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zuständigen förster fragen
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Zitat
Am Frabkfurter Flughafen hatten wir da mal Stress.
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Erst wenn man quasi diesen Verkehrsraum erheblich in seiner Nutzbarkeit einschränkt (z.B. durch größere Mengen Equipment oder nötige Absperrungen) oder eine Gefahr für andere darstellt, benötigt man ein sog. Sondernutzungsrecht i.d.R. durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt), das gilt aber auch für alle anderen möglichen Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum, z.B. solche durch (private) Baumaßnahmen bedingte.
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Neger
Was ist das?
Hast das Wort öffters benutzt aber ich kenne es nicht.
Bitte höflich um eine Erklärung.
auch diese aussage ist mit vorsicht zu geniessen und gilt nicht generell .... der zusatz " i.d.R. " von caaoss.tv ist dabei zu beachten ! ..... auch aufnahmen vom stativ ( selbst ohne assi, neger oder reflektor ) bedürfen normalerweise einer drehgenehmigung wenn beispielsweise auf dem gelände von bahnhöfen u.ä. gedreht wird
Zitat
- obwohl dies "öffentlicher verkehrsraum" ist ....
Zitat
ebenso beispielsweise in der münchner fussgängerzone ( ebenso öffentlicher verkehrsraum ) bedarf es einer genehmigung ( normalerweise ! ) selbst wenn nur ein stativ aufgestellt wird ;
Zitat
ebenso in einem öffentlichen park mit kleinem see bedarf es einer drehgenehmigung ....
Zitat
ich weiss dies auf nachfrage beim KVR,
Zitat
da ich selbst mal bei einem dreh dabei war wo nur mit stativ und mikro aufnahmen gemacht werden sollten und auf drehabbruch bestanden wurde - gottseidank war ich nur zufälliger beobachter :-) ) .... dies wie gesagt gilt für münchen, woanders kann dies anders ausschauen, denn diese drehgenehmigungen und richtlinien/vorschriften sind nicht einheitlich
Zitat
und von ort zu ort verschieden, eine einheitlich gültige aussage kann deshalb niemand treffen, nur die zuständigen behörden und stellen vorrot können verbindliche aussagen machen
Zitat
es heisst also: im zweifelsfalle immer vorher nachfragen ! .... das kostet nix und man weiss woran man ist
Mal allg. was zu Drehgenehmigungen:
Wer nur so mit einer Kamera rumhantiert und sei es auch mit Stativ und evtl. gar noch einem Assi dazu mit Reflektor und oder Neger und oder mit ein bisschen Lichtanlage, benötigt im allg. für Fussgänger betretungsberechtigtem öffentlichen Verkehrsraum i.d.R. _keine_ Drehgenehmigung.
Erst wenn man quasi diesen Verkehrsraum erheblich in seiner Nutzbarkeit einschränkt (z.B. durch größere Mengen Equipment oder nötige Absperrungen) oder eine Gefahr für andere darstellt, benötigt man ein sog. Sondernutzungsrecht i.d.R. durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt), das gilt aber auch für alle anderen möglichen Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum, z.B. solche durch (private) Baumaßnahmen bedingte.
Wälder sind in Deutschland i.a. per Gesetz frei für Jedermann zugänglich (zu halten, von wenigen Sonderregeln einmal abgesehen), auch dort sollte nur bei größeren Behinderungen, Eingriffen, Sperrungen, Gefährdungen und in Naturschutzgebieten eine Erlaubnis erforderlich sein.
Bei Privatgeländen ist der Eigentümer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen der erste Ansprechpartner, Einschränkungen kann es aber auch hier geben, z.B. wegen Gefährdung, Ruhestörung, sonstige Belästigung etc.
Es gelten ansonsten ohne gesonderte Genemigung stets die Gesetze und Vorschriften die auch ohne Filmdreh auf einem Gelände gelten würden.
Zitat
Eine Drehgenehmigung ist die Erlaubnis des Eigentümers eines Motivs, dieses für das Drehen einer Film- oder Fernsehaufnahme zu verwenden. Das Erteilen einer Drehgenehmigung kann mit einer Gebühr verbunden sein.
(...)
Auch für den Hobbyfilmer ist eine Drehgenehmigung von Bedeutung. Diese kann vom Filmer in Gebäuden oder auch Plätzen verlangt werden obwohl diese öffentlich zugänglich sind. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob die Aufnahmen später kommerziell genutzt werden sollen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »joey23« (9. Oktober 2011, 16:42)
zitierte die Wikiprawda
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »joey23« (9. Oktober 2011, 17:20)