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1

Sonntag, 12. Juli 2009, 01:31

Darf ich Polizisten filmen?

Ist es erlaubt Polizisten zu filmen? Z.B. war ich heute bei einer Demonstration mit meiner Kamera um einen journalistischen Beitrag zu erstellen. Dabei habe ich mich gefragt, ob ich nun auf die Unifomierten draufhalten darf oder nicht? Haben es die Beamten im Dienst hinzunehmen wenn sie jemand filmt oder haben sie genauso ein Recht auf das eigene Bild?
Wenn mir ein Polizist sagt, ich solle ihn nicht filmen, muss ich dann die Kamera wegdrehen?
Gibt es einen Unterschied ob der Polizist im Einsatz ist oder nicht?
Ist der Sachverhalt anders, wenn ich einen Presseausweis habe?

So viele Fragen, ich hoffe sie wurden noch nicht gestellt (habe nichts gefunden) und mir kann jemand helfen. Danke schonmal. :)

SebastianK

unregistriert

2

Sonntag, 12. Juli 2009, 10:16

Angaben ohne Gewähr....

Aber so weit mein Kenntnisstand mich nicht täuscht, sind Polizisten Personen des öffentlichen Lebens und dürfen gefilmt werden. Ähnlich den Promis, die man ja auch ohne Zustimmung in ihren peinlichsten Situationen ablichten darf.

Nur diskreditieren darf man einen bestimmten Polizisten nicht. Also nie einen einzelnen filmen und verwursten :D

Wie es aussieht, wenn er das Filmen verbietet, weiß ich nicht. Ich denke aber, dass er nicht mehr als einen Platzverweis aussprechen darf.

Mr Dude

unregistriert

3

Sonntag, 12. Juli 2009, 10:39

Ähnlich den Promis, die man ja auch ohne Zustimmung in ihren peinlichsten Situationen ablichten darf.


Stimmt nicht ganz. Prominente sind in ihrem Privatleben genauso geschützt wie jeder andere Mensch. Fotographierst du sie in privaten Situationen, können sie dich ebenso verklagen, wie ein normaler Mensch. Wobei es da einige Einschränkungen gibt. Die Caroline-Urteile, die das ganze regeln sind für mich da stellenweise etwas widersprüchlich.

Wie das mit den Polizisten ist weis ich aber nicht...

4

Sonntag, 12. Juli 2009, 11:47

Dein Presseausweis berechtigt Dich erstmal zu gar nichts. Den gibt´s nämlich offiziell gar nicht als rechteverschaffendes Dokument.

Polizisten sind keine Personen des öffentlichen Lebens. (oder sind die Bundeskanzlerin, Fußballgott, o.ä.?)

Wenn sie in einer Menge mit mehr als 10 Personen zu sehen sind, ist es wiederum kein Problem.

Hier noch zwei interessante Links...:

Pressefreiheit? und Mißbrauch der Polizeigewalt...
Vorsicht! Beide Videos beeinhalten Gewaltszenen...!

Marcus Gräfe

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5

Sonntag, 12. Juli 2009, 12:42

Wenn sie in einer Menge mit mehr als 10 Personen zu sehen sind, ist es wiederum kein Problem

Gibt es die Regelung speziell für Polizisten? Denn bei "normalen" Personen gibt es so eine Regelung definitiv nicht. Das Kunsturhebergesetz haben wir in der Schule rauf und runter behandelt.

6

Sonntag, 12. Juli 2009, 13:52

Ergibt sich das nicht aus den Definitionen...? Menschenmenge = ab x Personen...
Recht auf eigenes Bild gilt dann nicht mehr in Menschenmengen größer 10 Personen (ich meine, es waren zehn...)
oder wenn man eh unkenntlich zu sehen ist... (Totalaufnahme im Fußball-Stadion, Fußgängerzone, etc.....)
Ich meine aber auch, daß Polizei-Einsätze generell nicht gefilmt werden dürfen (kann je nach Bundesland variieren..)
Jetzt müßte man mal die ganzen Gesetze vorliegen haben, ich hatte das vor langer Zeit mal recherchiert,
kann auch sein, daß sich da mittlerweile einiges geändert hat.

Im genauen Gesetzestext stand das damals relativ genau definiert drin.

Alfanje

unregistriert

7

Sonntag, 12. Juli 2009, 14:28

Ich glaube bei Fotos ist es auch so, bei weniger als 4 personen zählt es als eine art portrait und darf nicht veröffentlicht werden - alles andere könnte als "landschafts"- portrait gewertet werden

Marcus Gräfe

Administrator

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8

Sonntag, 12. Juli 2009, 15:11

Hier ist das ganze Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/kunstu…R000070907.html

Und wie gesagt, es gibt darin nirgendwo eine Angabe mit einer bestimmten Anzahl an Personen.

Blaulichtreporter

unregistriert

9

Freitag, 17. Juli 2009, 20:16

Ich kann dazu auch nichts genaueres sagen aber ich filme öfter Polizei- und Feuerwehreinsätze. Hin und wieder kommen auch schreiende Polizisten oder Feuerwehrleute auf mich zu und erzählen mir was von "Rechte vom eigenen Bild" und das ich Sie nicht filmen dürfe. Ich antworte immer das er ein Beamter bzw Mitarbeiter im öffentlichen Dienst des Landes Berlin (oder Brandenburg) sind und ich sie filmen darf wie ich das möchte.
Nun habe ich entweder Recht oder die Beamten sind verunsichert jedenfalls sind Sie darauf immer gegangen und haben mich auch ohne weiteren Kommentar an der Einsatzstelle filmen lassen. Dazu muss ich sagen das ich noch nie in irgendwelchen Nachrichtenbeiträgen uniformierte Feuerwehrleute oder Polizisten gesehen habe die unkenntlich gemacht worden sind. Was anders wird es sein wenn einer der Uniformierten direkt betroffen ist zB das die Frau eines Polizisten der auch an der Einsatzstelle ist getötet worden ist und er da zusammenbricht o. ä.?!

Tobias Claren

Dissident

Beiträge: 15

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10

Dienstag, 9. Januar 2018, 19:14

Auch 2009 war es wohl nicht anders, aber vor einiger Zeit ging die Frage durch die Medien, und Ich meine ein Urteil hat bestätigt dass Polizisten im Dienst Personen des öffentlichen Lebens und der Zeitgeschichte sind. Und damit auch kein "Recht am eigenen Bild" haben, wenn sie im Dienst sind.
Dabei ist es egal ob 1 Polizist, 10 oder 100.
Und ob man nur auf einen voll drauf hält.
Ja, auch StGB 201 dürfte im Dienst eigentlich nicht anwendbar sein. Denn man darf die Polizisten auch heimlich mit Ton filmen.

Das Bundesverwaltungsgericht sagte:
"Der Einsatz von Polizeibeamten, namentlich ein Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Kunsturhebergesetzes ein zeitgeschichtliches Ereignis dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen."

Hier zu finden:
https://www.lawblog.de/index.php/archive…afieren-lassen/

Dort steht auch ausdürcklich:
"Es bedarf also keiner Erlaubnis, wenn Journalisten Polizisten im Dienst fotografieren wollen. Ebenso wenig können Polizisten den Aufnahmen wirksam widersprechen. Diese Bilder dürfen dann auch veröffentlicht werden."

(...)

"Die Wertung des Gerichts, dass Polizeieinsätze zeitgeschichtliche Ereignisse sind, wird auch Auswirkungen auf Fotografierverbote gegenüber Menschen haben, die keinen Presseausweis besitzen. Auch wenn diese sich – vielleicht – nicht auf die Pressefreiheit berufen können, so gelten die Freiheiten des Kunsturheberrechtsgesetzes doch für jedermann. Das Urteil wird es deshalb auf jeden Fall allen Zeugen von Polizeieinsätzen leichter machen, sich gegen ein Fotografierverbot zu wehren."



Hier noch ein Anwalt der dazu gebloggt hatte:
https://hoesmann.eu/bverwg-erlaubt-das-f…von-polizisten/

Und das "Beste" nach nach diesem Urteil 2012 gab es massenhaft Zeitungen die weiter behaupteten es wäre verboten...
"Kohlpresse"?!? Der hat ja damals statt 1983 Glasfaser in ganz Westdeutschland legen zu lassen aus persönlichem Kalkül lieber Kabelanschluss legen lassen.
Aus reinem Hass gegen Monitor und Panorama. Er wollte so das Privatfernsehen als erhoffte konservative Konkurrenz fördern...


Und einfache Polizisten fallen nicht unter die genannten "gefährdeten Beamten". Auch wenn man sie Zwecks "Anprangerung" auf z.B. YouTube hoch lädt.
Aus einem UHD-Video kann man auch noch gute Standbilder inkl. "Portraits" machen...

Ärzte müssen sich mit Klarname und Adresse bewerten lassen.
Also müssten sich auch Polizisten mit Klarane und Dienstadresse bewerten lassen. Das Gleiche gilt für Richter und Staatsanwälte.


Ja, in Artikeln wurde dann auch irgendwo klar gestellt dass man ganz bewusst und mit dem Vorsatz eine Datenbank zu erschaffen vor der Wache alle Polizisten fotografieren darf...

Auch dass die Polizei nicht ohne weiteren Grund das Recht hat die Personalien einer fotografierenden/filmenden Person zu verlangen...

Auf Demos darf die Polizei auch erst mal nicht filmen, sondern einschalten erst wenn eindeutig einer Straftat vorliegt.
Ich glaube sie dürfen sie nicht mal ausgeschaltet auf die Demo richten (weil das einschüchtert).

Bürger hingegen dürfen auf einer Demo so oft und lang wie sie wollen alles und jeden filmen...


Ich fand zwar eine Seite "Copwatchffm", aber es ist nicht ersichtlich ob die was mit der "non profit organisation" zu tun haben die 1990 gegründet wurde...
Wäre interessant zu erfahren ob man einfach eine Deutsche Version gründen kann.

Man muss nicht fragen ob man filmen darf, muss es nicht sichtbar machen, muss nicht fragen ob man verfremden soll, oder ob man es veröffentlichen darf.




Ich finde es sollte jetzt "Copwatch Deutschland" gegründet werden.
Mit Empfehlungen zu Technik, unauffälligen und verstecktem filmen (zusätzlich und auf öffentlichen Veranstaltungen kann man auch mit Schild am Körper abschrecken) etc..


Auch eine App wie damals der "Coprecorder" wäre gut.
Das hat die Polizei so zittern lassen, dass es eine PDF gab in der davor gewarnt wurde ;-) :
https://www.bdk.de/lv/sachsen-anhalt/akt…o_Cop%20App.PDF

Das war/ist eine App, Ich glaube von der ACLU, die direkt nach dem filmen und fotografieren oder Audioaufnahmen diese auf einen Server überträgt. Aber eben in den USA, und die Kontrolle auf problematisches Material müsste jemand erledigen der Deutsch kann.

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt…bgehoert-werden

Widersprüchlich dort folgende beide Aussagen:
„Wer Gespräche, die grundsätzlich erstmal nichtöffentlich sind, wie zum Beispiel der Wortwechsel während einer Polizeikontrolle, heimlich aufzeichnet, macht sich strafbar“

Und:

Rechtlich keine Handhabe haben die Beamten dagegen, wenn Handy-Videos von Polizeieinsätzen gemacht und ins Netz gestellt werden. „Dagegen können wir nur etwas machen, wenn nicht die Maßnahme, sondern eine Person im Mittelpunkt der Aufzeichnung steht“, erklärt der Polizeisprecher.

Dass die da zwischen einer Person und mehreren Unterscheiden hat ja nichts mit StGB 201 zu tun.
Also wiedersprechen sich die Behauptungen bezüglich der Strafbarkeit nach StGB 201.
Angenommen Ich stelle ein Auto so ab:
https://i.imgur.com/1cVYbGU.jpg
Das ist NICHT illegal, wurde von einem Geicht für lelag erklärt.
Aber es lockt Polizisten an.
Wenn die nun beide davor stehen und in Glauben unbeonachtet zu sein Gewaltphantasien (Fresse polieren, Zähne rausschlagen etc.) aussprechen, dann sind es Polizisten im Dienst, und wenn im Auto eine Kamera läuft, und außen ein Mikrofon installiert wäre, müsste die Aufnahme und Veröffentlichung legal sein.

Und da wäre man beim Thema eines Dokumentarfilmes.
Man könnte ihn "Wesenstest" nennen. Wie bei Hunden sorgt man für Situationen in denen das Zielobjekt auf einen Charaktertest gestellt wird.

Es gibt übrgigens auch die Doku "Cop-Watch", war damals auf dem Tribeca Film Festival. Da geht es um die NGO "Cop-Watch".

Selon Fischer

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11

Mittwoch, 10. Januar 2018, 08:44

Sorry, aber du stellst die Sache sehr vereinfacht dar. Ich zitiere einfach mal aus einem von dir geposteten Beitrag (hast du den überhaupt gelesen, oder nur das, was du lesen wolltest?):

Zitat

"Pressefotografen dürfen nunmehr Polizeibeamte, auch solche eines SEK bei der Arbeit fotografieren. Sie müssen vor einer Veröffentlichung der Fotos jedoch das berechtigte Interesse der Polizeibeamten berücksichtigen, insbesondere dann, wenn es sich um Polizeibeamte handelt, die in einem Spezial Einsatzkommandos dienen und deren Enttarnung unter Umständen problematisch sein könnte.
Das Gericht trägt hier dem Umstand Rechnung, dass es sich bei Pressefotografen um Journalisten handelt, welche die journalistischen Regeln kennen und vor einer Veröffentlichung eines Fotos dieses auch mit den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen abwägen." Quelle: https://hoesmann.eu/bverwg-erlaubt-das-f…von-polizisten/


Polizisten haben durchaus ein Persönlichkeitsrecht, das gewahrt werden muss!