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Zitat
muss ich unter Umständen später gegen die Künstler/Sprayer als Zeuge aussagen...?
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Darüber hinaus darf gegenüber der Polizei immer das Zeugnis verweigert werden, selbst wenn obige Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In solchen Fällen kann sich die Polizei aber entschließen, den Fall an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Gegenüber der Staatsanwaltschaft darf dann nur noch nach obigem Zeugnisverweigerungsrecht Zeugnis verweigert werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »L Lawliet« (12. Januar 2013, 18:56)
Sorry aber das ist völliger Schwachsinn. Es gibt Leute, die es offiziell machen. Aber wild auf andererleuts Eigentum rumzusprühen ist Sachbeschädigung und ggf. Hausfriedensbruch. Natürlich ist das verboten.Hab letztens erst nen Film über echte (!!!) Street Art Künstler gesehen (so ziemlich über die bekanntesten ) also ists allgemein nicht verboten.
Sorry aber das ist völliger Schwachsinn. Es gibt Leute, die es offiziell machen. Aber wild auf andererleuts Eigentum rumzusprühen ist Sachbeschädigung und ggf. Hausfriedensbruch. Natürlich ist das verboten.Hab letztens erst nen Film über echte (!!!) Street Art Künstler gesehen (so ziemlich über die bekanntesten ) also ists allgemein nicht verboten.
Und übrigens überall. Nicht nur in Amerika. Ich bin wirklich kein Fan von Halbwissen. Tipp: Nicht immer RTL oder N24 gucken
Sorry aber das ist völliger Schwachsinn. Es gibt Leute, die es offiziell machen. Aber wild auf andererleuts Eigentum rumzusprühen ist Sachbeschädigung und ggf. Hausfriedensbruch. Natürlich ist das verboten.Hab letztens erst nen Film über echte (!!!) Street Art Künstler gesehen (so ziemlich über die bekanntesten ) also ists allgemein nicht verboten.
Und übrigens überall. Nicht nur in Amerika. Ich bin wirklich kein Fan von Halbwissen. Tipp: Nicht immer RTL oder N24 gucken
Er bezog sich auf das Filmen. Jetzt stehste blöd da.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Nukaclear« (12. Januar 2013, 19:33)
Hm, es sei denn, du hast meine Antwort einfach nicht verstanden.
Zitat
Nach deiner Logik stündest du dann blöd da.
Zitat
Aber wild auf andererleuts Eigentum rumzusprühen ist Sachbeschädigung und ggf. Hausfriedensbruch. Natürlich ist das verboten.
Zitat
Er hat einen Film (Doku oder Spiel) über bekannte Sprayer gesehen. Diese dürfen offiziell und legal sprühen. Daraus schließt er, daß es generell erlaubt sei.
Zitat
Tipp: Vielleicht solltest du mal deine Aggro Art überarbeiten und etwas höflicher auftreten.
Zitat
Ich bin wirklich kein Fan von Halbwissen. Tipp: Nicht immer RTL oder N24 gucken
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »L Lawliet« (12. Januar 2013, 19:38)
Benutzer, die diesen Beitrag hilfreich fanden:
Hm, es sei denn, du hast meine Antwort einfach nicht verstanden.
Das kann sein. Let's see.
Zitat
Nach deiner Logik stündest du dann blöd da.
Stünde ich nicht, da ich dir weder Halbwissen unterstellte noch dich als RTL- und N24.Gucker bezeichnete.
Ok, ich bin mir nicht mehr sicher, ob du das wirklich verstehen willst oder dir nur langweilig ist: Legale Dinge Filmen= Prima. Illegales Filmen=ggf. mit journalistischem Hintergrund legal. Wild Sprühen= Illegal. Sorry, einfacher kann ich das echt nicht formulieren.Zitat
Aber ich erkläre es dir gerne nochmal:
Zitat
Aber wild auf andererleuts Eigentum rumzusprühen ist Sachbeschädigung und ggf. Hausfriedensbruch. Natürlich ist das verboten.
Die Logik der deutschen Sprache gebietet, dass du mit "das" im zweiten Satz das "rumsprühen" meinst.
Zitat
Er
hat einen Film (Doku oder Spiel) über bekannte Sprayer gesehen. Diese
dürfen offiziell und legal sprühen. Daraus schließt er, daß es generell
erlaubt sei.
Das "es" im zweiten Satz bezieht sich - grammatikalischen Regeln folgend - auf "sprühen".
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »L Lawliet« (12. Januar 2013, 19:46)
Ok das ist meine letzte Antwort zu dem Thema für dich.Okay, dann für dich auch noch mal ganz einfach:
M&B Studios sagte, dass das Filmen nicht verboten sei. Du schlossest daraus, dass er meinte, dass das Sprühen nicht verboten sei. Das meinte er aber nicht.
Sprayen oder Sprayen (Straftaten) zu dokumentieren, was bei Sprayern ja auch beliebt ist, ohne ne Straftat dann anzuzeigen und so den "Ruhm" zu mehren, d.h. ggf. ne Straftat zu unterstützen.. Was auch immer.Zitat
Hab letztens erst nen Film über echte (!!!) Street Art Künstler gesehen (so ziemlich über die bekanntesten ) also ists allgemein nicht verboten.
Benutzerinformationen überspringen
Registrierter Benutzer
Dabei seit: 3. November 2010
Wohnort: Hannover
Frühere Benutzernamen: rick1000
Aber bevor du hier dich mit Meinungen eindeckst, soltest du wegen strafrechtlichenFolgen deinen Anwalt kontaktieren. Kostet nicht viel, und hier kann dir eh keiner etwas garantieren.
Zitat
Mache ich mich nun strafbar wenn ich sie dabei filme und die Taten nicht der Polizei melde...
Benutzer, die diesen Beitrag hilfreich fanden:
Nach der langen Diskussion steht ihr beide blöd da
Zitat
Also, mag sein dass ich mich geirrt habe, Fakt ist aber, dass ich einen Film gesehen habe, welcher auch eindeutig illegale arbeiten Dokumentiert hat.
JoJu, ich weiß nicht was Du vor hast, aber wäre nicht der einfachste Weg die "Straftaten" nachzustellen und auch als "nachgestellte Szene" zu deklarieren ?