Auch 2009 war es wohl nicht anders, aber vor einiger Zeit ging die Frage durch die Medien, und Ich meine ein Urteil hat bestätigt dass Polizisten im Dienst Personen des öffentlichen Lebens und der Zeitgeschichte sind. Und damit auch kein "Recht am eigenen Bild" haben, wenn sie im Dienst sind.
Dabei ist es egal ob 1 Polizist, 10 oder 100.
Und ob man nur auf einen voll drauf hält.
Ja, auch StGB 201 dürfte im Dienst eigentlich nicht anwendbar sein. Denn man darf die Polizisten auch heimlich mit Ton filmen.
Das Bundesverwaltungsgericht sagte:
"Der Einsatz von Polizeibeamten, namentlich ein Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Kunsturhebergesetzes ein zeitgeschichtliches Ereignis dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen."
Hier zu finden:
https://www.lawblog.de/index.php/archive…afieren-lassen/
Dort steht auch ausdürcklich:
"Es bedarf also keiner Erlaubnis, wenn Journalisten Polizisten im Dienst fotografieren wollen. Ebenso wenig können Polizisten den Aufnahmen wirksam widersprechen. Diese Bilder dürfen dann auch veröffentlicht werden."
(...)
"Die Wertung des Gerichts, dass Polizeieinsätze zeitgeschichtliche Ereignisse sind, wird auch Auswirkungen auf Fotografierverbote gegenüber Menschen haben, die keinen Presseausweis besitzen. Auch wenn diese sich – vielleicht – nicht auf die Pressefreiheit berufen können, so gelten die Freiheiten des Kunsturheberrechtsgesetzes doch für jedermann. Das Urteil wird es deshalb auf jeden Fall allen Zeugen von Polizeieinsätzen leichter machen, sich gegen ein Fotografierverbot zu wehren."
Hier noch ein Anwalt der dazu gebloggt hatte:
https://hoesmann.eu/bverwg-erlaubt-das-f…von-polizisten/
Und das "Beste" nach nach diesem Urteil 2012 gab es massenhaft Zeitungen die weiter behaupteten es wäre verboten...
"Kohlpresse"?!? Der hat ja damals statt 1983 Glasfaser in ganz Westdeutschland legen zu lassen aus persönlichem Kalkül lieber Kabelanschluss legen lassen.
Aus reinem Hass gegen Monitor und Panorama. Er wollte so das Privatfernsehen als erhoffte konservative Konkurrenz fördern...
Und einfache Polizisten fallen nicht unter die genannten "gefährdeten Beamten". Auch wenn man sie Zwecks "Anprangerung" auf z.B. YouTube hoch lädt.
Aus einem UHD-Video kann man auch noch gute Standbilder inkl. "Portraits" machen...
Ärzte müssen sich mit Klarname und Adresse bewerten lassen.
Also müssten sich auch Polizisten mit Klarane und Dienstadresse bewerten lassen. Das Gleiche gilt für Richter und Staatsanwälte.
Ja, in Artikeln wurde dann auch irgendwo klar gestellt dass man ganz bewusst und mit dem Vorsatz eine Datenbank zu erschaffen vor der Wache alle Polizisten fotografieren darf...
Auch dass die Polizei nicht ohne weiteren Grund das Recht hat die Personalien einer fotografierenden/filmenden Person zu verlangen...
Auf Demos darf die Polizei auch erst mal nicht filmen, sondern einschalten erst wenn eindeutig einer Straftat vorliegt.
Ich glaube sie dürfen sie nicht mal ausgeschaltet auf die Demo richten (weil das einschüchtert).
Bürger hingegen dürfen auf einer Demo so oft und lang wie sie wollen alles und jeden filmen...
Ich fand zwar eine Seite "Copwatchffm", aber es ist nicht ersichtlich ob die was mit der "non profit organisation" zu tun haben die 1990 gegründet wurde...
Wäre interessant zu erfahren ob man einfach eine Deutsche Version gründen kann.
Man muss nicht fragen ob man filmen darf, muss es nicht sichtbar machen, muss nicht fragen ob man verfremden soll, oder ob man es veröffentlichen darf.
Ich finde es sollte jetzt "Copwatch Deutschland" gegründet werden.
Mit Empfehlungen zu Technik, unauffälligen und verstecktem filmen (zusätzlich und auf öffentlichen Veranstaltungen kann man auch mit Schild am Körper abschrecken) etc..
Auch eine App wie damals der "Coprecorder" wäre gut.
Das hat die Polizei so zittern lassen, dass es eine PDF gab in der davor gewarnt wurde ;-) :
https://www.bdk.de/lv/sachsen-anhalt/akt…o_Cop%20App.PDF
Das war/ist eine App, Ich glaube von der ACLU, die direkt nach dem filmen und fotografieren oder Audioaufnahmen diese auf einen Server überträgt. Aber eben in den USA, und die Kontrolle auf problematisches Material müsste jemand erledigen der Deutsch kann.
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt…bgehoert-werden
Widersprüchlich dort folgende beide Aussagen:
„Wer Gespräche, die grundsätzlich erstmal nichtöffentlich sind, wie zum Beispiel der Wortwechsel während einer Polizeikontrolle, heimlich aufzeichnet, macht sich strafbar“
Und:
Rechtlich keine Handhabe haben die Beamten dagegen, wenn Handy-Videos von Polizeieinsätzen gemacht und ins Netz gestellt werden. „Dagegen können wir nur etwas machen, wenn nicht die Maßnahme, sondern eine Person im Mittelpunkt der Aufzeichnung steht“, erklärt der Polizeisprecher.
Dass die da zwischen einer Person und mehreren Unterscheiden hat ja nichts mit StGB 201 zu tun.
Also wiedersprechen sich die Behauptungen bezüglich der Strafbarkeit nach StGB 201.
Angenommen Ich stelle ein Auto so ab:
https://i.imgur.com/1cVYbGU.jpg
Das ist NICHT illegal, wurde von einem Geicht für lelag erklärt.
Aber es lockt Polizisten an.
Wenn die nun beide davor stehen und in Glauben unbeonachtet zu sein Gewaltphantasien (Fresse polieren, Zähne rausschlagen etc.) aussprechen, dann sind es Polizisten im Dienst, und wenn im Auto eine Kamera läuft, und außen ein Mikrofon installiert wäre, müsste die Aufnahme und Veröffentlichung legal sein.
Und da wäre man beim Thema eines Dokumentarfilmes.
Man könnte ihn "Wesenstest" nennen. Wie bei Hunden sorgt man für Situationen in denen das Zielobjekt auf einen Charaktertest gestellt wird.
Es gibt übrgigens auch die Doku "Cop-Watch", war damals auf dem Tribeca Film Festival. Da geht es um die NGO "Cop-Watch".