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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NHP« (10. August 2009, 11:58)
Eine Alternative gibts aber noch, wir könnten die Szene auch in der Straßenbahn drehn in Stuttgart, denn da ist dann die SSB AG verantwortlich und bei denen würde ich auch gern nach ne Genehmigung fragen, da die viel netter sind als die Bahnangestellten, mit denen habe ich nämlich nur schlechte Erfahrungen gemacht und ich mag die überhaupt nicht. Vielleicht kann mans dann bissle nachvollziehn wieso ich mir den Aufwand da nicht geben will für ne 30 Sekunden Szene.
Vielleicht kann mans dann bissle nachvollziehn wieso ich mir den Aufwand da nicht geben will für ne 30 Sekunden Szene
Zitat
Wichtig ist besonders der [...] Satz: Die Genehmigung ist zum Schutz des Filmteams. Das wird leider oft nicht erkannt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mp-cw« (10. August 2009, 15:13)
genau so sieht es aus, ich wollte lediglich wissen ob sich rechtlich jemand damit auskennt. Warum könnt ihr nicht einfach auf die Frage antworten und müsst gleich die Person verurteilen dafür. Ich wollte nicht dass ihr mein Handeln kommentiert und schon gar nicht wollte ich von jemandem ne Absolution erteilt bekommen. Was soll mir das auch bringen wenn mir jemand sagt, ja machs ruhig. Ich hab selber gesagt dass ich für die Konsequenzen gerade stehn werde, das is meine Sache. Es ist auch meine Sache ob ich es einsehe für etwas eine Genehmigung zu holen für das man eigentlich keine brauchen sollte. Nur weil es so in einem Gesetz steht ist es noch lang nicht legitim.@Sebastian:
ich glaube 'fakeboy' hatte sich erhofft hier auf jemanden zu treffen der sich
mit der gesetzesgrundlage auskennt. -> ob man nachträglich belangt werden kann,
wenn man ohne drehgenemigung gedreht hat ( quasi wenn verantwortliche - in diesem
fall der DB - den film mal sehen und sich beschweren sollten)
und das finde ich auch nicht uninteressant ... sollte sich hier jemand auskennen und bestätigen
das man im nachhinein dafür nicht bestraft (o.ä) werden kann wäre das doch ein klares statement
das weiterhelfen würde. ( im gegensatz zu: ,,ich hab das auch mal gemacht und is nichts passiert''!!)
Also nochmals, ich will nicht wissen was ihr von meinem Handeln haltet oder dass ihr mich be-/verurteilt dafür was ich da machen will. Es ging lediglich um die rechtliche Lage und dass ich mir ne Genehmigung holen könnte weiß ich auch. Aber so zu tun als wäre das die schlimmste Straftat nur weil es verboten ist, das ist doch lächerlich. Klar könnte ich auch warten bis die Ampel grün wird und wie viele von uns gehn trotzdem über rot weils bequemer ist und was ist daran verwerflich wenn keine kleinen Kinder in der Nähe sind und auf der Straße eh nichts los ist.
haha wie geil bist du denn eigentlich? Das Strafmaß verdoppeln? Sollen sie mir den Film gleich 2 mal wegnehmen? Und außerdem handelt es sich dabei um keine Straftat. Es ist genau so wenig ne Straftat über ne rote Ampel zu gehn.Also nochmals, ich will nicht wissen was ihr von meinem Handeln haltet oder dass ihr mich be-/verurteilt dafür was ich da machen will. Es ging lediglich um die rechtliche Lage und dass ich mir ne Genehmigung holen könnte weiß ich auch. Aber so zu tun als wäre das die schlimmste Straftat nur weil es verboten ist, das ist doch lächerlich. Klar könnte ich auch warten bis die Ampel grün wird und wie viele von uns gehn trotzdem über rot weils bequemer ist und was ist daran verwerflich wenn keine kleinen Kinder in der Nähe sind und auf der Straße eh nichts los ist.
In Deinem Fall ist es eine Vorsatztat, was i.d.R. das Strafmaß verdoppelt. Ich für meinen Teil hoffe, das irgend jemand an Dir ein Exempel statuiert.
Ach ja und ich kündige gleich noch eine "Straftat" an, ich gehe jetzt gleich aus dem Haus, fahre mit meinem Auto auf eine Parkscheinpflichtigen Parkplatz und löse keinen Parkschein.