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Sonntag, 14. April 2013, 00:56

eigene BMCC verleihen - Versicherrung ?

Hallo Ihr,

ich wollte einmal nachfragen wie es mit dem Verleih von eigenem Equip aussieht ?

Die anderen sind ja Haftpflicht und ich bin auch Versichert. Was ist nun aber wen mir ein solcher Kunde die Kamera nicht wieder geben will. Sagen wir ein Vertrag ist vorhanden (Ohne würd ich ja nie verleihen) Bekommt man das Geld dann dennoch ?

Was muss ich alles beachten wen ich sie wirklich mal verleihen möchte ?

Beste Grüße

Mike

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (16. April 2013, 21:05)


Michael - Visual Pursuit

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2

Dienstag, 16. April 2013, 00:32

Private Haftpflichtversicherungen zahlen nicht für Mietgegenstände.
Und ob Dein Equipment noch versichert ist wenn Du es gegen
Bezahlung (=gewerblich) verleihst solltest Du dringend Deinen
Versicherer fragen.

Wenn Dir ein Kunde die Kamera nicht wiedergeben will dann ist das
zuerst mal ein Fall für die Staatsanwaltschaft - Unterschlagung.

Ob, wann und unter welchem Umständen Dein Versicherer bei
Unterschlagung zahlt, steht auch in Deiner Police. Oder Du fragst
gezielt nach und bittest um schriftliche Auskunft.
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joey23

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3

Dienstag, 16. April 2013, 00:52

Mir ist jetzt nicht ganz klar, was die Haftpflicht überhaupt damit zu tun hat. Die ist ja dafür zuständig einen Schaden am Besitz eines anderen zu regulieren. Wenn du sie verleihst oder vermietest, befindet sie sich aber im Besitz des anderen. Entsprechend hat die Haftpflicht da keinerlei Wirkung. Eigentum ungleich Besitz!

Dass dir ein Kunde ein gemietetes Gerät nicht zurück gibt ist Teil des unternehmerischen Risikos. Ich denke nicht, dass dir das eine Versicherung abnehmen wird. In den Vertragsbedingungen steht drin, wann er das Teil zurückgeben muss. Tut er das nicht, musst du rechtliche Schritte einleiten. Aber das kann dauern.

In meine Wohnung wurde im Februar 2012 eingebrochen. Es ist klar wer es war, aber der Prozess ist immernoch nicht durch. Bekannte haben ein Haus verkaut. Der Typ hat den Schlüssel bekommen aber das Geld nicht bezahlt. Der wohnt da auch schon über ein Jahr drin, und sie müssen ihn in einem umständlichen Verfahren da rausklagen.
Nordisch bei Nature!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »joey23« (16. April 2013, 01:10)


rick

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4

Dienstag, 16. April 2013, 12:01

Was muss ich alles beachten wen ich sie wirklich mal verleihen möchte ?

Gewerbe-Haftpflichtversicherung, gibt es auch als Paket Gewerbe/Privat Haftpflichtvericherung. Denkbar wäre ein Fall wo dem Kunden der Kamera Akku explodiert, weil Du ihm einen mangelhaften Akku ausgehändigt hast. Für den Fall "unternehmerisches Risiko" (nicht bezahlte Rechnungen, nicht zurückgeben der Kamera), eine Rechtschutzversicherung (ca. 250,- Euro/Jahr inklusive juristischer Beratung über Hotline) . Je nach Versicherer schwanken hier die Preise. Entweder Online vergleichen oder aber den Versicherer Deiner (oder den Deiner Eltern) von Hausrats/Fahrzeugversicherung darauf ansprechen. Bei mehrfach Versicherungen beim gleichen Unternehmen gibt es ebenfalls Rabatte.

5

Dienstag, 7. Mai 2013, 06:14

Zitat

ich wollte einmal nachfragen wie es mit dem Verleih von eigenem Equip aussieht ?
Ich würde eigenes Equipment nicht verleihen. Du verleihst ja auch nicht deine Frau oder ? Nein, Spaß bei Seite.
Wenn dann gehe mit auf's Set und begleite dieses mit deinem Equipment.
Sollte dein verleihen , ein Taschengeld als Motiv haben solltest du dir unbedingt eine Technikversicherung anschaffen. Die haftet dann aber nur wenn du Sie auch für den Verleih für das Equipment abschließt. Man unterscheidet dabei die Versicherung falls dir was Zuhause oder auf dem Set passiert oder eben ob du Sie verliehen hast und demjeniegen passiert was damit.


Zitat

Die anderen sind ja Haftpflicht und ich bin auch Versichert. Was ist nun aber wen mir ein solcher Kunde die Kamera nicht wieder geben will. Sagen wir ein Vertrag ist vorhanden (Ohne würd ich ja nie verleihen) Bekommt man das Geld dann dennoch ?
Wenn dir ein Kunde die Kamera nicht wiedergeben will, (Kunde bedeutet dann auch das du ein Unternehmen oder eine Personengesellschaft oder Kleinunternehmer bist. Rechnungen schreibst und Mehrwertsteuer ausweisen musst. Sprich das Finanzamt sollte auch involviert sein) haftet eigentlich keine Versicherung bzw. Haftpflicht. Du solltest wenn vorhanden Verträge etc. aufbewahren und eine Anzeige erstatten. Zur Polizei gehen und einen Anwalt befragen.


Zitat

Was muss ich alles beachten wen ich sie wirklich mal verleihen möchte ?
Du solltest aufjedenfall Verträge bezüglich eines Verleihens von einem Anwalt durchchecken lassen. Ich kenne viele die in Berlin Insolvenz anmelden mussten weil Leute die Ware einfach nicht wiedergebracht haben. Es gibt auch sogenannte Black Listen wo viele Leute draufstehen. Es gibt da eine Masche und ein richtiges Netzwerk die dauernd versuchen Equipment über Verleiher zu klauen.
Weiter solltest du etliche Fehler und Macken dokumentieren und ggf. Fotos von deiner Kamera haben die alles Dokumentieren. Eine Kaution solltest du auch überdenken. Bei sowas sind schon Freundschaften zerbrochen. Verleihe auch nie an Fremde Personen die du eigentlich nicht kennst bevor du zB. keine Schufa auskunft von denen bekommen hast.
Die Liste was du wirklich beachten solltest geht so weiter.

Also "Good Luck"!

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