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joey23

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1

Donnerstag, 26. April 2012, 14:04

Spieluhren und Urheberrecht

Hallo zusammen,

ich habe auch schon bei Slashcam gefragt, aber eventuell weiß hier ja jemand was ..

Sollte die Musik einer Spieluhr, sofern der Komponis länger als 70 Jahre verstorben ist und ich die Tonaufnahme selbst anfertige, nicht frei verwendbar sein?

Danke für Denkanstöße,
Joey

*Topic verschoben*
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (29. April 2012, 17:18)


hjkoenig

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2

Donnerstag, 26. April 2012, 14:10

Hallo,
in diesem Fall ist jedenfalls das Urheberrecht erloschen. Da aber die Spieluhr einen Tonträger hat (die Walze), könnte es sein, dass darauf Vervielfältigungs- und Aufführungsrechte liegen. Ich würde in so einem Fall einfach mal bei der Gema nachfragen.
Gruß, Hajo König
hans joachim könig

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hjkoenig« (26. April 2012, 16:45)


joey23

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3

Donnerstag, 26. April 2012, 14:35

Was aber ja ebenfalls nur gilt, wenn der Erbauer der Spieluhr nicht bereits 70 Jahre tot ist, korrekt?

Konkret geht es um den Ton einer Spieluhr von ca 1850.
Nordisch bei Nature!

hjkoenig

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4

Donnerstag, 26. April 2012, 16:45

Hallo,
da dürften dann wohl auch die Mitarbeiter der Gema überfordert sein. Nach meinem Rechtsempfinden braucht´s da nur noch die Erlaubnis des Eigentümers. Aber Rechtsempfinden und Rechtslage sind nicht immer dasselbe.
Gruß, Hajo König
hans joachim könig

m9898

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5

Montag, 7. Mai 2012, 22:17

Zitat

Konkret geht es um den Ton einer Spieluhr von ca 1850.

Und wie kannst du dann noch denken, das jetzt irgendjemand Urheberrechtsansprüche an der Melodie hat?
Der Komponist ist sowiso schon länger als 70 Jahre Tot und die Firma wird auch kaum noch existieren.