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Dienstag, 7. Juli 2009, 15:51

Rechte Magix Xtrem Fotodesigner 6

Hallo ich hab eine Frage zu dem Magix Fotodesigner. Eigentlich nehme ich ja Photoshop leider hab ich da nur die Studentenversion und darf nichts gegen bezahlung machen . Weiß einer ob ich mit dem Magix Fotodesigner (also mit den Bildern die ich da mach ) geld verdinen dürfte . Ist zwar nicht wiirklich die beste Software aber besser als ne Strafe von adobe zu bekommen

http://www.magix.com/de/free-download/gr…-foto-designer/

Mfg H_P

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (7. Juli 2009, 17:39)


philphil

unregistriert

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Dienstag, 7. Juli 2009, 17:55

Wie will denn Adobe rausfinden das du ihre Software benutzt hast? Und woher wolln die wissen das du dafür Geld bekommst? Du musst ja nicht überall rumposaunen dass du Photoshop benutzt hast und dafür Geld bekommen hast. Also ich mein ja nur^ ^ :thumbsup:

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Dienstag, 7. Juli 2009, 18:21

Spoiler Spoiler

LIZENZBEDINGUNGEN FÜR MAGIX PRODUKTE (EULA)

1. VERTRAGSGEGENSTAND:
MAGIX gewährt Ihnen (Kunde) eine nicht ausschließliche Lizenz für das beiliegende MAGIX-Produkt. Sie erhalten das Recht, die erworbene Software und die Musik- und Video-Dateien auf einem Rechner (mit einer CPU oder auf einem Multiprozessor-Rechner) oder in einem Netzwerk unter der Bedingung zu nutzen, dass der Zugriff lediglich von einem Netzwerkrechner möglich ist. Erhalten verschiedene Netzwerkrechner Zugriff auf den Server ist für jeden einzelnen dieser Netzwerkrechner (Workstations) eine gesonderte Lizenz zu erwerben. Ist die Software in dem von Ihnen erworbenen Programmpaket auf mehr als einem Trägermedium (CD-ROM, DVD, Diskette) enthalten, erhalten Sie die Lizenz nur für eine Medienart. Das geistige Eigentum oder die sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben nach wie vor bei MAGIX.
Sie erkennen das geistige Eigentum an Software, Musik- und Video-Dateien, Sicherungskopien und Dokumentation seitens des Lizenzgebers an. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Nutzung der Lizenzprogramme liegt beim Käufer der Programme.

2. KOPIER- UND VERMIETUNGSVERBOT / SONSTIGE GEWERBLICHE NUTZUNG:
Das lizenzierte Programm sowie die schriftliche Dokumentation darf von Ihnen weder ganz noch auszugsweise kopiert werden. Eine Ausnahme gilt für die Herstellung einer Kopie der Software zu Sicherungszwecken.
Das lizenzierte Programm sowie die schriftliche Dokumentation darf von Ihnen in keinem Falle zu Erwerbszwecken vermietet oder in sonstiger Form zu Erwerbszwecken Dritten gegen Entgelt auf Zeit zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für eine Vermietung der Software in vorinstallierter Form auf einem Computer, der zu Erwerbszecken Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird.
Eine gewerbliche Nutzung der Software ist zulässig, soweit sie nicht den Punkten 1 bis 5 dieser Vereinbarung zuwiderläuft.

3. ÜBERTRAGUNG UND NEBENABREDEN:
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag auf Dritte ist bis auf die Weitergabe des rechtmäßig erworbenen MAGIX-Produktes durch den Berechtigten selbst nur mit Zustimmung von MAGIX möglich. Wird das rechtmäßig erworbene MAGIX-Produkt auf diese Weise vom Berechtigten weitergegeben, ist er verpflichtet, etwaige Sicherheitskopien zu vernichten und Installationen zu löschen. Keine von MAGIX oder einem MAGIX-Mitarbeiter abgegebene mündliche Erklärung kann die Wirksamkeit dieser Lizenzbedingungen abändern oder in Frage stellen.

4. ÄNDERUNGSVERBOT:
Nach Maßgabe der §§ 69 d, e UrhG dürfen Sie an der Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Gleichermaßen dürfen Sie die Software nicht in ihre Bausteine auflösen, nicht in Objektcode verwandeln, entschlüsseln, nachahmen oder in anderer Weise, als im Vertrag vorgesehen, nutzen.

5. NUTZUNG DER MUSIK- UND VIDEO-DATEIEN:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke (lediglich im privaten Bereich) verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung der Musik- und Video-Dateien ist daher nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von MAGIX erlaubt.
Die Pflicht zur Einholung einer schriftlichen Genehmigung entfällt, wenn das MAGIX-Produkt mit dem Hinweis "royalty free Content" bzw. "lizenzgebührenfrei" versehen ist nach folgender Maßgabe. Sämtliche Musikdateien von mit "royalty-free" bzw. "lizenzgebührenfrei" gekennzeichneten MAGIX-Produkten können im Rahmen damit geschaffener Musikwerke lizenzgebührenfrei für kommerzielle Zwecke unter der Bedingung genutzt werden, dass die damit erstellten Werke sichtbar den Vermerk (inkl. Logo) "MAGIX CREATION" tragen. Sie finden den entsprechenden Vermerk inkl. Logo auf unserer Internet-Seite http://www.magix.com unter der Rubrik Support. Sollten Sie keinen Internet-Zugang haben, rufen Sie bitte MAGIX an, um den Vermerk und das Logo per Post zu erhalten. Eine kommerzielle Verwendung der Musik-Dateien als solche ist nicht zulässig.
Für erstellte Werke, die mit den Produkten "MAGIX music maker professional", "MAGIX @udio & video office", "MAGIX @udio & video
office premium", "Samplitude 5.9" und deren Folgeversionen oder SEQUOIA und den dazugehörigen Musik-Dateien erstellt wurden, entfällt die
Verpflichtung zur Anbringung des Vermerks inkl. Logo.

6. SCHADENSERSATZANSPRUCH:
Die Schutz- und Urheberrechte an der lizenzierten Software und den Musik- und Video-Dateien stehen MAGIX zu. Sie können für jede Verletzung der Schutzrechte, die Sie zu vertreten haben, von MAGIX in Anspruch genommen werden.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG:
a) Ihnen ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können und dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen und alle Anforderungen des Kunden fehlerfrei sind bzw. fehlerfrei mit allen Programmen und Hardware Dritter zusammenarbeiten. Zusicherungen von bestimmten Eigenschaften oder über die Gebrauchstauglichkeit für die individuell vom Kunden geplante Anwendung, werden von MAGIX nicht abgegeben.
b) Werden dem Kunden Programme und Leistungen von MAGIX unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung auf den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln durch MAGIX beschränkt.
Die sonstige Haftung von MAGIX beschränkt sich im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
c) MAGIX haftet bei entgeltlichen Leistungen für Vermögensschäden aus allen vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen einschließlich des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (gleich aus welchem Rechtsgrund) lediglich in folgendem Umfang:
- Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht von MAGIX sowie seiner Erfüllungsgehilfen besteht nur bei der Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf.. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Körperschäden, Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
- Die Haftung von MAGIX erstreckt sich nicht auf vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass MAGIX Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sie erkennen an, dass zur Vermeidung von Schäden an und dem Verlust von eigenen Daten regelmäßig und gewissenhaft Sicherheitskopien zu erstellen sind. MAGIX haftet daher nur für durch Datenverlust entstandene Schäden, die auch bei Vorhandensein entsprechender Sicherheitskopien entstanden wären.
- Ungeachtet vorstehender Regelungen ist die Haftung von MAGIX in jedem Falle auf das Vierfache der Lizenzgebühr, bzw. des Kaufpreises je Schadensfall beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von MAGIX verursacht wurden.
Die Regelungen des ProdHaftG bleiben unberührt.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Bekannt werden, jedoch spätestens nach 30 Tagen anzuzeigen. Macht der Kunde innerhalb dieser Frist Abweichungen der Programme von der Programmbeschreibung geltend, hat er das Recht die fehlerhafte Software an seinen Lieferanten zurückzuschicken und eine entsprechende Nachbesserung zu verlangen. Der Mangel ist innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, was nach Wahl von MAGIX auch durch eine entsprechende Neulieferung des Produktes bzw. einer neuen Programmversion mit vergleichbaren Leistungsumfang geschehen kann. Ist eine solche Nachbesserung (inkl. Neulieferung) innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich oder schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) unter Vernichtung aller eventuell angefertigter Kopien oder entsprechender Minderung.

8. LIZENZBESTIMMUNGEN ANDERER HERSTELLER:
Sollte das Lizenzprodukt eine zusätzliche Software enthalten oder dieser eine zusätzliche Software beigelegt sein, sind außerdem die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Herstellers von der zusätzlich mitgelieferten Software zu beachten.

9. SUPPORT:
Registrierte Anwender erhalten elektronischen Internet-Support während der Gewährleistungsfrist. Der kostenlose Support umfasst die Klärung von Installationsfragen oder die Beseitigung von Installationsproblemen per Internet oder E-Mail.

10. WIRKSAMKEIT VON VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Sollten einzelne oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Der Erfüllungsort für Lieferungen in Europa ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



hier sind mal die rechte die hab ich bei der Instalation herauskopiert . Da steht doch nicht das man es nicht verkaufen darf , odeR ? Da steht zwar was mit Audio und Video dateien die schon dabei sind aber ich mach es ja selber.

Mfg H_P