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gobLin Pictures Entertainment

unregistriert

1

Samstag, 16. Juli 2011, 15:55

Drehgenehmigung - mal wieder

Hey,
an welches Amt richte ich denn meine Anfrage bezüglich einer Drehgenehmigung im Wald?
Grünflächenamt? Ordnungsamt? ...?

MfG,
Tom!

Legostein5

Master of Disaster

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2

Samstag, 16. Juli 2011, 17:23

ich würde mal den zuständigen förster fragen

HobbyfilmNF

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3

Samstag, 16. Juli 2011, 19:28

Jeder Wald hat einen Besitzer (Privater oder Staatlicher) Wie schon mein vorredner sagte einfach mal beim Förster oder Forstamt anfragen an wem genau du dich richten musst um eine Genehmigung einzuholen.
Wenn ihr mit Waffen drehen wollt ist natürlich auch das Ordnungsamt/Polizei zu Informieren wenn ihr eine Drehgenehmigung habt.

ps:
Bin ein riesen Fan von "Schorschi schrumpft ".

gobLin Pictures Entertainment

unregistriert

4

Samstag, 16. Juli 2011, 19:49

Hey,
okay, ich wende mich dann mal ans Forstamt/den Förster und höre mich da mal um.
@HobbyFilmNF: Haha, Danke! :P

MfG,
Tom!

MP-Digital

Steadicam Operator

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5

Samstag, 16. Juli 2011, 21:16

zuständigen förster fragen

Was willst fragen ?

Bitte immer anschreiben, sonst hast Du nichts schriftliches in der Hand bemi drehen vor Ort, sollte die Poli u.a. kommen.

gobLin Pictures Entertainment

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6

Samstag, 16. Juli 2011, 22:40

Ja klar, das meinte ich doch. Ich werde ihn nach einer schriftlichen Drehgenehmigung fragen.
Am Frabkfurter Flughafen hatten wir da mal Stress. Wir hatten zwar eine Drehgenehmigung, aber nur eine mündliche, und die Polizei wollte und das eine ganze Zeit lang nicht abnehmen, bis sie dann mit der verantwortlichen Stelle gesprochen hatten; muss nicht unbedingt wieder sein.

MfG,
Tom!

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Danielleinad

dr-media

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7

Sonntag, 9. Oktober 2011, 13:19

Bin gerade auf der Website meiner Stadt auf folgenden Link gestossen:

http://www2.solingen.de/C125739700649BBD…xyzxyzxyz876234

Lese ich das richtig heraus, dass in meiner Stadt generell an öffentlichen Plätzen keine Drehgenehmigung nötig ist?? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.


Grüße,

DR-MEDIA

Joshi93

JK FILMS

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8

Sonntag, 9. Oktober 2011, 13:36

Zitat

Am Frabkfurter Flughafen hatten wir da mal Stress.


Haha^^da haben wir auch mal gedreht und da kam auch die Polizei und wir hatten auch nichts schriftliches dabei. Daher hatte ich schon voll panik. Und als die dann da waren meinten die nur:

"Was dreht ihr hier?"
Ich: "Äh ein Musikvideo"
Polizei: "Zieht ihr euch dann auch aus?"
Ich: "wenn sie mitmachen ja..."
Polizei: "Ne wir würden dass nur filmen und auf youtube stellen.. naja viel spaß noch tschö^^"


Die waren so locker drauf^^:D

Aber ansonsten immer gut was schriftlich zu haben. Vorallem die Deutsche Bahn ist da sehr streng (zumindest in Frankfurt)..



Aber generell im Wald müsste das ja kein Problem sein... Oder wollt ihr mit Waffen etc. drehen? sonst hätt ich nicht gedacht dass man für den Wald eine Genehmigung braucht...

CaaOss.TV

unregistriert

9

Sonntag, 9. Oktober 2011, 13:52

Mal allg. was zu Drehgenehmigungen:

Wer nur so mit einer Kamera rumhantiert und sei es auch mit Stativ und evtl. gar noch einem Assi dazu mit Reflektor und oder Neger und oder mit ein bisschen Lichtanlage, benötigt im allg. für Fussgänger betretungsberechtigtem öffentlichen Verkehrsraum i.d.R. _keine_ Drehgenehmigung.

Erst wenn man quasi diesen Verkehrsraum erheblich in seiner Nutzbarkeit einschränkt (z.B. durch größere Mengen Equipment oder nötige Absperrungen) oder eine Gefahr für andere darstellt, benötigt man ein sog. Sondernutzungsrecht i.d.R. durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt), das gilt aber auch für alle anderen möglichen Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum, z.B. solche durch (private) Baumaßnahmen bedingte.

Wälder sind in Deutschland i.a. per Gesetz frei für Jedermann zugänglich (zu halten, von wenigen Sonderregeln einmal abgesehen), auch dort sollte nur bei größeren Behinderungen, Eingriffen, Sperrungen, Gefährdungen und in Naturschutzgebieten eine Erlaubnis erforderlich sein.

Bei Privatgeländen ist der Eigentümer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen der erste Ansprechpartner, Einschränkungen kann es aber auch hier geben, z.B. wegen Gefährdung, Ruhestörung, sonstige Belästigung etc.

Es gelten ansonsten ohne gesonderte Genemigung stets die Gesetze und Vorschriften die auch ohne Filmdreh auf einem Gelände gelten würden.

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Danielleinad

sphifanpro

achad, schtaim, shalosh

Beiträge: 981

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10

Sonntag, 9. Oktober 2011, 14:04

Erst wenn man quasi diesen Verkehrsraum erheblich in seiner Nutzbarkeit einschränkt (z.B. durch größere Mengen Equipment oder nötige Absperrungen) oder eine Gefahr für andere darstellt, benötigt man ein sog. Sondernutzungsrecht i.d.R. durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt), das gilt aber auch für alle anderen möglichen Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum, z.B. solche durch (private) Baumaßnahmen bedingte.


,,, also für einen Dreh in dem ein Sondereinsatzkommando vorkommt, habe ich einfach mal das Städtische Ordnungsamt angeschrieben. Also es war so, dass ich 40.- überweisen musste, und die mir dann das sträßlein sozusagen abgesperrt haben. Die Polizei musste ich auch informieren. Die haben dann mit dem Ordnungsamt zusammen gearbeitet und sind halt mal vorbei gefahren um mal bischen zuzuschauen.
Lief alles glatt. Einer wollte am gehweg parken, der wurde schwups vom Ordnungsamtmitarbeiter verwiesen. War toll der Dreh. Die 40.- Euro haben sich gelohnt. Also wenn etwas gedreht wird, wo es sich nicht vermeiden lässt, das man mal mehr platz braucht, oder eine einfahrt blockiert... sollte man mal beim Ordnungsamt und der Polizei anfragen oder einfach bescheid geben, dass an dem und dem Tag gedreht wird. Die werden dir dann schon sagen, was zu noch zu tun hast, damit dem Dreh nichts entgegensteht.
:thumbsup:



Hier sieht man, dass wir ein kleines Sträßchen belagert haben. Also in dem fall: Ordnungsamt und Polizei benachrichtigen!!!


Ich bin Pragmatiker. Wenn es paßt, der Kunde es nicht sieht, es zeitlich vertretbar ist, dann mach ich es so.

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Danielleinad

robl21f

unregistriert

11

Sonntag, 9. Oktober 2011, 14:19

hallo

" Wer nur so mit einer Kamera rumhantiert und sei es auch mit Stativ und evtl. gar noch einem Assi dazu mit Reflektor und oder Neger und oder mit ein bisschen Lichtanlage, benötigt im allg. für Fussgänger betretungsberechtigtem öffentlichen Verkehrsraum i.d.R. _keine_ Drehgenehmigung. "

auch diese aussage ist mit vorsicht zu geniessen und gilt nicht generell .... der zusatz " i.d.R. " von caaoss.tv ist dabei zu beachten ! ..... auch aufnahmen vom stativ ( selbst ohne assi, neger oder reflektor ) bedürfen normalerweise einer drehgenehmigung wenn beispielsweise auf dem gelände von bahnhöfen u.ä. gedreht wird - obwohl dies "öffentlicher verkehrsraum" ist .... ebenso beispielsweise in der münchner fussgängerzone ( ebenso öffentlicher verkehrsraum ) bedarf es einer genehmigung ( normalerweise ! ) selbst wenn nur ein stativ aufgestellt wird ; ebenso in einem öffentlichen park mit kleinem see bedarf es einer drehgenehmigung .... ich weiss dies auf nachfrage beim KVR, da ich selbst mal bei einem dreh dabei war wo nur mit stativ und mikro aufnahmen gemacht werden sollten und auf drehabbruch bestanden wurde - gottseidank war ich nur zufälliger beobachter :-) ) .... dies wie gesagt gilt für münchen, woanders kann dies anders ausschauen, denn diese drehgenehmigungen und richtlinien/vorschriften sind nicht einheitlich und von ort zu ort verschieden, eine einheitlich gültige aussage kann deshalb niemand treffen, nur die zuständigen behörden und stellen vorrot können verbindliche aussagen machen

es heisst also: im zweifelsfalle immer vorher nachfragen ! .... das kostet nix und man weiss woran man ist

gruss rob

HobbyfilmNF

unregistriert

12

Sonntag, 9. Oktober 2011, 14:26

Neger



Was ist das?
Hast das Wort öffters benutzt aber ich kenne es nicht.
Bitte höflich um eine Erklärung.

CaaOss.TV

unregistriert

13

Sonntag, 9. Oktober 2011, 14:40

Neger



Was ist das?
Hast das Wort öffters benutzt aber ich kenne es nicht.
Bitte höflich um eine Erklärung.


Nichts böses nachteilig Diskriminierendes, sondern ein Lichtschlucker (flächiger Gegenstand unterschiedlicher Form und Größe, in meist schwarzer Farbe), er vermeidet Reflexionen, erzeugt bei Bedarf Schatten und erhöht manchmal auch Kontraste, also das Gegenteil von einem Reflektor oder Aufheller, ein üblicher Begriff im Fotografielatein, Fahne/Flag und Dot (für die Kleinen) sind auch verwendete Begriffe, aber eher seltener im deutschen Sprachraum.

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robl21f

unregistriert

14

Sonntag, 9. Oktober 2011, 14:48

hallo hobbyfilmnf ......caaoss hats schon trefflich formuliert .... hier noch ein kleiner link dazu zur erklärung ....

http://www.fotocommunity.de/info/Lichtschlucker

gruss rob

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15

Sonntag, 9. Oktober 2011, 14:51

Na das ist mal interessant.
Dann mal ab zum Förster oder Amt oder nein, ich drehe auf einem Bauernhof, ich kenne dort einige Leute.
Riesen Umfeld, Mit Lichtung, Hof, Wald ect. Eben alles was ein Bauernhof so hat. Nur der Weg ist richtig lang...

CaaOss.TV

unregistriert

16

Sonntag, 9. Oktober 2011, 16:28



auch diese aussage ist mit vorsicht zu geniessen und gilt nicht generell .... der zusatz " i.d.R. " von caaoss.tv ist dabei zu beachten ! ..... auch aufnahmen vom stativ ( selbst ohne assi, neger oder reflektor ) bedürfen normalerweise einer drehgenehmigung wenn beispielsweise auf dem gelände von bahnhöfen u.ä. gedreht wird


Aber Bahnhöfe in D. sind eben genau kein öffentlicher Verkehrsraum i.s.d.G., wenn auch öffentlich zugänglich, sondern (von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen) _Privatgelände_ der Deutschen Bahn.

Zitat

- obwohl dies "öffentlicher verkehrsraum" ist ....


s.o.

Zitat

ebenso beispielsweise in der münchner fussgängerzone ( ebenso öffentlicher verkehrsraum ) bedarf es einer genehmigung ( normalerweise ! ) selbst wenn nur ein stativ aufgestellt wird ;


Auch da gilt schlicht das evtl. nötige Sondernutzungsrecht welches sich aus der StVO ergibt.

Zitat

ebenso in einem öffentlichen park mit kleinem see bedarf es einer drehgenehmigung ....


Die mögen öffentlich zugänglich sein, können aber im Einzelfall privat oder (mehr oder weniger) staatl. unter gesonderten Bedingungen betrieben werden.

Zitat

ich weiss dies auf nachfrage beim KVR,


?? Irgendwelche regionalen Verkehrsbetriebe, Kreisverwaltungsreferat München, Verkehrsüberwachung der Stadt München oder was?

Evtl. Privatgelände oder Süddeutsche Korinthenkackerei, kläre mich auf!

Zitat

da ich selbst mal bei einem dreh dabei war wo nur mit stativ und mikro aufnahmen gemacht werden sollten und auf drehabbruch bestanden wurde - gottseidank war ich nur zufälliger beobachter :-) ) .... dies wie gesagt gilt für münchen, woanders kann dies anders ausschauen, denn diese drehgenehmigungen und richtlinien/vorschriften sind nicht einheitlich


Richtig, hier in Kölle z.B. wird vieles lockerer genommen, da sind täglich mehrere Dutzend prof. Kamerateams unterwegs, von Amateuren ganz zu schweigen...

Zitat

und von ort zu ort verschieden, eine einheitlich gültige aussage kann deshalb niemand treffen, nur die zuständigen behörden und stellen vorrot können verbindliche aussagen machen


Auch richtig, deshalb ist aber nicht zwingend vorauseilender Gehorsam erforderlich.

Zitat

es heisst also: im zweifelsfalle immer vorher nachfragen ! .... das kostet nix und man weiss woran man ist


Nee, ich stehe eher auf dem Standpunkt nicht unnötig schlafende Hunde zu wecken, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

joey23

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17

Sonntag, 9. Oktober 2011, 16:35

Mal allg. was zu Drehgenehmigungen:

Wer nur so mit einer Kamera rumhantiert und sei es auch mit Stativ und evtl. gar noch einem Assi dazu mit Reflektor und oder Neger und oder mit ein bisschen Lichtanlage, benötigt im allg. für Fussgänger betretungsberechtigtem öffentlichen Verkehrsraum i.d.R. _keine_ Drehgenehmigung.

Erst wenn man quasi diesen Verkehrsraum erheblich in seiner Nutzbarkeit einschränkt (z.B. durch größere Mengen Equipment oder nötige Absperrungen) oder eine Gefahr für andere darstellt, benötigt man ein sog. Sondernutzungsrecht i.d.R. durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt), das gilt aber auch für alle anderen möglichen Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum, z.B. solche durch (private) Baumaßnahmen bedingte.

Wälder sind in Deutschland i.a. per Gesetz frei für Jedermann zugänglich (zu halten, von wenigen Sonderregeln einmal abgesehen), auch dort sollte nur bei größeren Behinderungen, Eingriffen, Sperrungen, Gefährdungen und in Naturschutzgebieten eine Erlaubnis erforderlich sein.

Bei Privatgeländen ist der Eigentümer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen der erste Ansprechpartner, Einschränkungen kann es aber auch hier geben, z.B. wegen Gefährdung, Ruhestörung, sonstige Belästigung etc.

Es gelten ansonsten ohne gesonderte Genemigung stets die Gesetze und Vorschriften die auch ohne Filmdreh auf einem Gelände gelten würden.


Quelle zu diesen Aussagen?

Wikipedia sagt etwas anderes.
http://de.wikipedia.org/wiki/Drehgenehmigung

Zitat

Eine Drehgenehmigung ist die Erlaubnis des Eigentümers eines Motivs, dieses für das Drehen einer Film- oder Fernsehaufnahme zu verwenden. Das Erteilen einer Drehgenehmigung kann mit einer Gebühr verbunden sein.
(...)
Auch für den Hobbyfilmer ist eine Drehgenehmigung von Bedeutung. Diese kann vom Filmer in Gebäuden oder auch Plätzen verlangt werden obwohl diese öffentlich zugänglich sind. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob die Aufnahmen später kommerziell genutzt werden sollen.
Nordisch bei Nature!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »joey23« (9. Oktober 2011, 16:42)


CaaOss.TV

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18

Sonntag, 9. Oktober 2011, 16:46

zitierte die Wikiprawda


Mein Rat, befasse Dich intensiv mit folgenden Themen, Urheberrecht (nicht nur jenes des Fotografen/Filmers), Persönlichkeitsrecht, Nutzungsrecht, Hausrecht, Recht der freien Meinungsäußerung, Sondernutzungsrechten im öffentlichen Verkehrsraum auf Grundlage der in Deutschland gültigen Rechtsnormen, bevor Du irgdnwelche aus dem Zusammenhang gerissenen Wikipediazitate in den Raum wirfst.

joey23

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19

Sonntag, 9. Oktober 2011, 16:54

Ich wüsste nicht, warum ein Wikipedia-Zitat zum Thema Drehgenehmigung aus dem Zusammenhang gerissen sein sollte, schließlich geht es um Drehgenehmigungen und es belegt deine Aussagen eindeutig als falsch.

Irgendeine Quelle für deine Aussagen bleibst du also schuldig. Möge sich jeder seine eigene Meinung bilden.

Danke, ich hatte Urheberrecht lange genug im Studium, kein Bedarf mehr mich weiter damit zu befassen.
Nordisch bei Nature!

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »joey23« (9. Oktober 2011, 17:20)


robl21f

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20

Sonntag, 9. Oktober 2011, 16:55

hallo nochmal

@ caaoss.tv

wie man das nun genau bezeichnet ist mal zweitrangig ... wir sprechen hier - einfach und allgemein verständlich ausgedrück - um öffentlich zugängliche plätze/orte .... ob diese nun privat sind (bahnhöfe ect ) oder " öffentliches allgemeingut " ist eben im zweifelsfalle vorher zu erfragen und die zuständigkeit abzuklären ...

KVR = Kreisverwaltungsreferat ..... falls es jemand in oder um münchen interessiert sind hier die zuständigen stellen für drehgenehmigungen zu ersehen ( nicht für alles ist das KVR zuständig, wäre aber im zweifelsfalle erste anlaufstelle ) :

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strve…gung/index.html

wie schön erwähnt sind drehgenehmigungen nicht überall gleich, .... und solange man schlafenden hunden nicht auf den schwanz tritt ist das sicher kein problem, passierts aber doch aus irgendwelchen gründen beissen sie um so heftiger ... ich für meinen teil stell ihnen lieber sicherheitshalber vorher ein leckerchen daneben .... aber wie du schon richtig sagtest : das muss jeder für sich selbst entscheiden ....

gruss rob

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