Ich frage mich schon seit Längerem, ob da vieles heißer gegessen wird , als es gekocht wird. Zur Rechtslage hat HTS HetH mit Sicherheit recht. Andererseits sind youtube und vimeo voll von Beispielen, wo "Originalmusik" zur Untermalung verwendet wird mit Hinweisen auf Titel und Interpret . (Ich selber habe mich an diesen Übertretungen auch beteiligt
, muß ich zugeben). Soll keine Aufforderung zur Übertretung von Gesetzen sein, also nicht falsch verstehen.
Gruß,
Kalle