Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Amateurfilm-Forum. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

JoJu

UndergroundFilmGroup

  • »JoJu« ist männlich
  • »JoJu« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 388

Dabei seit: 18. August 2011

Wohnort: Hamburg

Hilfreich-Bewertungen: 63

  • Private Nachricht senden

1

Samstag, 12. Januar 2013, 18:41

Ist es strafbar eine Straftat zu filmen?

Ich weiß, dass mir hier niemand Rechtsberatung geben darf, aber vielleicht weiß jemand wie das Problem in Journalistischen Kreisen gehandhabt wird.

Und zwar stellt sich mir im Moment folgende Frage:

Wenn ich eine Doku über Street Art Künstler oder Graffiti Sprayer drehe, begehen die ja bei ihrem Hobby Sachbeschädigung.
Mache ich mich nun strafbar wenn ich sie dabei filme und die Taten nicht der Polizei melde und muss ich unter Umständen später gegen die Künstler/Sprayer als Zeuge aussagen...?

Vielleicht weiß da ja jemand was zu. Ich meine schon Dokus von namenhaften Sendern gesehen zu haben wo Menschen Straftaten begingen oder zugaben, allerdings "Nicht erkannt werden" wollten.

JoJu

  • »M&B Studios« ist männlich

Beiträge: 338

Dabei seit: 8. Februar 2011

Hilfreich-Bewertungen: 11

  • Private Nachricht senden

2

Samstag, 12. Januar 2013, 18:50

Hab letztens erst nen Film über echte (!!!) Street Art Künstler gesehen (so ziemlich über die bekanntesten ;) ) also ists allgemein nicht verboten. Allerdings befanden die sich auch nur in Frankreich und Amerika, wodurch ich jetzt keine Ahnung habe wie das im guten Deutschland aussieht, hier haben sie ja gegen alles irgendwas einzuwenden... Ich denke aber, dass letztendlich nur die Leute die es tuen in "Gefahr" sind, weil dann ja Beweismaterial besteht.

L Lawliet

Registrierter Benutzer

  • »L Lawliet« ist männlich

Beiträge: 553

Dabei seit: 8. Januar 2011

Hilfreich-Bewertungen: 209

  • Private Nachricht senden

3

Samstag, 12. Januar 2013, 18:51

Interessante Frage, hat mich bei den ganzen Dokus auch oft gewundert. Die Hauptfrage kann ich dir aufgrund von Unwissenheit leider nicht beantworten, aber hierzu kann ich was sagen:

Zitat

muss ich unter Umständen später gegen die Künstler/Sprayer als Zeuge aussagen...?

Nicht zwingend, siehe Zeugnisverweigerungsrecht unten.

Zitat

Darüber hinaus darf gegenüber der Polizei immer das Zeugnis verweigert werden, selbst wenn obige Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In solchen Fällen kann sich die Polizei aber entschließen, den Fall an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Gegenüber der Staatsanwaltschaft darf dann nur noch nach obigem Zeugnisverweigerungsrecht Zeugnis verweigert werden.
Gebt mir bitte in folgendem Thread Bescheid, wenn ihr eine wie dort beschriebene Kritik von mir zu eurem Film haben wollt:
L Lawliet verreißt eure Filme

Drehbuchkritik nach Absprache per PN und nur wenn eine Verfilmung wahrscheinlich ist.

kein Moviemaker, doch wie Blender ein Tool
#HSis

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »L Lawliet« (12. Januar 2013, 18:56)


Nukaclear

unregistriert

4

Samstag, 12. Januar 2013, 19:09

Hab letztens erst nen Film über echte (!!!) Street Art Künstler gesehen (so ziemlich über die bekanntesten ;) ) also ists allgemein nicht verboten.
Sorry aber das ist völliger Schwachsinn. Es gibt Leute, die es offiziell machen. Aber wild auf andererleuts Eigentum rumzusprühen ist Sachbeschädigung und ggf. Hausfriedensbruch. Natürlich ist das verboten.

Und übrigens überall. Nicht nur in Amerika. Ich bin wirklich kein Fan von Halbwissen. Tipp: Nicht immer RTL oder N24 gucken ;)

Zur Frage: Wenn deine Arbeit einen journalistischen Hintergrund hat, hast du besondere Freiheiten. Aber bevor du hier dich mit Meinungen eindeckst, soltest du wegen strafrechtlichenFolgen deinen Anwalt kontaktieren. Kostet nicht viel, und hier kann dir eh keiner etwas garantieren.

Kannst auch schlecht sagen "In so einem Forum wurde mir das aber so gesagt" :)

L Lawliet

Registrierter Benutzer

  • »L Lawliet« ist männlich

Beiträge: 553

Dabei seit: 8. Januar 2011

Hilfreich-Bewertungen: 209

  • Private Nachricht senden

5

Samstag, 12. Januar 2013, 19:18

Hab letztens erst nen Film über echte (!!!) Street Art Künstler gesehen (so ziemlich über die bekanntesten ;) ) also ists allgemein nicht verboten.
Sorry aber das ist völliger Schwachsinn. Es gibt Leute, die es offiziell machen. Aber wild auf andererleuts Eigentum rumzusprühen ist Sachbeschädigung und ggf. Hausfriedensbruch. Natürlich ist das verboten.

Und übrigens überall. Nicht nur in Amerika. Ich bin wirklich kein Fan von Halbwissen. Tipp: Nicht immer RTL oder N24 gucken ;)

Er bezog sich auf das Filmen. Jetzt stehste blöd da. :)
Gebt mir bitte in folgendem Thread Bescheid, wenn ihr eine wie dort beschriebene Kritik von mir zu eurem Film haben wollt:
L Lawliet verreißt eure Filme

Drehbuchkritik nach Absprache per PN und nur wenn eine Verfilmung wahrscheinlich ist.

kein Moviemaker, doch wie Blender ein Tool
#HSis

Nukaclear

unregistriert

6

Samstag, 12. Januar 2013, 19:24

Hab letztens erst nen Film über echte (!!!) Street Art Künstler gesehen (so ziemlich über die bekanntesten ;) ) also ists allgemein nicht verboten.
Sorry aber das ist völliger Schwachsinn. Es gibt Leute, die es offiziell machen. Aber wild auf andererleuts Eigentum rumzusprühen ist Sachbeschädigung und ggf. Hausfriedensbruch. Natürlich ist das verboten.

Und übrigens überall. Nicht nur in Amerika. Ich bin wirklich kein Fan von Halbwissen. Tipp: Nicht immer RTL oder N24 gucken ;)

Er bezog sich auf das Filmen. Jetzt stehste blöd da. :)

Hm, es sei denn, du hast meine Antwort einfach nicht verstanden. Nach deiner Logik stündest du dann blöd da.

Aber ich erkläre es dir gerne nochmal:

Er hat einen Film (Doku oder Spiel) über bekannte Sprayer gesehen. Daraus schließt er, daß es generell erlaubt sei. Was definitv Schwachsinn ist. Straftaten zu filmen, heißt nicht gleich, daß du das immer und überall fröhlich tun darfst. So, jetzt verstanden? Wenn nicht, frag ruhig nochmal.

Tipp: Vielleicht solltest du mal deine Aggro Art überarbeiten und etwas höflicher auftreten.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Nukaclear« (12. Januar 2013, 19:33)


JoJu

UndergroundFilmGroup

  • »JoJu« ist männlich
  • »JoJu« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 388

Dabei seit: 18. August 2011

Wohnort: Hamburg

Hilfreich-Bewertungen: 63

  • Private Nachricht senden

7

Samstag, 12. Januar 2013, 19:29

Danke schonmal für die Antworten!

Natürlich werde ich Meinungen aus einem Forum nicht als Rechtssicherheit nehmen... Aber hier surfen ja öfters mal Leute rum die vielleicht schon Erfahrung mit derlei Dingen haben...

Hat denn schonmal jemand etwas ähnliches gemacht?

JoJu

L Lawliet

Registrierter Benutzer

  • »L Lawliet« ist männlich

Beiträge: 553

Dabei seit: 8. Januar 2011

Hilfreich-Bewertungen: 209

  • Private Nachricht senden

8

Samstag, 12. Januar 2013, 19:33

Hm, es sei denn, du hast meine Antwort einfach nicht verstanden.

Das kann sein. Let's see.

Zitat

Nach deiner Logik stündest du dann blöd da.

Stünde ich nicht, da ich dir weder Halbwissen unterstellte noch dich als RTL- und N24-Gucker bezeichnete.

Aber ich erkläre es dir gerne nochmal:

Zitat

Aber wild auf andererleuts Eigentum rumzusprühen ist Sachbeschädigung und ggf. Hausfriedensbruch. Natürlich ist das verboten.

Die Logik der deutschen Sprache gebietet, dass du mit "das" im zweiten Satz das "rumsprühen" meinst.

Zitat

Er hat einen Film (Doku oder Spiel) über bekannte Sprayer gesehen. Diese dürfen offiziell und legal sprühen. Daraus schließt er, daß es generell erlaubt sei.

Das "es" im zweiten Satz bezieht sich - grammatikalischen Regeln folgend - auf "sprühen".

Deine "verboten"- bzw. "erlaubt"-Sätze stehen immer direkt nach den Sätzen mit Sprühen. Also entweder hast du einen schlechte Schreibstil oder liegst sachlich falsch, denn er meinte das Filmen, nicht das Sprühen.

Zitat

Tipp: Vielleicht solltest du mal deine Aggro Art überarbeiten und etwas höflicher auftreten.

Wo war ich da aggro? Hab doch extra nen Smilie hingemacht.
Und wenn du meinen Beitrag - warum auch immer - als aggro empfindest, was ist dann das:

Zitat

Ich bin wirklich kein Fan von Halbwissen. Tipp: Nicht immer RTL oder N24 gucken ;)


Ich weiß nicht, was dieser Weicheikram soll. Das hat immer so was von "nicht kritikfähig sein" - man sucht sich Metapunkte, um der inhaltlichen Kritik zu entgehen.
Gebt mir bitte in folgendem Thread Bescheid, wenn ihr eine wie dort beschriebene Kritik von mir zu eurem Film haben wollt:
L Lawliet verreißt eure Filme

Drehbuchkritik nach Absprache per PN und nur wenn eine Verfilmung wahrscheinlich ist.

kein Moviemaker, doch wie Blender ein Tool
#HSis

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »L Lawliet« (12. Januar 2013, 19:38)


Es hat bereits 1 Gast diesen Beitrag als hilfreich eingestuft.

JoJu

UndergroundFilmGroup

  • »JoJu« ist männlich
  • »JoJu« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 388

Dabei seit: 18. August 2011

Wohnort: Hamburg

Hilfreich-Bewertungen: 63

  • Private Nachricht senden

9

Samstag, 12. Januar 2013, 19:37

@L Lawliet und Nukaclear: Würde es euch vielleicht etwas ausmachen beim Thema zu bleiben? Wäre echt ganz knorke!

JoJu

Es hat bereits 1 registrierter Benutzer diesen Beitrag als hilfreich eingestuft.

Benutzer, die diesen Beitrag hilfreich fanden:

wabu

Nukaclear

unregistriert

10

Samstag, 12. Januar 2013, 19:37

Hm, es sei denn, du hast meine Antwort einfach nicht verstanden.

Das kann sein. Let's see.

Zitat

Nach deiner Logik stündest du dann blöd da.

Stünde ich nicht, da ich dir weder Halbwissen unterstellte noch dich als RTL- und N24.Gucker bezeichnete.

Yey -.- Die Anwort inkl. Sendern bezog sich auf M&B Studios.

Zitat

Aber ich erkläre es dir gerne nochmal:

Zitat

Aber wild auf andererleuts Eigentum rumzusprühen ist Sachbeschädigung und ggf. Hausfriedensbruch. Natürlich ist das verboten.

Die Logik der deutschen Sprache gebietet, dass du mit "das" im zweiten Satz das "rumsprühen" meinst.

Zitat

Er
hat einen Film (Doku oder Spiel) über bekannte Sprayer gesehen. Diese
dürfen offiziell und legal sprühen. Daraus schließt er, daß es generell
erlaubt sei.

Das "es" im zweiten Satz bezieht sich - grammatikalischen Regeln folgend - auf "sprühen".
Ok, ich bin mir nicht mehr sicher, ob du das wirklich verstehen willst oder dir nur langweilig ist: Legale Dinge Filmen= Prima. Illegales Filmen=ggf. mit journalistischem Hintergrund legal. Wild Sprühen= Illegal. Sorry, einfacher kann ich das echt nicht formulieren.

@JoJu

Das gehört zum Thema, denke ich. Ich finde es mehr als fragwürdig, halbseidene Antworten zu geben, insbesondere in rechtlichem Bereich. Und L Lawliet scheint entweder es nicht zu verstehen (was ich vermute) oder er beharrt darauf, daß das schon alles seine Richtigkeit hat.

L Lawliet

Registrierter Benutzer

  • »L Lawliet« ist männlich

Beiträge: 553

Dabei seit: 8. Januar 2011

Hilfreich-Bewertungen: 209

  • Private Nachricht senden

11

Samstag, 12. Januar 2013, 19:40

Okay, dann für dich auch noch mal ganz einfach:
M&B Studios sagte, dass das Filmen nicht verboten sei. Du schlossest daraus, dass er meinte, dass das Sprühen nicht verboten sei. Das meinte er aber nicht.

EDIT:
Irgendwie habe ich gerade das Gefühl, dich vorzuführen, weil du mir dauernd Unverständnis vorwirfst, dabei selbst eindeutig falsch liegst, und somit immer blöder dastehst. Das ist nicht meine Absicht. Bitte lies es dir einfach noch mal in Ruhe durch. Auch über das Unterlassen von Seitenhieben würde ich mich freuen.
Gebt mir bitte in folgendem Thread Bescheid, wenn ihr eine wie dort beschriebene Kritik von mir zu eurem Film haben wollt:
L Lawliet verreißt eure Filme

Drehbuchkritik nach Absprache per PN und nur wenn eine Verfilmung wahrscheinlich ist.

kein Moviemaker, doch wie Blender ein Tool
#HSis

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »L Lawliet« (12. Januar 2013, 19:46)


Es hat bereits 1 Gast diesen Beitrag als hilfreich eingestuft.

Nukaclear

unregistriert

12

Samstag, 12. Januar 2013, 19:44

Okay, dann für dich auch noch mal ganz einfach:
M&B Studios sagte, dass das Filmen nicht verboten sei. Du schlossest daraus, dass er meinte, dass das Sprühen nicht verboten sei. Das meinte er aber nicht.
Ok das ist meine letzte Antwort zu dem Thema für dich.

Hier nochmal der relevante Teil:

Zitat

Hab letztens erst nen Film über echte (!!!) Street Art Künstler gesehen (so ziemlich über die bekanntesten ;) ) also ists allgemein nicht verboten.
Sprayen oder Sprayen (Straftaten) zu dokumentieren, was bei Sprayern ja auch beliebt ist, ohne ne Straftat dann anzuzeigen und so den "Ruhm" zu mehren, d.h. ggf. ne Straftat zu unterstützen.. Was auch immer.

  • »M&B Studios« ist männlich

Beiträge: 338

Dabei seit: 8. Februar 2011

Hilfreich-Bewertungen: 11

  • Private Nachricht senden

13

Samstag, 12. Januar 2013, 20:01

Nach der langen Diskussion steht ihr beide blöd da :D

Also, mag sein dass ich mich geirrt habe, Fakt ist aber, dass ich einen Film gesehen habe, welcher auch eindeutig illegale arbeiten Dokumentiert hat. Im Prinzip war es eine Doku über jemanden, der sein ganzes Leben gefilmt hat und dabei dann einen Film über Street Art gemacht hat (weil er zufällig durch nen Kumpel die ganzen Leute getroffen hat und später selber zum Künstler wurde). Also sah man in der Doku viele aufnahmen dieses Films und zwischendurch sagte ein deutscher Sprecher etwas oder ein Interview war zu sehen. Auf dem Material war aber eben auch sehr oft zu sehen, dass die Leute auf irgendwelche Dächer kletterten und ihre Poster aufgehängt haben oder gesprayt haben. Die Leute die dort zu sehen waren, haben dann später, als sie bekannt genug waren ernsthafte Ausstellungen etc. gemacht, aber bis dahin waren sie eindeutig illegal am Werk.

Was das bedeutet dürft ihr euch jetzt gerne selber herausinterpretieren, ehe ich wieder etwas Falsches sage :)

rick

Registrierter Benutzer

  • »rick« ist männlich

Beiträge: 2 507

Dabei seit: 3. November 2010

Wohnort: Hannover

Frühere Benutzernamen: rick1000

Hilfreich-Bewertungen: 615

  • Private Nachricht senden

14

Samstag, 12. Januar 2013, 20:05

Aber bevor du hier dich mit Meinungen eindeckst, soltest du wegen strafrechtlichenFolgen deinen Anwalt kontaktieren. Kostet nicht viel, und hier kann dir eh keiner etwas garantieren.

Damit ist eigentlich alles gesagt. Zur Kernfrage (oder dem ersten Teil davon):

Zitat

Mache ich mich nun strafbar wenn ich sie dabei filme und die Taten nicht der Polizei melde...

konnte niemand nichts genaues sagen.

JoJu, ich weiß nicht was Du vor hast, aber wäre nicht der einfachste Weg die "Straftaten" nachzustellen und auch als "nachgestellte Szene" zu deklarieren ?

Es hat bereits 1 registrierter Benutzer diesen Beitrag als hilfreich eingestuft.

Benutzer, die diesen Beitrag hilfreich fanden:

L Lawliet

L Lawliet

Registrierter Benutzer

  • »L Lawliet« ist männlich

Beiträge: 553

Dabei seit: 8. Januar 2011

Hilfreich-Bewertungen: 209

  • Private Nachricht senden

15

Samstag, 12. Januar 2013, 20:06

Nach der langen Diskussion steht ihr beide blöd da :D

Hehe, kann man wenig gegen sagen. Ich bin einfach zu reaktiv.

Zitat

Also, mag sein dass ich mich geirrt habe, Fakt ist aber, dass ich einen Film gesehen habe, welcher auch eindeutig illegale arbeiten Dokumentiert hat.

Jo, das ist doch der ganze Punkt. Du hast einen Film gesehen und sagst, dass das Filmen legal sei, er dachte aber, dass du meintest, das Sprühen sei nicht verboten. Was du ja nicht meintest. Nech.
Gebt mir bitte in folgendem Thread Bescheid, wenn ihr eine wie dort beschriebene Kritik von mir zu eurem Film haben wollt:
L Lawliet verreißt eure Filme

Drehbuchkritik nach Absprache per PN und nur wenn eine Verfilmung wahrscheinlich ist.

kein Moviemaker, doch wie Blender ein Tool
#HSis

MP-Digital

Steadicam Operator

  • »MP-Digital« ist männlich

Beiträge: 2 855

Dabei seit: 6. März 2009

Wohnort: Reutlingen

Hilfreich-Bewertungen: 127

  • Private Nachricht senden

16

Samstag, 12. Januar 2013, 20:10

Wenn Du so was filmst und dies durch Deine Aufnahmen Straftat unterstützt und nicht verhinderst (was Deine Bürgerpflicht wäre) und man Dich anhand der PC-IP ausfindig machen kann, muss man wohl mehr dazu nicht sagen, oder .

Nukaclear

unregistriert

17

Samstag, 12. Januar 2013, 20:18

Nach der langen Diskussion steht ihr beide blöd da :D
Jap, könnte man wohl so sagen :D

JoJu

UndergroundFilmGroup

  • »JoJu« ist männlich
  • »JoJu« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 388

Dabei seit: 18. August 2011

Wohnort: Hamburg

Hilfreich-Bewertungen: 63

  • Private Nachricht senden

18

Samstag, 12. Januar 2013, 20:25

JoJu, ich weiß nicht was Du vor hast, aber wäre nicht der einfachste Weg die "Straftaten" nachzustellen und auch als "nachgestellte Szene" zu deklarieren ?


Nun, ich spiele seit einiger Zeit mit dem Gedanken eine Doku über Streetart in Hamburg zu machen. Ein paar Kontakte hätte ich auch schon. Da stellte sich mir einfach die Frage in wieweit ich mich durch so eine Doku strafbar mache bzw. Schwierigkeiten bekomme. Natürlich könnte man die Szenen nachstellen, aber das wäre sicherlich nicht halb so authentisch. Vielleicht könnte man da allerdings was machen mit Mauern wo man die Erlaubnis zum ansprayen hat o.ä.

JoJu

19

Samstag, 12. Januar 2013, 20:33

Natürlich darfst Du sie filmen, musst sie jedoch als braver Bürger melden, sonst machst Du Dich zum Komplizen.
Das Band wird als Beweismittel konfisziert, solltest also vorher schnell noch ne Kopie ziehen.
Ich verstehe allerdings nicht, warum man solchen Schmierfinken noch unterstützt
oder ihnen auch nur irgendeine Form der Aufmerksamkeit zukommen lässt.
Kaum einer will Grafittis und tags sehen, es kostet jährlich Millionen den Dreck wieder wegzuschrubben,
ganz abgesehen davon, dass es im öffentlichen Raum (Züge/Brücken/etc.) Steuergelder kostet und Privatleute selbst dafür aufkommen müssen
und die Umwelt durch Treibgase und die Chemie der Farben verschmutzt wird.
Und "Streetartisten" würde ich die nicht nennen, sondern "Volksschädlinge".
Das Geld, was man sparen könnte, wenn die nicht sprayen würden, könnte man locker in andere sinnvolle Projekte stecken, Kindertagesstätten finanzieren, etc.

  • »M&B Studios« ist männlich

Beiträge: 338

Dabei seit: 8. Februar 2011

Hilfreich-Bewertungen: 11

  • Private Nachricht senden

20

Samstag, 12. Januar 2013, 20:37

@Purzel ich bezweifle das hier von dieser Schmiererei gesprochen wird. Ich denke es geht eher um echte Street Art.

Es ist zwar Geschmackssache, aber dennoch oft einfach genial ;)

Verwendete Tags

filmen, Strafbar, Straftat

Social Bookmarks