Also dürfen wir die Minderjährige nur mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten interviewen?
Interviewen darfst du erst mal wen, wann und wo du willst. Allerdings musst du natürlich die Persönlichkeitsrechte einhalten. Und das ist in deinem Fall das Recht aufs eigene Bild, und ein Einverständnis zur Veröffentlichung kann dir nur ein Erziehungsberechtigter ausstellen.
Also:
- Interviewen darfst du!
- Veröffentlichen darfst du nur mit der Erlaubnis (der Erziehungsberechtigen)
Und: Auch wenn du einen Erwachsenen interviewst, darfst du das Material nur mit Einverständnis desjenigen veröffentlichen. Das reicht theoretisch mündlich, aber im Zweifel ist das nichts Wert. Also brauchst du in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung.
Du kannst also erst mal alle interviewen, und holst dir nachher die Erklärungen der Eltern für die jenigen, deren Material zu nutzen möchtest.
Im Zweifelsfall sollte aber auch eure Schule hier die richtige Antwort geben können, wenn sie euch schon mit solchen Aufgaben losschicken.