Es gibt interessante Urteile zu genau solchen Fragen:
Du kannst rechtlich gesehen folgendes nicht schützen:
- Werke deren Schutzfrist abgelaufen ist (70 Jahre nach dem Tod des Autors)
- Ideen
- tatsächliche Geschehen (Untergang Titanic)
- historische Geschehen (zweiter Weltkrieg)
- naturgegebene Vorgänge (Sturmflut Hamburg)
- Tatsachengehalt von Biografien
- Methoden, Stilrichtungen (Dogma, Expressionismus, Dadaismus)
- Althergebrachtes (Märchen, Volkslieder)
- Werke, die aus dem Urheberrecht herausgenommen wurden, wie z.B. Gerichtsurteile
Allgemeiner Sprachgebrauch oder Wörter daraus sind generell nicht schützenswert, sonst hätte ich mir schon lange "IF", "AND", "OR", "NOT" geschützt und jeden Möchtegern-Bill-Gates zur Kasse gebeten...
Bei namensgleichen/-ähnlichen Filmtiteln zum Bespiel ist es
gerichtsabhängig, wie die entscheiden:
"Queen Kong" wurde abgelehnt, weil es Verwechslungsgefahr zu "KingKong" gäbe,
bei "Drei Uhr nachts" und "Stockholm zwei Uhr nachts" wurde hingegen eine Verwechslungsgefahr abgelehnt.
Ich kann jedem zu diesem Thema das Buch "
Filmrecht für Drehbuchautoren" von Heidrun Huber (RA´in für Filmrecht, München) an´s Herz legen,
da stehen für um die 15,-€ wirklich wichtige Dinge zu diesem Thema drin (ISBN: 3-89669-436-7).