Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Amateurfilm-Forum. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

TEXOFilme

Registrierter Benutzer

  • »TEXOFilme« ist männlich
  • »TEXOFilme« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 121

Dabei seit: 15. August 2011

Hilfreich-Bewertungen: 14

  • Private Nachricht senden

1

Sonntag, 10. März 2013, 15:59

Urheberrecht an alter Musik (1927)

Hallo!

Ich habe mal eine Frage zu einem Musikstück, das ich gerne in einem anstehenden Projekt verwenden möchte.
Es geht um "There must be somebody else" von Ben Bernie.



Nun ist die Copyright Regelung ja so, dass der Komponist eines Stücks 70 Jahre nach seinem Tod die Rechte an diesem Stück abgibt.
Diese Aufnahme ist von 1927 und Ben Bernie ist zufällig genau dieses Jahr seit 70 Jahren Tod! ;) Das Stück wurde aber von jemand anders komponiert, wie hier nachzulesen.

Meine Frage: Darf ich dieses Stück in dem Film verwenden und wenn ja, unter welchen Bedingungen, also wo darf der danach gezeigt werden? Hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. :)

www.TEXOFilme.de

Aktueller Film: Aus deinen Händen
Letzte Veröffentlichung: Bruchstück
Aktuelles Showreel: Showreel 2013

Marcus Gräfe

Administrator

  • »Marcus Gräfe« ist männlich

Beiträge: 5 943

Dabei seit: 14. August 2002

Wohnort: Düsseldorf

Hilfreich-Bewertungen: 565

  • Private Nachricht senden

2

Sonntag, 10. März 2013, 17:07

Im Urhebergesetz ist leider nicht zwischen Komponist und Sänger differenziert. Da steht einfach nur "Urheber".

Zitat

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Zitat

Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.

HornkleeTV

Hell van Sing

  • »HornkleeTV« ist männlich

Beiträge: 564

Dabei seit: 10. August 2012

Hilfreich-Bewertungen: 96

  • Private Nachricht senden

3

Sonntag, 10. März 2013, 17:09

"Miturheber" impliziert, dass wenn der Komponist und der Interpret verschieden sind und in diesem Faller der Komponist später verschieden ist, dann liegen die Rechte noch bei dem.
"Zeit ist Geld." - "Warum bin ich dann immer pleite?"
Quelle: Lyrialia (Werk: Er, Ich und das Irgendwann)

TEXOFilme

Registrierter Benutzer

  • »TEXOFilme« ist männlich
  • »TEXOFilme« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 121

Dabei seit: 15. August 2011

Hilfreich-Bewertungen: 14

  • Private Nachricht senden

4

Sonntag, 10. März 2013, 19:46

Ok, danke schonmal für die Antworten. Das heißt dann wahrscheinlich, dass ich es theoretisch nicht verwenden darf, obwohl es ja doch als Grauzone betrachtet werden kann..

www.TEXOFilme.de

Aktueller Film: Aus deinen Händen
Letzte Veröffentlichung: Bruchstück
Aktuelles Showreel: Showreel 2013

Nukaclear

unregistriert

5

Sonntag, 10. März 2013, 20:17

Ok, danke schonmal für die Antworten. Das heißt dann wahrscheinlich, dass ich es theoretisch nicht verwenden darf, obwohl es ja doch als Grauzone betrachtet werden kann..
Was is daran Grauzone? Wenn einer der Schaffer keine 70 Jahre hin is, darfst du es nicht. Fertig.

TEXOFilme

Registrierter Benutzer

  • »TEXOFilme« ist männlich
  • »TEXOFilme« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 121

Dabei seit: 15. August 2011

Hilfreich-Bewertungen: 14

  • Private Nachricht senden

6

Sonntag, 10. März 2013, 21:36

naja, so könnte man's vielleicht "verkaufen" :whistling:

www.TEXOFilme.de

Aktueller Film: Aus deinen Händen
Letzte Veröffentlichung: Bruchstück
Aktuelles Showreel: Showreel 2013

Social Bookmarks