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Dienstag, 9. Februar 2010, 22:47

Namen von Künstlern und deren Alben im Film

Hallo Leute,

Wie schaut es mit den Rechten aus, wenn man im Film den Namen eines Musikers verwendet. Beispielsweise in einem Dialog zweier Charaktere der Name "Bushido" oder sonstiges fällt. Und wie schaut es mit dem Titel eines seiner Alben aus.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sein Name urheberrechtlich geschützt ist, sein Album dagegen schon. Unter welchen bedingungen darf man die Namen verwenden? Tut mir Leid für diese eigentlich simpel klingende Frage. Ich habe mit solch rechtlichem Zeug absolut keine Ahnung.

Ich danke im Voraus.
mfg

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (9. Februar 2010, 23:22)


Hindenburg Films

unregistriert

2

Dienstag, 9. Februar 2010, 22:52

Vorsicht: Bushido ist bekannt dafür, Abzumahnen. Es gibt da ne Story vonner Frau, die bei nem Ebayverkauf von nem Pullover sowas wie "Bushido-Style" dazugeschrieben hat, was letztendlich ihren Ruin bedeutete...

Joshi93

JK FILMS

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3

Dienstag, 9. Februar 2010, 23:04

Also ich hab damals mal nen Film geplant gehabt wo ich einen Track von Bushido verwenden wollte (ja das waren dunkle zeiten :D) aber ich ahb mich nicht getraut das einafch so zu machen, hab ne mail dorthin geschickt gehabt und die haben geantwortet, dass ich den Film machen darf und den track benutzen darf solange ich ihn net online zum download bereitstelle.

Von daher..


PS: hab mal die Mails rausgekramt:

Erste Antwort nach der Anfrage war:

Zitat

Bitte erläutere uns doch genau, wofür du die Songs benötigst, wem sie wann und wo präsentiert werden und ob daraus weitere Präsentationen oder ein finanzielle Gewinn resultieren könnten.


MfG,


ersguterjunge Management / Danny "D-Bo" Bokelmann


Dann habe ich geantwortet und gesagt dass es zum download bereit gestellt werden würde und die dann:

Zitat

Hey…



Da du erwähnt hast, dass der Film als Download angeboten wird, muss ich dir die Nutzung leider untersagen.

Wir wünschen dir dennoch viel Erfolg mit deinem Beitrag.



MfG,


ersguterjunge Management / Danny "D-Bo" Bokelmann

docjameson

unregistriert

4

Dienstag, 9. Februar 2010, 23:10

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sein Name urheberrechtlich geschützt ist, sein Album dagegen schon. Unter welchen bedingungen darf man die Namen verwenden? Tut mir Leid für diese eigentlich simpel klingende Frage. Ich habe mit solch rechtlichem Zeug absolut keine Ahnung.

Das solltest Du aber. Der Name ist bei Künstlern ein Markenzeichen, der oft auch urheberrechtlich geschützt ist. Dabei zählt noch nicht einmal unbedingt, dass die "Marke" in den gängigen Publikationen und rechtlichen Markenschutzmechanismen eingetragen ist. Ich selbst habe das ganze mehrmals mit meinem Bandnamen durch und habe trotz Nichteintragung immer Recht bekommen bzw. konnte dagegen vorgehen. Hier zählten allein die Publikationen und deren Erscheinungsdatum. Wenn Du so etwas benutzen möchtest, rate ich Dir, immer bei den relevanten Stellen nachzufragen, ob Du das darfst.

5

Dienstag, 9. Februar 2010, 23:17

Hmm. Das bedeutet, dass die Bild Zeitung von allen Prominenten deren Namen sie auf ihren Seiten abbildet eine Erlaubnis einholt diese auch abbilden zu dürfen? Das halte ich ehrlich gesagt für sehr unrealistisch und daher habe ich lieber nochmal nachgefragt. Anscheinend oder zumindest den Beiträgen hier nach ist es wirklich nicht erlaubt... Eventuell frage ich mal Bushido :thumbup:

Bubbax84

unregistriert

6

Dienstag, 9. Februar 2010, 23:18

Wie ist denn dann die Sache bei der Presse?
Ist es dort durch die Pressefreiheit geregelt das die Journalisten die Namen verwenden dürfen bzw. abfilmen/abdrucken?
Ich kann mir schlecht vorstellen das dort jedesmal um Erlaubnis gefragt wird ;)

EDIT: Ups du warst schneller :D

docjameson

unregistriert

7

Mittwoch, 10. Februar 2010, 10:26

An dieser Stelle greifst Du ein anderes Thema auf: die Berichterstattung. Wenn ein öffentliches Interesse besteht, ist es nach dem Gesetz erlaubt, über prominente Personen etwas in den Medien zu berichten. Sofern es nicht die Intimsphäre verletzt kannst Du sicherlich Bild und Ton dieser Person auch verwenden. Aber ein richtiger Film hat mit tages/wochenaktueller Berichterstattung wenig zu tun. Und trotz Pressefreiheit und öffentlichem Interesse siehst Du immer wieder, dass Prominente regelmäßig gegen Tageszeitungen, Boulevardblätter oder Fersehmagazinen rechtlich vorgehen...

8

Donnerstag, 11. Februar 2010, 09:08

z.B. Prad Bitt hat doch in England eine Zeitschrift angeklagt das sie das Gerücht der Scheidung veröffentlicht haben.

Aber ich denke mal nicht das wenn du in deinem Film Bushido sagst gleich ne anzeige bekommst.

Volljährig bist du bestimmt nicht...

also wird er dich kaum wegen sowas anzeigen können. :D

EDIT: Oh du bist schon 21 aber trotzdem...

9

Donnerstag, 11. Februar 2010, 09:11

Schaut mal nach "Zitat-Recht", dann wißt ihr, wie ihr´s machen müßt!

ArtOfMySelf

unregistriert

10

Donnerstag, 11. Februar 2010, 12:23

Ich habe die Erfahung gemacht, dass, wenn man Musik einspielt, den Film aber nicht verkauft, sollte man nur am Ende den Liednamen sowie Interpreten nennen.

Bubbax84

unregistriert

11

Donnerstag, 11. Februar 2010, 12:25

Ich habe die Erfahung gemacht, dass, wenn man Musik einspielt, den Film aber nicht verkauft, sollte man nur am Ende den Liednamen sowie Interpreten nennen.
Nein es geht nur darum, eine bestimmte Person bzw. eines seiner Werke beim Namen zu nennen ... wir wollen keine Songs einspielen oder ähnliches ...

12

Dienstag, 16. Februar 2010, 13:15

Schaue mir gerade einen Kurzfilm an: "Der letzte nüchterne Mensch" (http://vimeo.com/8446663)



Da wird in Minute 04:40 im Hintergrund Michael Jackson gespielt. Wie kann das mit legalen Dingen zugehen? Haben die die Rechte dafür gekauft?

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