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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (2. November 2012, 13:59)
Und Freiberufler kann auch nicht jeder werden, da du dem Finanzamt beweisen musst, dass du etwas Kreatives machst. Und schlussendlich entscheidet das Finanzamt dann (willkürlich je nach Laune des Bearbeiter deines Antrages) ob du den Status Freiberufler bekommst.
Zitat
Du brauchst keine Gewerbeanmeldung durchzuführen und musst somit auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Du bist nicht verpflichtet Mitglied der IHK (internationale Handelskammer) zu werden.
Du musst keine doppelte Buchführung machen, es reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Du musst nur deinen Gewinn versteuern, was wieder auf die Einnahme-Überschuss-Rechnung hinausläuft.
Du kann unbegrenzt Gewinn/Umsatz machen.
@Dr_Allcome:
Du bist sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender selbstständig, daher verstehe ich deine Frage nicht.
Zitat
...Freiberufler kann auch nicht jeder werden, da du dem Finanzamt beweisen musst, dass du etwas Kreatives machst...
Zitat
Okay ich glaube, dass ich jetzt weiß, was du meinst:
Du willst einfach ein paar Rechnungen für Aufträge schreiben, was du auch darfst, und Geld kassieren und dann in deiner Einkommenssteuererklärung als zusätzlichen Verdienst angeben.
Das geht für eine gewisse Zeit sicher gut, nur wenn das zu viel wird, prüft das Finanzamt, ob da nicht doch ein Gewerbe hinter steckt.
Du willst einfach ein paar Rechnungen für Aufträge schreiben, was du auch darfst, und Geld kassieren und dann in deiner Einkommenssteuererklärung als zusätzlichen Verdienst angeben.
Zitat
Das geht für eine gewisse Zeit sicher gut, nur wenn das zu viel wird, prüft das Finanzamt, ob da nicht doch ein Gewerbe hinter steckt.
Zitat
Ein wichtiger Punkt ist noch, dass man deinem Beispiel, also als Privatperson mit Nebenverdienst, keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden darf.
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Meines Wissens gibt es da keine Verdienstgrenze.
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Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt hat zwar weniger Arbeit mit der Vorsteueranmeldung, wird dafür aber für die Gewerbekunden zu teuer und kann selbst die gezahlte Vorsteuer nicht absetzen. Das ist meist ein schlechtes Geschäft, und bei 17500 Euro Umsatz und spätestens nach drei Jahren ist das auch vorbei.
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und bei 17500 Euro Umsatz und spätestens nach drei Jahren ist das
auch vorbei.
Zitat
Seit der Gewerbereform vor rund 10 Jahren darf man sich völlig legal Fotograf nennen und in der Handwerksrolle eintragen lassen.