
Ich möchte für Privatpersonen Filme erstellen (ganz klassisch von
Hochzeiten, Jubiläen etc.) und diese nach Kundenwunsch mit Musik
unterlegen. In der Regel sind das Gema-geschützte Titel. Und möchte mir
meine Arbeit auch entlohnen lassen (ganz offiziell mit Gewerbeschein).
Bisher habe ich das als Hobby unentgeltlich und nur zur privaten Nutzung
gemacht (und somit auch kein Problem mit der Gema gesehen).
Und dann fragt man sich was das mit der Frage zu tun hat. Den die Frage ist nicht wie es gemacht werden kann, wenn es Privat ist sondern, für Geld und GewerblichZitat
Solange das alles im privaten Rahmen passiert - also keine Aufführung
erfolgt, kannst du remixen, kürzen, verändern, beschneiden und weiß ich
nicht alles wie du Lust hast. Da brauchst du niemanden fragen und das
kann dir auch niemand verbieten. Das hat dann nichts mehr mit der
Privatkopie zu tun, aber ich wüsste nicht an welcher Stelle das verboten
sein sollte.
Zitat
Und dann fragt man sich was das mit der Frage zu tun hat. Den die Frage ist nicht wie es gemacht werden kann, wenn es Privat ist sondern, für Geld und Gewerblich
Zitat
Dazu würde ich dann noch gern wissen. Wenn ich nun also z.b. 10 DVD/CD verkaufen möchte muss ich dann 10 Lizenzen haben? Also änlich wie bei ner Windows Installation 2 Pcs = 2 Lizenzen?
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Wohnort: Hannover
Frühere Benutzernamen: rick1000
Privat bedeutet nicht, dass ich es selbst herstellen muss, sondern privat
bedeutet, dass keine öffentliche Aufführung stattfindet.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HaMi100« (11. August 2013, 19:38)