Nehmen wir doch Beispielsweise das Video "mein sensationeller Blickschutz", welches erst heute eingestellt wurde:
Der Satz "Das ist ja bei den bisher eingestellten Videos nicht unbedingt berücksichtigt" ohne Beweise ist wertlos.
Es ist die Pflicht des Authors sich um die Rechte zu kümmern, vielleicht auch noch die eines Rechte Besitzers, aber nicht von dritten.
Ich werde mich hier nicht zu Rechtsthemen äußern, aber ich sehe hier kein Grund zum Eingreifen.
@LunaticEYE bitte nicht so kritisch ... besser machen und hochladen, dann schauen wir es uns alle an - OK?
Wenn du bei denen 'ne Lizenz dafür gekauft hast: Ja, sonst nicht. Dazu einfach mal die "Terms of Use" auf deren Homepage lesen.Darf eigentlich Musik von Freeplaymusic.com verwendet werden?
Insgesamt 8 Stimmen
0%
Schlecht
50%
Mittelmäßig (4)
13%
Gut (1)
25%
Sehr gut (2)
13%
Ausgezeichnet (1)