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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »mp-cw« (4. Mai 2009, 19:03)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »mp-cw« (4. Mai 2009, 22:57)
Ach ja, wenn Du keinen "kleinen Waffenschein" für Deine Schreckschusspistole hast, kann es da von der Polizei evtl. zu Ärger kommen. Also, alles am besten bei der Polizei erfragen und vorzeigen.
schreckschusswaffen aka gasdrucklader sind "kleiner Waffenschein" pflichtig.
Theaterwaffen natürlich nicht. die kann man ja auch im spielzeugladen kaufen.
Das mit den schreckschusswaffen wurde nach Erfurt eingeführt und ist bundesweit gültig. Schreckschuss und Theater sind 2 unterschiedliche sachen.
Wenn du einem Kind einen Gasdrucklader in die hand gibst machst du dich strafbar und das ist fakt.
Zitat
Zitat
Wenn du einem Kind einen Gasdrucklader in die hand gibst machst du dich strafbar und das ist fakt.
Nein, bei entsprechender Regelung kann ich einem Kind sogar eine echte Waffe in die Hand drücken.
(Schützenverein, Jäger, etc.)