Ich hatte im allgemeinen 'Urheberrechte' Thread schon gefragt, da jetzt aber innerhalb einer Woche keine Antwort erhalten. Deshalb kopiere ich meinen Beitrag von dort jetzt einfach mal hierhin.
(falls das ein Problem ist kann ja entweder dieser thread, oder aber mein ursprünglicher Beitrag gelöscht werden).
Hier nochmal meine Fragestellung:
Wie so viele habe ich mal eine Frage zu einigen Begrifflichkeiten bezüglich Verwendung von Musik.
Ich habe in meinem letzten Kurzfilm jetzt ausschließlich Musik von folgender Website verwendet:
http://opsound.org/
Unter den rechtlichen Bestimmungen dort findet sich unter anderem der folgende Satz:
"(...)This means that you must release the resulting film or video under the identical license"
Gut. Nun habe ich aber - muss ich zu meiner Schande gestehen - keinen blassen Schimmer, was genau das bedeutet. Was darf ich oder darf ich nicht mit dem fertigen Kurzfilm machen?
Im internet veröffentlichen mit Quellenangabe, klar, ja. Wie sieht es aber aus mit der Teilnahme an einem Filmfestival zum Beispiel? Und ab wann ist die Verwendung 'commercial' - angenommen ich gewinne bei einem Festival einen Geldpreis damit, fällt das dann schon in die Spalte?
Zuerst wollte ich einfach die entsprechenden Künstler persölich anschreiben und einfach kurz um Erlaubnis bitten. Dabei ergab sich aber leider folgendes Problem: Die auf der Seite angegebenen Email Adressen scheinen entweder gar nicht mehr zu existieren, oder es kam nach kurzer Zeit eine Fehlermeldung. Kurz: Ich habe rechtlich keine Ahnung, wo ich mit der Musik stehe, die jetzt schon fest in meinen Film eingebunden ist.
Kann mir irgendjemand Klarheit verschaffen?