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1

Mittwoch, 6. Februar 2013, 14:39

Marken und Logos in Filmen

Hallo,

ich wollte mal fragen wie die Rechtssituation ist mit Marken und Logos von Drittfirmen in Filmen ist.

Also z.b. wenn in meinem Film ein Energydrink vorkommt, darf ich dann eine Redbull-Dose nehmen oder muss ich dann ein Logo erfinden?
Oder darf mein Schauspieler ein Adidas T-Shirt tragen?

Rein faktisch gesehen sind es ja Alltagsmarken, also Marken die wir sowieso ständig um uns herum haben.

Wie sieht die Rechtssituation dazu aus? Der letzte für den ich als Komparse gespielt hab, war da ganz penibel.

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (6. Februar 2013, 22:15)


Movie Visions

Sandwichmaker

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2

Mittwoch, 6. Februar 2013, 15:13

Im Alltag sehen und in einem Film zur Schau stellen sind zwei grundverschiedene Dinge. Du platzierst in deinem Film Produkte und Marken, deren Urheber sich nicht dazu bereit erklärt haben, mit dir als Werber aufzutreten. Das kann ganz schnell Image-schädigend werden, beispielsweise wegen falschem Kontext, unprofessionellem Content oder dem potentiellen Vorwurf der Schleichwerbung. Nicht umsonst hat jede größere Firma eine ganze Marketingabteilung, die sich mit der Platzierung der Marke professionell befasst.

Rechtsberatung ist in diesem Forum darüber hinaus nicht erlaubt. Du müsstest dich rechtlich eh über einen Anwalt absichern, wenn es um sowas geht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Movie Visions« (6. Februar 2013, 15:19)


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McGurgel

MoFilms

unregistriert

3

Mittwoch, 6. Februar 2013, 15:54

Grundsätzlich ist es ersteinmal für einen reinen Amateurfilm, also ohne jegliche Absichten auf Profit & Preise o.Ä., erlaubt Markenlogos zu verwenden, sofern diese nicht in der Vordergrund treten!
Sprich: dein Charakter darf normal eine Dose RedBull trinken oder ein Snickers essen, allerdings nicht gleichzeitig sagen "Ahhh, RedBull ist viel besser als alle anderen EnergyDrinks!". ;)

Relevant ist dabei btw folgender Paragraph:

§ 24 Erschöpfung


(1) Der Inhaber
einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht,
einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche
Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser
geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland,
in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__24.html)


Sobald du natürlich anfängst den Film auf irgendeine Art oder Weise zu verwerten, wird es markenrechtlich kompliziert. Theoretisch ist es rechtlich erlaubt, eine Markenvielfalt zu präsentieren, also z.B. einen Zeitungsstand an dem viele verschiedene Zeitungen präsentiert werden, weil dadurch keine Schleichwerbung für ein bestimmtes Produkt einhergeht.
Ansonsten kann ich nur dazu raten, unspezifische Billigprodukte zu verwenden, da diese i.d.R. nicht eindeutig zu identifizieren sind oder aber ohnehin keine rechtlichen Ansrüche stellen.
Ganz sicher geht man aber ohnehin am ehesten mit der Erlaubnis des Herstellers oder aber, wie schon erwähnt, mit einer seriösen Rechtsberatung.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »MoFilms« (6. Februar 2013, 16:04)


Nukaclear

unregistriert

4

Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:36

Was hat den bitte §24 damit zu tun? Er will wissen, ob die Marken generell im Film auftauchen dürfen. Er will die Marken nicht explizit zur in Verkehrbringung von Waren nutzen.

@Zushii

Bei rechtlichen und medizinischen Fragen sollte man sich nie auf Halbwissen oder als Wissen getarnte Vermutungen in Foren verlassen. Es gibt auch preiswerte Onlineportale, die dir günstig eine Rechtsauskunft erteilen können und dürfen. Desweiteren lassen sich auch Fallbeispiele bzw. Präzedenzfälle online finden.

5

Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:39

Danke für die Antworten.

Ich wollte nur wissen ob irgendwer von hier eventuell schon mal damit zu tun hatte.
Mir ist durchaus bewusst, dass ein Forum keine Rechtsberatung darstellt.

Nukaclear

unregistriert

6

Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:43

Dann hast du dich falsch ausgedrückt

Zitat

Wie sieht die Rechtssituation dazu aus?
Du fragst nicht nach Erfahrung, sondern nach rechtlicher Einschätzung.

joey23

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7

Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:51

§24 definiert aber genau das, Nukaclear. Erschöpfung bezeichnet den Umstand, dass die von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten dem Rechtsinhaber vorbehaltenen Befugnisse nicht so weit reichen, dass er auf den weiteren Verkehr mit den geschützten Gegenständen Einfluss nehmen könnte, sofern diese von ihm selbst oder von einem mit seiner Zustimmung handelnden Dritten in Verkehr gesetzt worden sind und damit die verliehene Befugnis erschöpft (konsumiert, verbraucht) ist; weitere Erwerber können über den geschützten Gegenstand grunsätzlich frei verfügen, es sei denn, sie nehmen Veränderungen an der Ware vor, die dazu führen, dass der Markeninhaber berechtigte Gründe hat, sich dem Weitervertrieb der Ware zu widersetzen.

In Kurzform: Wenn du das Shampoo kaufst, darfst du damit machen was du willst. Ob du dir damit die Haare wäscht und dein Auto ist egal. Das Recht des Herstellers über seine Marke oder sein Produkt zu verfügen ist erschöpft. Trotzdem schrammt man bei Verwendung natürlich immer dicht an einer Unterlassungsklage, wenn dem Markeninhaber der Kontext sauer aufstößt.

Die Verwendung des Logos in deinem Film ist noch was anderes und getrennt zu bewerten. Damit bildest du ja sein Logo ab. Und dazu bist du nicht berechtigt. Ob du das dann kommerziell oder für einen Amateurfilm verwendest, spiel überhaupt keine Rolle. Ich kann es nicht oft genug betonen: Das Urheberecht macht keinerlei Unterschied zwischen gewerblicher/kommerzieller/privater/nur aus Spaß an der Freudiger/sonstwelcher Verwendung. Verboten ist, was verboten ist. Egal ob du mit dem Rechtsverstoß Geld verdienst oder nicht. Beispiel: Du bastelst eine Energiedrink-Dose selbst, und klebst das Logo drauf, und zeigst diese Dose -> darfst du nicht. Auch nicht, wenn du diese Dose nicht verkaufst sondern eben nur in deinem Film zeigst. Du veröffentlichst - und das darfst du nicht.
Nordisch bei Nature!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »joey23« (6. Februar 2013, 17:57)


Nukaclear

unregistriert

8

Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:56

Ja, stimmt. Nur wenn du dann dieses Produkt, und hier geht es ja um eine Marke, die durchaus Gefühle positiv beeinflußen kann, zu deinem Gewinn nutzt, sieht es anders aus.

Also wenn du das Shampoo zu waschen nimmst, es futterst oder dein Haus damit bepinselst, ist es ok. Aber du hast damit nicht die Rechte an der Marke erworben.

Das heißt, ein unauffälliges, nicht platziertes, eher "zufälliges" Auftauchen im Film kann möglich sein. Ist das Produkt und damit die Marke prominent vorgeführt und spielt evtl. noch ne Rolle im Film, ist das was anderes.

joey23

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9

Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:58

Ob du das für deinen Gewinn nutzt oder nicht spielt keine Rolle. Du darfst geschütze Logos nicht vervielfältigen. Genau wie Musik oder Filme. Ob du das aus Spaß oder mit Gewinnabsicht machst, ist völlig unerheblich.

Aber das ist ziemlich theoretisch. Bei Youtube sind Abermillionen von Clips, in denen Autos, Schminke, RedBull, Cola etc zu sehen sind. Theoretisch darf das alles nicht sein, in der Praxis.. naja. Solange du nicht "Redbull ist scheiße" sagst, ist alles okay.
Nordisch bei Nature!

Nukaclear

unregistriert

10

Mittwoch, 6. Februar 2013, 18:23

Ich meine nicht vervielfältigen. Ich meine das Produkt in den Film einbauen.

Das mit Youtube ist richtig. Wobei das ja kein Beispiel sein sollte.Und man kann sich nicht immer auf die geistige Gesundheit der Markeninhaber verlassen..

11

Mittwoch, 6. Februar 2013, 19:19

Hilfe, ich wollte nicht gleich ne Rechtsdebatte starten.

Ich hab meine Informationen die ich haben wollte und was Urheberrecht angeht, bin ich versiert.

MoFilms

unregistriert

12

Mittwoch, 6. Februar 2013, 19:56

@ joey: Du darfst nicht verfielfältigen, wohl aber nutzen (in gewissen Rahmen). Genau das regelt eben §24, dass du als Hersteller eines Produktes mit Logo, welches du in den (Waren-) Umlauf bringst, dessen Verwendung nicht grenzenlos für dich beanspruchen darfst.
Man stelle sich vor, es werden Nachrichtenbeiträge aufgenommen und im Hintergrund läuft jemand mit ner Cola - Dose, einem Nike - Anorack oder ner McDonalds - Tüte rum... da kann und darf ein Hersteller nichts beanstanden. Einfach weil er diese Ware in den Umlauf bringt, und dann schlichtweg damit leben muss, wenn Logo oder ware irgendwo auftauchen. Genau darauf bezieht sich auch dieser Paragraph.
Und ähnlich beläuft es sich auch mit Fotos und Videos im Internet. Im deutschen Rechtsruam darf soetwas gezeigt werden. Zumindest dann, wenn durch die Verwendung der Marke bzw. des Logos kein finanzieller oder sonstiger Mehrwert für deinen Film/Foto entsteht und Ware/logo nicht ubermäßig in den Vordergrund gestellt werden (dazu besagtes Beispiel von mir weiter oben: aus der Dose trinken, ja, das Getränk übermäßig loben oder verunglimpfen natürlich nicht).

Zeitraffer

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13

Mittwoch, 6. Februar 2013, 21:26

Hier wird das Urheberrecht mit dem Markenrecht verwechselt. Das Urheberrecht geht mit dem Einverständnis/Genehmigung von der jeweiligen Seite aus, wenn es um die Veröffentlichung geht.

Beim Markenrecht geht es um die „Eindeutigkeit einer Marke“, also Erkennungszeichen, Herkunft einer Ware, das eine Verwechslung mit einer anderen Marke ausgeschlossen wird. Hier braucht der Filmer bzw. Fotograf KEINE Erlaubnis zur Veröffentlichung!

Wichtig ist, dass die Marke auf keinen Fall verändert werden darf bzw. fälschlicherweise so platziert wird, dass sie mit einem anderen Produkt in Verbindung gebracht wird:

In Verbindung mit einem anderen Produkt ist gemeint, wenn wir z. B. einen Werbespot drehen, auf dem wir z. B. Red Bull trinken und ein BMW Auto steht neben uns. Damit könnte der Zuschauer ein „falsches“ Bild über BMW erhalten…

Oder jemand nutzt das Logo auf der Webseite ohne einen „eindeutigen Zusammenhang“ mit der jeweiligen Marke zu haben, deshalb unzulässig.

Hier wäre ein Zusammenhang zur Marke gegeben und damit zulässig:

- Eine Hose wird samt Marke gefilmt oder geknipst um diese in ebay zu verkaufen, zulässig! Der Anwender darf nicht die Marke als Foto vom Hersteller „mopsen“ dann greift die Urheberrechtsverletzung…

- Ein BMW Auto samt Logo darf in einem Film erscheinen, aber das Logo darf nicht verändert werden! (z. B. wird der blaue viertel Kreis auf rot geändert, ist unzulässig)

- Ein weg gelassenes BMW Logo wäre auch zulässig, da hier keine Verwechslung mit einer anderen Marke entsteht.

Der Markeninhaber darf zwar alleine die Marke verwenden, die bloße Abbildung einer Marke in Form eines eigenen Films oder eigenen Fotos ist aber KEINE Verwendung und deshalb zulässig! Die Marke darf halt nicht mit einer anderen Marke in Verbindung gebracht werden bzw. verändert werden.

Man sieht, beim Markenrecht wird ein „Schutzzweck“ verfolgt, anders beim Urheberrecht. Beim Markenrecht wird der Inhaber durch die Verwendung einer anderen Marke geschützt um Verwechselungen mit seiner eigenen Marke zu vermeiden.

Beim Designschutz bzw. Geschmacksmusterschutz sieht es wieder anders aus… Letztendlich kann hier keiner eine Rechtsberatung geben. Jeder von uns hat andere Erfahrungen zu diesen Bereichen gesammelt… :-)

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Selon Fischer

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14

Mittwoch, 6. Februar 2013, 23:22

Nehme 20 - 50 €, gehen zu einem Fachanwalt der für Urheberrechtsfragen zuständig ist und kläre dies klar und genau dort! So mache ich das und fahre damit sehr gut.

15

Donnerstag, 7. Februar 2013, 14:07

@Zeitraffer

Danke, das war doch schon mal konkreter. Jetzt weiß ich was ich überhaupt fragen muss.

16

Montag, 11. Februar 2013, 11:37

Servus, ja klar kannst Du auch zu einem Anwalt gehen und fragen, aber das kannst Du Dir auch sparen, wenn Du die Marken einfach nicht zeugst, denn Du würdest die Urheberrechte verletzten und das könnte wirklich Folgen haben.

MoFilms

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17

Montag, 11. Februar 2013, 11:42

Servus, ja klar kannst Du auch zu einem Anwalt gehen und fragen, aber das kannst Du Dir auch sparen, wenn Du die Marken einfach nicht zeugst, denn Du würdest die Urheberrechte verletzten und das könnte wirklich Folgen haben.

Wenn er die Marken "zeugt" wäre er dann doch selber Urheber und hat ohnehin keine Probleme...

Sorry, kleiner Scherz am Rande. ;) :P

Frage

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18

Mittwoch, 19. Juli 2017, 10:20

Bezug?

Hier wird das Urheberrecht mit dem Markenrecht verwechselt. Das Urheberrecht geht mit dem Einverständnis/Genehmigung von der jeweiligen Seite aus, wenn es um die Veröffentlichung geht.

Beim Markenrecht geht es um die „Eindeutigkeit einer Marke“, also Erkennungszeichen, Herkunft einer Ware, das eine Verwechslung mit einer anderen Marke ausgeschlossen wird. Hier braucht der Filmer bzw. Fotograf KEINE Erlaubnis zur Veröffentlichung!

Wichtig ist, dass die Marke auf keinen Fall verändert werden darf bzw. fälschlicherweise so platziert wird, dass sie mit einem anderen Produkt in Verbindung gebracht wird:

In Verbindung mit einem anderen Produkt ist gemeint, wenn wir z. B. einen Werbespot drehen, auf dem wir z. B. Red Bull trinken und ein BMW Auto steht neben uns. Damit könnte der Zuschauer ein „falsches“ Bild über BMW erhalten…

Oder jemand nutzt das Logo auf der Webseite ohne einen „eindeutigen Zusammenhang“ mit der jeweiligen Marke zu haben, deshalb unzulässig.

Hier wäre ein Zusammenhang zur Marke gegeben und damit zulässig:

- Eine Hose wird samt Marke gefilmt oder geknipst um diese in ebay zu verkaufen, zulässig! Der Anwender darf nicht die Marke als Foto vom Hersteller „mopsen“ dann greift die Urheberrechtsverletzung…

- Ein BMW Auto samt Logo darf in einem Film erscheinen, aber das Logo darf nicht verändert werden! (z. B. wird der blaue viertel Kreis auf rot geändert, ist unzulässig)

- Ein weg gelassenes BMW Logo wäre auch zulässig, da hier keine Verwechslung mit einer anderen Marke entsteht.

Der Markeninhaber darf zwar alleine die Marke verwenden, die bloße Abbildung einer Marke in Form eines eigenen Films oder eigenen Fotos ist aber KEINE Verwendung und deshalb zulässig! Die Marke darf halt nicht mit einer anderen Marke in Verbindung gebracht werden bzw. verändert werden.

Man sieht, beim Markenrecht wird ein „Schutzzweck“ verfolgt, anders beim Urheberrecht. Beim Markenrecht wird der Inhaber durch die Verwendung einer anderen Marke geschützt um Verwechselungen mit seiner eigenen Marke zu vermeiden.

Beim Designschutz bzw. Geschmacksmusterschutz sieht es wieder anders aus… Letztendlich kann hier keiner eine Rechtsberatung geben. Jeder von uns hat andere Erfahrungen zu diesen Bereichen gesammelt… :-)
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung!
Leider bringt eine solche Erklärung nichts, solange sie nicht mit Bezügen ausgestattet ist!
Deshalb meine Frage: Worauf beziehst du dich hier? Na gut, vermutlich auf das Markengesetz...
Deshalb: Auf welche Paragraphen des Markengesetzes beziehst du dich?

Danke!

Zeitraffer

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19

Mittwoch, 19. Juli 2017, 10:35

Moin "Frage",

ich sehe anhand Deiner Fragestellung und Deinem anonymen Namen, daß Du eher zu den "diskussionsfreudigen" gehörst! :D
Meine Beschreibung sind Grundzüge. Lasse Dich am Besten von einem Anwalt beraten, dann hast Du handfeste "Gesetztestexte"!

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