Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Amateurfilm-Forum. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Lord Denn

unregistriert

1

Mittwoch, 4. Januar 2012, 11:00

Creative Commons - Keine Bearbeitung von Musik - Gilt eine Verwendung im Film schon als "Bearbeitung der Musik" oder nicht?

Hallo,

ich habe ein Problem mit dem Verständnis einer Creative Commons Rechte-Beschreibung.

Ich wollte folgende Musik für ein nicht-kommerzielles YouTube-Video nutzen:
http://www.jamendo.com/de/album/85666

Die Rechte für diesen Track lauten (wie rechts im mittleren Reiter nachzulesen):
Du darfst dieses Album kopieren, verbreiten, bewerben und vorführen solange du folgendes beachtest:
  • Der Künstler muss namentlich erwähnt werden.
  • Das Album darf nicht kommerziell verwendet werden.
  • Weder Format noch Inhalt des Albums werden verändert, noch wird der Inhalt in eigene Kreationen eingebunden.

Dieser letzte Punkt verwirrt mich. In der englischen Version lautet dieser nämlich:
"Don't alter, transform or build upon this album"

Auf der Seite http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/
steht, dass dieser Gleichheitszeichen für den dritten Punkt folgendes bedeutet:
Sie dürfen:
  • das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
  • das Werk kommerziell nutzen
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

  • Keine Bearbeitung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden.


Meine Frage lautet demnach nun: Gilt eine Verwendung in einem Film schon als "Veränderung" der Musik oder kann ich sie unverändert im Film verwenden?
Zweite Frage, wenn die Musik zu lang ist, darf ich sie dann zumindest kürzen?
Auf Deutsch hört sich das auf der Seite so an wie "man darf die Musik mit nichts kombinieren, auch nicht mit Filmen" und in der englischen Version klingt das wie
"man darf auf dieser Musik nichts anderes aufbauen" also keine andere Musik dazu tun oder Remixe erstellen.

Ich finde das Gleichheitszeichen etwas irreführend, weil es sich ja eher auf die Bearbeitung des Musikalischen bezieht und nicht um den Einsatz in multimedialer Form.

rick1000

Registrierter Benutzer

  • »rick1000« ist männlich

Beiträge: 2 507

Dabei seit: 3. November 2010

Wohnort: Hannover

Frühere Benutzernamen: rick1000

Hilfreich-Bewertungen: 615

  • Private Nachricht senden

2

Mittwoch, 4. Januar 2012, 12:14

Im Jamendo Forum wird auf das Thema eingegangen:

http://www.jamendo.com/en/forums/discuss…deo-at-youtube/

Wenn ich es beim "Überfliegen" richtig verstanden habe, darfst Du es nicht in einem Film verwenden.