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Savagedog

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1

Mittwoch, 11. Mai 2011, 01:10

Fernseher aufnehmen während Sendung

Ich weiss nicht ob ich im richtigen Forum bin, wenn nicht bitte verschiebe,

Hallo,

wenn ich einen Film drehe und der Protagonist TV schaut und eine Sendung a la DSDS läuft und das in der Kamera zu sehen ist und der Protagonist sich sich darüber das Maul zereisst (sorry für den Ausdruck) wie sieht die Rechtslage da aus?

A) zwecks urheberecht für die Sendung
B) Verleumdung usw.

Vielen Dank

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (11. Mai 2011, 21:55)


Movie Visions

Sandwichmaker

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Mittwoch, 11. Mai 2011, 01:42

Wie immer gilt, dass Rechtsberatung hier strikt verboten ist. Wenn du zuverlässige Beratung möchtest, dann konsultiere einen Anwalt.

Rein hypothetisch würde ich aber sagen: Lass es sein, die Leute von RTL verstehen keinen Spaß. Du könntest das Konzept und den Titel ändern und was eigenes dafür drehen - quasi als Parodie. Dann könnte dein Schauspieler darüber wettern. Je nach dem wie nah du aber am Original dran bist, könnte es dennoch enorme Schwierigkeiten geben. Wie schon ausdrücklich gesagt: Berufe dich auf keine Antwort aus diesem Forum, sondern hol dir Hilfe vom Fach und nicht im Internet.

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3

Mittwoch, 11. Mai 2011, 16:59

Such mal nach "Zitatrecht"...;)

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Savagedog

unregistriert

4

Donnerstag, 12. Mai 2011, 20:33

Such mal nach "Zitatrecht"...;)

Okey ich habs ewig durchgelesen alles mögliche darüber bin dennoch nicht ganz schlüssig :-D

Einerseits heisst es "Nicht nur gewünschte Auseinandersetzungen zulässig
Nicht erheblich ist, ob mit den Mitteln des Zitats eine gesellschaftspolitisch
wünschenswerte geistige Auseinandersetzung oder ein politischer Meinungskampf
erfolgen. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen gehört lediglich, dass die Wiedergabe des
fremden Bildes oder Filmausschnitts - in Gänze oder in Teilen - zu Zitatzwecken erfolgt,
was sich auch in der objektiven Gestaltung niederschlagen muss. Der Zitatzweck kann nur
dann als gegeben angesehen werden, wenn zwischen dem eigenen und dem fremden
Werk eine innere Verbindung hergestellt wird: wenn das fremde Werk als Beleg oder als
Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient, die es verarbeitet. Hiervon
ausgehend könnte man daran denken, dass ein zu Belegzwecken zitiertes Großfoto
(beispielsweise ein Bild von Marlene Dietrich aus ihrer Zeit als »Star«) veröffentlicht wird,
um zu belegen, dass eben dieses Bild eine Fälschung darstellt." Zitat auf http://www.mediaculture-online.de/ von Flechsig, Norbert P. in seinem Artikel Zitieren beim Bewegtbild. Das Zitatrecht im
Filmbereich

Andererseits aber auch "Unveränderte Übernahme
Ein zulässiges Zitat kann grundsätzlich nur bei unveränderter Übernahme eines
Fremdwerkes oder von fremden Werkteilen vorliegen (§62 UrhG Änderungsverbot). Es ist
daher im Rahmen des Zitatrechts grundsätzlich unzulässig, einen Filmausschnitt mit
einem Kommentar zu übersprechen, ohne sich hiermit auseinanderzusetzen, andernfalls
dies erleichtert zu einer unzulässigen Illustration führen kann. Diese Bedenken bestehen
hingegen nicht bei der Einblendung und gleichzeitigen Kommentierung einer Fotografie."

ist es jetzt zulässig wenn mein Protagonist TV schaut und die Sendung sieht und dann beginnt diese mit eigenen Gedanken zu kommentieren?

jupiieh

unregistriert

5

Montag, 16. Mai 2011, 01:38

ich sage, es kommt auch darauf an, für wen du den film machst.. wird er
in irgendeiner Art fremden Menschen vorgeführt, die du gar nicht kennst,
dann laß die finger davon. Deutschland ist voll von Ar.....ern, die nur
dazu da sind, Opfer zu suchen, die sie fertig machen
können/dürfen/wollen...

wenn du die Kontrolle darüber behälst, wem du das Ergebnis zeigst, dann mach damit was du willst und wie du es willst.

wo kein Kläger, da kein Richter. Aber fordere dieses Sprichwort nicht heraus. 8-)

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